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Personalkosten berechnen: Vom Bruttolohn zum Stundenkostensatz

Was eine Arbeitsstunde wirklich kostet: So berechnen Sie den Stundenkostensatz inklusive Lohnnebenkosten und Fixkostenanteil – mit praktischem Rechenbeispiel.

Datum: 16. August 2026

Autor*in: Gabriele Kaier

Key Takeaways

  • Der Stundenkostensatz setzt sich aus Bruttolohn, Lohnnebenkosten und einem Anteil der Fixkosten zusammen.
  • Die Formel: (Bruttolohn + Lohnnebenkosten + Fixkostenanteil) ÷ Anwesenheitsstunden pro Jahr.
  • Lohnnebenkosten liegen in Deutschland bei rund 23 Prozent des Bruttolohns, in Österreich bei rund 29 Prozent des laufenden Bezugs.
  • Der Kostensatz ist nicht der Preis. Was Sie verrechnen, ergibt sich erst aus Kostensatz, Auslastung und Zielmarge.
  • Variable Kosten wie Material oder Fahrzeugkosten gehören nicht auf die Person, sondern auf die Aufgabe.

Was kostet eine Arbeitsstunde in Ihrem Unternehmen? Die Antwort steht nicht in der Lohnabrechnung. Zwischen dem Bruttogehalt und den tatsächlichen Kosten pro geleisteter Stunde liegen Lohnnebenkosten, Fixkosten und die Frage, auf wie viele Stunden Sie das alles verteilen. Dieser Beitrag zeigt die Rechnung Schritt für Schritt: Personalkosten je Person, Fixkostenanteil, variable Kosten je Aufgabe.

Eine wichtige Abgrenzung vorab: Hier geht es um den Kostensatz, also darum, was eine Stunde Sie kostet. Der Verrechnungssatz, also was Sie einem Kunden dafür in Rechnung stellen, ist eine andere Zahl und wird im Beitrag zum Stundenverrechnungssatz berechnet. Der Kostensatz ist dort der Ausgangswert.

 

Die Formel für den Stundenkostensatz

Stundenkostensatz = (Bruttolohn + Lohnnebenkosten + Fixkostenanteil) ÷ Anwesenheitsstunden pro Jahr

Drei Bestandteile, ein Nenner. Jeder Teil wird unten einzeln behandelt. Wichtig ist der Nenner: Die Kosten werden auf die tatsächlichen Anwesenheitsstunden verteilt, nicht auf die vertraglich bezahlten. Urlaub, Feiertage und Krankenstände sind bezahlte, aber nicht anwesende Zeit. Wer sie im Nenner mitzählt, rechnet den Kostensatz systematisch zu niedrig.

 

Schritt 1: Bruttolohn plus Lohnnebenkosten

Die Lohnnebenkosten sind der Arbeitgeberanteil, der auf das Bruttogehalt aufgeschlagen wird. Die Größenordnung unterscheidet sich zwischen den DACH-Ländern deutlich.

Deutschland: Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung liegt 2026 im Durchschnitt bei rund 21 Prozent. Hinzu kommen je nach Unternehmen unter anderem Umlagen für Krankheit und Mutterschaft, die Insolvenzgeldumlage sowie Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die tatsächlichen Lohnnebenkosten variieren deshalb nach Krankenkasse, Unternehmensgröße und Branche. Für die Kalkulation ist der Jahreswert aus der Lohnabrechnung verlässlicher als ein pauschaler Faktor.

Österreich: Der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung liegt 2026 bei rund 21 Prozent auf laufende Bezüge. Hinzu kommen je nach Beschäftigungsverhältnis und Bundesland weitere Lohnnebenkosten, etwa Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer und Beiträge zur Mitarbeitervorsorge. Die tatsächlichen Lohnnebenkosten variieren deshalb je nach kollektivvertraglicher Regelung, Sonderzahlungen und regionalen Abgaben. Für die Kalkulation ist der Jahreswert aus der Lohnverrechnung verlässlicher als ein pauschaler Faktor.

Wichtig: Der entscheidende Unterschied liegt weniger im Prozentsatz als in der Bezugsgröße. In Österreich sehen viele Kollektiv- und Arbeitsverträge Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration vor. Wer das Monatsbrutto einfach mit zwölf multipliziert und anschließend 29,5 Prozent aufschlägt, kann die tatsächlichen Jahreskosten unterschätzen. Für einen sauberen Vergleich sollten Sie deshalb in beiden Ländern mit dem Jahresbrutto rechnen.

Zwei Einschränkungen: Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sinkt der effektive Faktor, weil die Sozialversicherungsbeiträge nicht weiter mitwachsen. Und kollektivvertragliche oder tarifliche Sonderzahlungen erhöhen ihn. Für die Kalkulation genügt der Jahreswert aus der Lohnverrechnung, den Faktor brauchen Sie nur zur Plausibilitätsprüfung.

 

Schritt 2: Fixkostenanteil ermitteln

Fixkosten fallen unabhängig von einzelnen Aufträgen an: Miete, Wasser, Müll, Leasingraten, Gebühren wie Kammerbeiträge oder Tourismusabgaben, Reinigungskosten, Versicherungen, Software und sonstige Abgaben.

Um den Anteil einer Person pro Stunde zu ermitteln, teilen Sie zweimal:

Fixkostenanteil pro Stunde = Fixkosten pro Jahr ÷ Anzahl Mitarbeitende ÷ Anwesenheitsstunden pro Person

Hinweis: Bei unterschiedlich hohen Beschäftigungsausmaßen oder stark abweichenden Kostenstrukturen sollten Fixkosten statt nach Köpfen beispielsweise nach Vollzeitäquivalenten, Bereichen oder geeigneten Kostentreibern verteilt werden.

Fixkosten nach Bereichen trennen

Ab einer gewissen Unternehmensgröße unterscheiden sich die Fixkosten je Abteilung. Dann lohnt die Trennung, weil ein Projekt aus einem Bereich faktisch eine andere Kostenstruktur hat als ein Projekt aus einem anderen.

  • Bereichsfixkosten sind die Kosten, die den Mitarbeitenden eines Bereichs zuzurechnen sind.
  • Unternehmensfixkosten betreffen das Unternehmen als Ganzes, etwa Kosten für Geschäftsführung oder zentrale Software. Sie werden nicht direkt einem einzelnen Bereich zugerechnet, sondern über einen geeigneten Schlüssel verteilt.

So erreichen Sie Kostenwahrheit statt einer Mischkalkulation, die alle Bereiche gleich behandelt.

 

Schritt 3: Anwesenheitsstunden bestimmen

Der Nenner der Formel. Ausgangspunkt ist die vertragliche Jahresarbeitszeit, davon abgezogen werden Urlaub, Feiertage und Krankenstände.

Position  Stunden
Jahresarbeitszeit (38,5 Stunden × 52 Wochen) 2.002
− Urlaub (25 Tage) −193
− Feiertage (13 Tage) −100
− Krankenstand (Erfahrungswert 8 Tage) −62
Anwesenheitsstunden 1.647

Für den Krankenstand ist ein Erfahrungswert aus dem eigenen Betrieb die beste Grundlage. Im Rechenbeispiel verwenden wir einen Wert von acht Tagen bzw. rund 62 Stunden. Fehlt ein solcher Wert, kann der WIFO-Fehlzeitenreport als Orientierung dienen: 2025 entfielen in Österreich rund 4 Prozent der Jahresarbeitszeit auf Krankenstände. Bei der hier angenommenen Jahresarbeitszeit entspräche das rund 80 Stunden. Für Deutschland liefern Gesundheitsreports wie jener der DAK branchenspezifische Anhaltspunkte.

 

TimeTac Infografik Balkenvergleich von 100.000 Euro Jahreskosten mit zwei verschiedenen Nennern: geteilt durch 2.002 bezahlte Stunden ergeben sich 50 Euro pro Stunde, geteilt durch 1.629 Anwesenheitsstunden 61 Euro pro Stunde. Die Differenz von 11 Euro pro Stunde entspricht bei 1.629 Stunden rund 18.000 Euro im Jahr.

 

 

Rechenbeispiel: Stundenkostensatz einer Fachkraft

Eine angestellte Fachkraft, 38,5 Stunden pro Woche, Bruttojahresgehalt 55.000 Euro, österreichische Werte.

Position Berechnung Betrag
Bruttojahresgehalt 55.000 Euro
+ Lohnnebenkosten rund 29,5 Prozent rund 17.000 Euro
Personalvollkosten rund 72.000 Euro
+ Fixkostenanteil 280.000 Euro ÷ 10 Mitarbeitende 28.000 Euro
Gesamtkosten pro Jahr rund 100.000 Euro

Für die weitere Rechnung arbeiten wir mit dem gerundeten Jahreswert von 100.000 Euro.

Stundenkostensatz: 100.000 ÷ 1.647 Anwesenheitsstunden = 61 Euro

Zum Vergleich: Der Bruttostundenlohn beträgt 55.000 ÷ 2.002 = 27 Euro. Die tatsächlichen Kosten liegen also beim 2,3-Fachen. Mit den deutschen Werten ergibt dieselbe Rechnung rund 59 Euro.

Ein Hinweis zur Einordnung: Laut Statistischem Bundesamt zahlten Unternehmen im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich 2025 durchschnittlich 45,00 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde, im EU-Durchschnitt 34,90 Euro. Der Wert ist mit unserem Beispiel nur eingeschränkt vergleichbar: Die Destatis-Arbeitskosten umfassen Bruttoverdienste und Lohnnebenkosten je geleisteter Stunde, während unser Beispiel zusätzlich einen betrieblichen Fixkostenanteil berücksichtigt.

 

Schritt 4: Variable Kosten je Aufgabe

Nicht alle Kosten gehören auf die Person. Variable Kosten entstehen erst bei der Leistungserbringung und werden deshalb der Aufgabe oder dem Projekt zugerechnet. Typische Beispiele sind Material, Maschinenstunden, Verbrauchsgüter und Fahrzeugkosten.

Drei Praxisbeispiele nach dem Verursacherprinzip:

  • Hin- und Rückfahrt: Aktive und passive Reisezeit werden getrennt gebucht. Bei aktiver Reisezeit laufen die variablen Fahrzeugkosten mit, also Kraftstoff, Parkgebühr und Verschleiß. Leasingraten gehören nicht dazu, sie sind Fixkosten.
  • Küchenmontage: Beim Fahrenden zählt aktive Reisezeit, bei Mitfahrenden passive Reisezeit ohne variable Fahrzeugkosten.
  • Aufwischen in einer Reinigungsfirma: Dem Stundensatz der Aufgabe werden Warmwasser, Putzmittel und Geräteverschleiß zugerechnet. Stellt der Kunde das Material, entfallen sie.

Für die Vollkostenkalkulation werden Fixkosten hier anteilig dem Stundenkostensatz zugerechnet. In der Deckungsbeitragsrechnung werden sie dagegen nicht einzelnen Leistungen zugeschlagen: Dort werden vom Umsatz zunächst die variablen Kosten abgezogen, der verbleibende Deckungsbeitrag dient anschließend zur Deckung der Fixkosten. Mehr über die Ermittlung des Deckungsbeitrags erfahren Sie in unserem Blogartikel.

Vom Kostensatz zum Preis

Der Stundenkostensatz ist Ihre interne Kostenbasis. Er sagt noch nicht, welchen Satz Sie einem Kunden verrechnen müssen. Dafür fehlen zwei Größen:

  • Die abrechenbare Auslastung: Von 1.647 Anwesenheitsstunden sind je nach Tätigkeit nur ein Teil tatsächlich verrechenbar. Bei einer abrechenbaren Auslastung von 75 Prozent bleiben im Beispiel rund 1.235 verrechenbare Stunden. Die Kosten müssen aber vollständig durch diese Stunden gedeckt werden. → Abrechenbare Stunden
  • Die Zielmarge: Sie berücksichtigt den angestrebten Gewinn und einen Puffer für Risiken.→ Stundenverrechnungssatz berechnen

Aus rund 61 Euro Kostensatz auf Anwesenheitsstunden wird bei 75 Prozent Auslastung ein Kostensatz von 82 Euro je verrechenbarer Stunde. Bei 20 Prozent Zielmarge ergibt sich daraus ein Verrechnungssatz von rund 101 Euro. Die beiden Zahlen dürfen nicht verwechselt werden, sonst kalkulieren Sie mit einem Satz, der nie die Fixkosten deckt.

 

So unterstützt TimeTac Ihre Kostenrechnung

Die Formel braucht zwei Datenquellen: die Kostenwerte aus der Lohnverrechnung und die tatsächlich geleisteten Stunden je Projekt.

Mit der Projektzeiterfassung von TimeTac hinterlegen Sie Kostensätze für Mitarbeitende und buchen Zeiten direkt auf Projekte und Aktivitäten. Auf Basis der gebuchten Stunden lassen sich Kosten nach Projekt, Kunde, Mitarbeitendem oder Aufgabe auswerten. Wie das im Gesamtbild zusammenspielt, ordnet unser Blogartikel zu Projektcontrolling ein.

Fazit

Der Stundenkostensatz ist keine Zahl aus der Lohnabrechnung, sondern eine Rechnung mit drei Bestandteilen und einem Nenner, der oft falsch gesetzt wird. Wer die Anwesenheitsstunden statt der bezahlten Stunden verwendet und den Fixkostenanteil nicht vergisst, kennt seine Untergrenze.

Was daraus als Preis wird, entscheiden Auslastung und Zielmarge. Beides behandelt der Beitrag zum Verrechnungssatz.

 

 

Die Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen aufbereitet und dienen der allgemeinen Orientierung. Berechnungen und Beispiele können je nach Unternehmen abweichen und stellen keine individuelle betriebswirtschaftliche Beratung dar.

Häufig gestellte Fragen.

Bruttolohn plus Lohnnebenkosten plus anteilige Fixkosten, geteilt durch die Anwesenheitsstunden pro Jahr. Entscheidend ist, die Anwesenheitsstunden zu verwenden und nicht die bezahlten Stunden, weil Urlaub, Feiertage und Krankenstände bezahlte, aber nicht anwesende Zeit sind.
In Deutschland rund 23 Prozent des Bruttolohns, in Österreich rund 29,5 Prozent des laufenden Bezugs. Da in Österreich 14 Bezüge üblich sind, sollte die Rechnung immer auf Basis des Jahresbruttos erfolgen.
Der Kostensatz sagt, was eine Stunde das Unternehmen kostet. Der Verrechnungssatz sagt, was der Kunde dafür zahlt. Die Differenz deckt Risiko und Gewinn.
Fixkosten fallen unabhängig vom einzelnen Auftrag an, etwa Miete, Versicherungen, Leasingraten, Software und Verwaltungskosten. Sie werden anteilig auf Mitarbeitende und Stunden umgelegt.
Nein. Material, Verbrauchsgüter und Fahrzeugkosten entstehen bei der Leistungserbringung und werden der Aufgabe zugerechnet, nicht der Person.
Weil Lohnnebenkosten und Fixkostenanteil hinzukommen und weil die Kosten auf weniger Stunden verteilt werden, als bezahlt werden.

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