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Abmahnung

Was genau ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist im arbeitsrechtlichen Sinn eine formelle Aufforderung, eine bestimmte Handlung oder ein Verhalten zu unterlassen. Diese tragen meist dazu bei, dass der Arbeitnehmer seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommen kann. Eine Abmahnung übernimmt die Funktion einer Warnung, denn der Arbeitgeber weist auf arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie z.B. eine Kündigung, hin, sollte sich das Verhalten nicht ändern.

 

 

Warum werden Abmahnungen ausgesprochen?

Abmahnungen dienen dazu, dem Arbeitnehmer offiziell mitzuteilen, dass seine Handlungen oder sein Verhalten nicht akzeptiert werden. Da es sich meist um vom Mitarbeiter ausgelöste Umstände handelt, welche seinen Pflichten entgegenstehen, soll eine Abmahnung eine Vernachlässigung dieser Pflichten verhindern. Mit einer ausgesprochenen Abmahnung hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitnehmer verhaltensbedingt zu kündigen. Dennoch ist die Abmahnung an die Hoffnung geknüpft, dass der Mitarbeiter die Ernsthaftigkeit der Situation erkennt und sein Verhalten ändert bzw. seine Pflichten erfüllt.

Wie regelt Österreich Abmahnungen?

Eine Abmahnung ist die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung. Ihr sollten eine Ermahnung und eine Verwarnung vorausgehen. Das sind Vorstufen der Abmahnung. Darin wird der Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hingewiesen, wobei noch keine Konsequenzen erwähnt werden, im Gegensatz zur Abmahnung. Ein Arbeitnehmer kann jedoch mehrmals abgemahnt werden, bevor er schließlich gekündigt wird. Diese Entscheidung liegt in den Händen des Arbeitgebers.

Eine Abmahnung sollte den Sachverhalt, wenn möglich unter der Einbindung von Beweismitteln bzw. Zeugen, deutlich und übersichtlich darstellen. Dabei hat der Arbeitgeber die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers näher auszuführen. Der Mitarbeiter muss in der Lage sein, sein Fehlverhalten an dieser Mitteilung zu erkennen. Infolge müssen vorangegangene Ermahnungen und Verwarnungen aufgezählt werden. Die Abmahnung wird in den meisten Fällen schriftlich erteilt und in der Personalakte aufgehoben.

Wird eine Abmahnung ausgesprochen, verzichtet der Arbeitgeber auf sein Kündigungsrecht für das konkrete Verhalten und kann den Arbeitnehmer nicht mehr für denselben Sachverhalt entlassen. Um eine letztendliche Kündigung zu verhindern, muss der Mitarbeiter darauf achten, denselben Fehler nicht zu wiederholen. Denn dann darf der Arbeitgeber verhaltensbedingt kündigen.

Wird eine Abmahnung fälschlicherweise erteilt bzw. empfindet der Arbeitnehmer diese als ungerecht, kann eine Gegendarstellung verfasst werden. Diese wird ebenso der Personalakte beigefügt.

Wie werden Abmahnungen in Deutschland erteilt?

Bei einer Abmahnung in Deutschland muss das Fehlverhalten ebenso detailliert beschrieben werden. Die Pflichtverletzung muss deutlich ausgewiesen werden, sodass der Arbeitnehmer weiß, wie er sein Verhalten bessern kann. Eine Abmahnung kann hierbei mündlich oder schriftlich erteilt werden. De Schriftform ist aufgrund ihrer Beweisfunktion jedoch vorzuziehen. Zusätzlich kann das Dokument der Personalakte beigelegt werden. Wie in Österreich, hat der Arbeitgeber das Recht auf eine Gegendarstellung, sollte die Abmahnung aus seiner Sicht unbegründet ausgesprochen worden sein.

Eine Abmahnung kann bis zu einem Monat nach dem Fehlverhalten noch erteilt werden. Gründe dafür könnten sein, dass Minderleistungen vorliegen, die Arbeitszeit unterschritten wird, der Ruf des Betriebs durch den Arbeitnehmer geschädigt wird oder das Verhalten des Mitarbeiters das Betriebsklima negativ beeinflusst.

Entscheidet der Arbeitnehmer sich dazu, sein Verhalten zu ändern bzw. seine Pflichten zu erfüllen, entgeht er einer Kündigung. Ist nach zwei Jahren kein Wiederholungsfall bekannt, kann die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangt werden.

Welche Bestimmungen zur Abmahnung sieht die Schweiz vor?

In der Schweiz gelten für die Abmahnung, auch Verwarnung genannt, strenge Formvorschriften. Dabei ist es wichtig, dass der Abmahnungsgrund, der Hinweis auf die Arbeitspflicht und das Datum des betreffenden Fehlverhaltens genau ausgeführt werden. Der Vorwurf und die möglichen Konsequenzen müssen somit eindeutig und unmissverständlich formuliert sein. Ebenso muss der Arbeitnehmer, am besten mit einer Unterschrift, bestätigen, dass er die Abmahnung erhalten hat.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist deshalb wichtig, weil die Abmahnung sonst als unzulässig beurteilt werden kann. Das führt dazu, dass eine auf dieser Abmahnung basierende Kündigung als wirkungslos eingestuft werden kann, wenn der Arbeitnehmer Klage erhebt.

Grund für Verwarnungen bzw. Abmahnungen ist Fehlverhalten des Arbeitnehmers, welches tatsächlich beeinflusst werden kann. Dazu zählen beispielsweise Unzuverlässigkeit, nicht belegte Absenzen und negative Äußerungen über den Arbeitgeber. Wo eine Verwarnung keinen Sinn macht und nicht gerechtfertigt ist, ist bei fehlenden sozialen Kompetenzen, fehlender Belastbarkeit und schlechter Umgang mit Stresssituationen. Denn diese Mängel kann der Arbeitnehmer nicht oder nur unzureichend beeinflussen.


Quellen:

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