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Bundesurlaubsgesetz
Definition: Was besagt das Bundesurlaubsgesetz?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt verschiedenste Bestimmungen um das Thema Urlaub in Deutschland. Das Gesetz wurde erstmals im Jahre 1963 erlassen, wobei die letzte Änderung am 20.04.2013 vollzogen wurde. Das Bundesurlaubsgesetz besteht aus insgesamt 16 Paragraphen und ist für alle Arbeiter, Angestellte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und zur Berufsausbildung Beschäftigte gültig. In Österreich gilt das Urlaubsgesetz (UrlaubsG).
Inhaltsverzeichnis
- Wer hat Anspruch auf Urlaub?
- Für wen gilt das Bundesurlaubsgesetz?
- Auf wie viele Urlaubstage besteht Anspruch?
- Ab wann wird der Urlaubsanspruch geltend?
- Wann kann Urlaub genommen werden?
- Darf man während des Urlaubs einer Nebenbeschäftigung nachgehen?
- Was passiert im Krankheitsfall während des Urlaubs?
- Wie wird das Urlaubsentgelt berechnet?
- Was passiert, wenn gegen das Bundesurlaubsgesetz verstoßen wird?
- Wie können Verletzungen gegen das Bundesurlaubsgesetz vermieden werden?
Wer hat Anspruch auf Urlaub? (§1)
Paragraph 1 des Bundesurlaubsgesetzes besagt, dass jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat.
Für wen gilt das Bundesurlaubsgesetz? (§2)
Nach Paragraph 2 umfasst das Gesetz jede arbeitnehmerähnliche Person, seien es Arbeiter, Angestellte oder zur Berufsausbildung Beschäftigte.
Auf wie viele Urlaubstage besteht Anspruch? (§3)
Laut Paragraph 3 beschränkt sich der Urlaubsanspruch auf 24 Tage im Kalenderjahr, wobei hier von einer Beschäftigung von Montag bis Samstag ausgegangen wurde. Bei einer geringeren Beschäftigung muss der Urlaubsanspruch nach diesem Beispiel berechnet werden. Bei einer fünftägigen Arbeitswoche würde sich das Urlaubsausmaß auf 20 Tage im Jahr belaufen.
Ab wann wird der Urlaubsanspruch geltend? (§4 – §6)
Ab einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von sechs Monaten wird erstmals der volle Urlaubsanspruch gewährt. Nach jedem vollendeten Monat im Unternehmen wird dem Arbeitnehmer jedoch schon ein Zwölftel des Anspruchs zur Verfügung gestellt. Wurde beim ehemaligen Arbeitgeber bereits Urlaub konsumiert, werden diese Urlaubstage nicht erneut gewährt.
Wann kann Urlaub genommen werden? (§7)
Der Urlaubszeitpunkt wird prinzipiell vom Arbeitgeber bestimmt, wobei die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden müssen. Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr eingelöst werden. Eine Übertragung auf das nächste Jahr ist nur möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen. Hierbei müssen Urlaubstage jedoch in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden. Ist das nicht der Fall, verfällt der Urlaubsanspruch.
Darf man während des Urlaubs einer Nebenbeschäftigung nachgehen? (§8)
Nein, der Arbeitnehmer darf keine Erwerbstätigkeiten während dem Urlaub leisten.
Was passiert im Krankheitsfall während des Urlaubs? (§9)
Erbringt der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest zur Bestätigung des Krankheitsfalles, wird die entsprechende Anzahl an Urlaubstage nicht abgezogen.
Wie wird das Urlaubsentgelt berechnet? (§11)
Das Urlaubsentgelt wird auf Basis des Arbeitsverdienstes in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt berechnet. Verdienstkürzungen sind jedoch nicht zu berücksichtigen. Das berechnete Urlaubsentgelt muss vor Urlaubsantritt ausbezahlt werden.
Was passiert, wenn gegen das Bundesurlaubsgesetz verstoßen wird?
Schadensersatz kann geltend gemacht werden. Verweigert der Arbeitgeber beispielsweise den Urlaubsantritt eines Mitarbeiters aufgrund von betrieblichen Notwendigkeiten und verfällt der Urlaubsanspruch aufgrund dessen, muss Schadensersatz geleistet werden.
Wie können Verletzungen gegen das Bundesurlaubsgesetz vermieden werden?
Eine Software zur Urlaubsverwaltung kann dabei nützlich sein, die Urlaube der Arbeitnehmer zu organisieren. Gesetzliche als auch betriebsinterne Vorgaben können in das System integriert werden. Somit wird der Urlaubsanspruch für jeden Mitarbeiter berechnet und zeitgleich aktualisiert, sollte dieser verfallen, übertragen oder konsumiert worden sein. In den meisten Fällen erlaubt eine Urlaubsverwaltungs-Sotware es dem Arbeitnehmer, Anträge zur Urlaubskonsumierung direkt im System an den Arbeitgeber zu stellen. Dieser kann diese daraufhin kurzerhand bewilligen.
Quellen:
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