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Lohnabrechnung

Definition: Was ist eine Lohnabrechnung?

Bei der Lohnabrechnung handelt es sich um die Erfassung, Abrechnung und Buchung der Arbeitsentgelte aller Arbeitnehmer in einem Unternehmen. Dabei wird der Lohnanspruch der einzelnen Mitarbeiter für die jeweilige Lohnperiode berechnet und infolgedessen verbucht und realisiert. Eine Lohnabrechnung, auch Gehalts- oder Entgeltabrechnung genannt, wird im Zuge der Lohnbuchhaltung durchgeführt.

Wie werden Lohnabrechnungen in Österreich durchgeführt?

In Österreich ist eine Lohnabrechnung monatlich durchzuführen. Dabei trägt der Arbeitgeber die Verantwortung über die Richtigkeit der Abrechnung und Auszahlung, wobei die eigentliche Berechnung meist von der Personalabteilung übernommen wird.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Lohnkonto für jeden Arbeitnehmer zu führen. In diesem sind alle notwendigen Daten zur Abrechnung zusammengefasst. Mit diesen Daten wird das Bruttogehalt aufgestellt. Dieser errechnet sich aus den Arbeitsstunden, welche mit den Stundenlöhnen bewertet wurden. Daraufhin werden Sozialversicherungsbeiträge als auch die Lohnsteuer abgezogen. Das Ergebnis ist das Nettogehalt, welches dem Arbeitnehmer ausbezahlt wird. Fallen Zuschläge, Sachbezüge und sonstige Bezüge für den Arbeitnehmer an, müssen diese berücksichtigt werden, auch bei der Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Bezüglich Aufbau und Inhalt einer Lohnabrechnung müssen folgende Daten ausgewiesen werden:

  • Name des Arbeitgebers
  • Name des Arbeitnehmers
  • Eintrittsdatum
  • Grundentgelt
  • Normalstunden / Normalarbeitszeit
  • Überstunden
  • Zuschläge, Zulagen
  • Prämien
  • Bruttobezug
  • Abzüge (Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, … )
  • Nettobezug

Hierbei empfiehlt sich eine klar strukturierte, nachvollziehbare Aufbereitung der Daten zur Vorbeugung von Missverständnissen. Zudem muss die Bemessungsgrundlage für Versicherungsbeiträge und Lohnsteuer leicht ersichtlich ausgewiesen werden.

Welche Regelungen zur Lohnabrechnung gibt es in Deutschland?

Die Lohnabrechnung ist eine Entgeltbescheinigung, die dem Arbeitnehmer in der Regel am Ende eines Kalendermonats in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt werden muss. Diese Bescheinigung informiert den Arbeitnehmer über den Lohnanspruch, welchen er gegenüber dem Arbeitgeber hat, als auch über zu erhaltene Bezüge und geleisteten steuerlichen Abgaben an das Finanzamt.

Bei der Berechnung des Lohnanspruchs werden im ersten Schritt Daten der Arbeitszeiterfassung herangezogen. Diese geben Aufschluss über Lohnzeiten, welche im nächsten Schritt mit den vereinbarten Lohnsätzen bewertet werden. Daraufhin werden allfällige Zuschläge und Prämien hinzugerechnet. Dies ergibt den Bruttolohn. Infolge werden die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer berechnet. Durch Abziehen dieser Abgaben vom Bruttolohn kann der Nettolohn berechnet werden.

Die Inhalte, welche in einer Gehaltsabrechnung in Deutschland ausgewiesen werden müssen, sind:

  • Personaldaten des Mitarbeiters
  • Versicherungsnummer des Arbeitnehmers
  • Datum des Beginns (und Endes im Falle einer Kündigung) des Arbeitsverhältnisses
  • Abrechnungszeitraum
  • Lohnsteuerklasse
  • Bruttogehalt
  • Sachbezüge und andere Bezüge
  • Zuschläge, Zulagen
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Steuerbeträge (Lohn- und Kirchensteuer)
  • Nettogehalt

Wie wird die Lohnabrechnung in der Schweiz geregelt?

Der Arbeitnehmer in der Schweiz hat das Recht auf eine schriftliche, meist monatliche Abrechnung des Gehalts. Jedoch kann individuell geregelt werden, dass diese nur ausgehändigt wird, wenn eine Veränderung auftritt. Diese muss dabei nachvollziehbar, übersichtlich und ausreichend detailreich gestaltet sein, sodass der Arbeitnehmer diese auf Richtigkeit überprüfen kann.

Nach der Berechnung des Bruttolohns wird in der Schweiz ähnlich vorgegangen wie in Deutschland und Österreich. Die Versicherungsbeiträge werden auf Basis des Bruttolohns berechnet und abgezogen. Dazu zählen u.a. Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Nichtberufsunfallversicherung, Krankentagegeld- versicherung und die Pensionskasse. Das Ergebnis ist das Nettogehalt.

Inhalte, die Lohnabrechnungen in der Schweiz beinhalten müssen, sind:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Bruttolohn
  • Zuschläge, Zulagen
  • Sozialabzüge
  • Sonstige Zulagen und Abzüge (ohne Versteuerung)

Quellen:

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