Überstunden-Rechner
Berechnen Sie mit dem kostenlosen Überstunden-Rechner von TimeTac, was Ihre Überstunden bei Auszahlung wert sind – Zuschlag inklusive.
Nutzen Sie den Rechner, um
- die Vergütung für ausbezahlte Überstunden zu berechnen, inklusive Zuschlag
- den Überstundensatz pro Stunde zu ermitteln, statt ihn zu schätzen
- den Zuschlag frei festzulegen, ob 25 % wie in DE und CH üblich, 50 % wie in AT oder tariflich geregelt
Die Felder im Überblick
Reguläres Gehalt: Ihr Grundlohn pro Stunde, ohne Zuschläge
Reguläre Arbeitszeit: die vertraglich vereinbarte Zeit pro Monat, bei einer 40-Stunden-Woche 173,33 Stunden
Faktor für Überstundenzuschläge: der Gesamtsatz, mit dem eine Überstunde vergütet wird. 125 % bedeutet Grundlohn plus 25 % Zuschlag
Geleistete Überstunden: die Stunden über der vereinbarten Arbeitszeit, pro Monat
Die übrigen Felder füllt der Rechner selbst: Gesamtes reguläres Gehalt, Stundensatz für Überstunden und gesamte Überstundenvergütung. Alle Werte sind Bruttobeträge.
Vom Stundenlohn zum Auszahlungsbetrag
Drei Dinge entscheiden darüber, ob das Ergebnis stimmt.

Überstundensatz und Vergütung ablesen
Aus den vier Werten ermittelt der TimeTac Rechner das reguläre Entgelt, den Satz pro Überstunde und die gesamte Überstundenvergütung. So sehen Sie, was eine einzelne Stunde wert ist und was am Monatsende dazukommt.
- Beispiel: 20 € Stundenlohn und Faktor 125 % ergeben 25 € pro Überstunde
- 10 Überstunden entsprechen damit 250 € brutto
- Netto hängt von Steuerklasse und Sozialversicherung ab, dafür braucht es die Lohnverrechnung

Den richtigen Zuschlag einsetzen
Welcher Faktor für Sie gilt, regelt fast immer eine Vereinbarung und nicht das Gesetz: Arbeitsvertrag, Tarif- oder Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung. Gesetzliche Mindestsätze gibt es nur in Österreich mit 50 % und in der Schweiz mit 25 % bei Überzeit.
- Zuerst im Arbeitsvertrag nachsehen, dann im Tarif- oder Kollektivvertrag
- Üblich sind 25 %, für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit liegen die Sätze meist höher
- Ist nichts geregelt, tragen Sie 100 % ein: Die Stunden werden dann zum Grundlohn vergütet
- Überstunden-Reglungen im Detail

Wo der Rechner endet
Der Rechner beantwortet, was eine bestimmte Zahl von Überstunden wert ist. Die Frage davor, wie viele Überstunden tatsächlich angefallen sind, beantwortet nur eine laufende Aufzeichnung von Arbeitszeiten.
- Ohne Erfassung stehen Stundenzettel gegen Erinnerungen, und genau dort entstehen die Diskussionen
- In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeiten aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mehrere Jahre aufzubewahren
- TimeTac führt das Überstundenkonto laufend mit, trennt Auszahlung und Zeitausgleich und exportiert über die DATEV-Schnittstelle
Häufig gestellte Fragen.
Wie berechne ich meine Überstunden?
Ziehen Sie die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von der tatsächlich geleisteten ab. Die Differenz sind Überstunden. Die Vergütung ergibt sich aus Überstunden mal Stundenlohn mal Zuschlagsfaktor.
Was bekomme ich für 20 ausbezahlte Überstunden?
Bei 20 € Stundenlohn und 25 % Zuschlag sind das 25 € pro Stunde, also 500 € brutto für 20 Überstunden. Mit 50 % Zuschlag steigt der Betrag auf 600 € brutto. Entscheidend ist der Faktor, der für Sie gilt.
Rechnet der Überstunden-Rechner brutto oder netto?
Brutto. Der Nettobetrag hängt von Steuerklasse, Sozialversicherung und Kirchensteuer ab und lässt sich nicht pauschal ableiten. Für den Nettowert brauchen Sie einen Brutto-Netto-Rechner oder die Lohnverrechnung.
Sind Überstunden steuerfrei?
In Deutschland ist die Überstundenvergütung steuer- und sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei sind nur bestimmte Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG. Eine Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge ist geplant, aber noch nicht in Kraft. In Österreich sind die Zuschläge der ersten 15 Überstunden pro Monat seit Januar 2026 bis 170 € steuerfrei.
Auszahlen oder Zeitausgleich?
Das regelt Ihr Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Beide Varianten setzen voraus, dass die Überstunden dokumentiert sind. Ohne Aufzeichnung ist der Anspruch schwer nachzuweisen.
Ersetzt der Rechner eine Zeiterfassung?
Nein. Der Rechner rechnet mit Zahlen, die Sie eintragen. Woher diese Zahlen stammen, muss die Zeiterfassung belegen.