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Akkordarbeit

Definition: Was versteht man unter Akkordarbeit?

Bei Akkordarbeit handelt es sich um eine Erwerbstätigkeit, welche nicht nach den Arbeitsstunden, sondern nach der geleisteten Arbeitsmenge entlohnt wird. In einer Produktion z.B. wird die produzierte Stückzahl als Grundlage zur Lohnabrechnung herangezogen. Das Ergebnis ist der Akkordlohn. Es wird klar, dass nicht jede betriebliche Tätigkeit auf Basis eines Akkordlohns bezahlt werden kann.

 

 

Wie werden Akkordarbeiter entlohnt?

Akkordarbeiter werden, wie bereits erwähnt, nach der geleisteten Arbeitsmenge entlohnt. Dabei kann von verschiedenen Kriterien ausgegangen werden. Beispielsweise kann die Anzahl der hergestellten Stücke, die Länge des angefertigten Stücks, das erzeugte Gewicht oder Volumen eines Stücks herangezogen werden.

Der Akkordlohn wird in Geldakkord und Zeitakkord unterteilt. Der Zeitakkord basiert auf einer bestimmten Zeitvorgabe pro Mengeneinheit und der Lohn setzt sich aus einem Grundlohn und dem Akkordzuschlag zusammen. Der Geldakkord hingegen basiert nur auf der erarbeiteten Menge. Bei doppelter Menge wird das Doppelte bezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen bei Akkordarbeit erfüllt sein?

Die Akkordarbeit setzt voraus, dass die Arbeitsabläufe keinen externen Einflüssen ausgesetzt sind. Der Akkordarbeiter muss den Ablauf selbst bestimmen können. Wird dem Arbeitnehmer ein Takt vorgegeben (z.B. bei Fließbandarbeit), kann keine Akkordarbeit stattfinden, denn die erzeugte Menge muss von der menschlichen Komponente beeinflussbar sein. Darüber hinaus muss die Vorgabezeit pro Stück reproduzierbar sein.

Was sind die Vor- und Nachteile von Akkordarbeit?

Vorteile:

  • Leistungsanreiz
  • Prozessorientierung
  • Vorgabezeiten als Basis zur Produktionsplanung

Nachteile:

  • Überbeanspruchung
  • Unrealistische Vorgabezeiten
  • Mangelnde Qualität der Produkte
  • Absichtlich veranlasste Störungen, um Pausen zu erzwingen

In welchen Fällen ist Akkordarbeit verboten?

Im Falle von werdende Müttern oder Jugendlichen darf in Deutschland keine Akkordarbeit verrichtet werden. Ausnahmen werden gewährt, wenn die Art und das Tempo der Arbeit die Gesundheit der werdenden Mutter nicht beeinflussen und die Aufsichtsbehörde die Anstellung bewilligt. Jugendliche dürfen ausnahmsweise im Akkord beschäftigt werden, wenn sie eine Berufsausbildung für diese Beschäftigung absolviert haben und deren Schutz durch einen Fachkundigen geprüft wird.

In Österreich dürfen Jugendliche unter 16 Jahren keine Akkordarbeit ausführen. Werdenden Müttern ist die Akkordarbeit ebenso untersagt, wenn die Arbeitsleistung die Kräfte der Mitarbeiterin übersteigt. Ab der 20. Schwangerschaftswoche ist diese Art der Anstellung in jedem Fall verboten.

Auch die Schweiz verbietet werdenden Müttern das Arbeiten im Akkord.


Quellen:

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