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Urlaubsanspruch
Definition: Was ist Urlaubsanspruch?
Urlaubsanspruch beschreibt das Recht eines Arbeitnehmers, einen bestimmten Zeitraum von seiner Arbeitspflicht befreit zu werden. Diese Zeitspanne variiert in ihrer Länge je nach den länderspezifischen Gesetzen. Die Tage, an welchen der Arbeitnehmer seinen Urlaub einlöst, meist nach Absprache mit dem Arbeitgeber, werden trotz Fernbleiben mit der gewöhnlichen Fortzahlung des Arbeitsentgelts vergütet. In der Schweiz wird der Begriff Ferienanspruch verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Wie viel Urlaubsanspruch hat man in Österreich?
Seit den 1990er Jahren beträgt der Urlaubsanspruch in Österreich 25 Werktage, sprich fünf Wochen pro Jahr. Diese Tagesanzahl wird jedoch erhöht sobald der Arbeitnehmer eine Dienstzeit von über 25 Jahren vorweisen kann, denn ab diesem Zeitpunkt wird ihm/ihr ein Urlaub von 30 Werktagen pro Jahr gewährt. Diese Regelung gilt für Vollzeitbeschäftigte. Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten wird Urlaub je nach den Arbeitstagen pro Woche, wie folglich dargestellt, gewährt:
- 3 Tage/Woche: 15 Urlaubstage
- 2 Tage/Woche: 10 Urlaubstage
- 1 Tag/Woche: 5 Urlaubstage
Die gewünschten Urlaubstage müssen zuerst vom Arbeitgeber genehmigt werden. Dieser muss jedoch auf die Wünsche der Arbeitnehmer Rücksicht nehmen, sofern keine stichhaltigen Gründe vorliegen.
Anspruch auf den vollständigen Jahresurlaub hat man in Österreich in der Regel nach dem sechsten Monat im Unternehmen. Ab dem zweiten Jahr beginnt der gesamte Jahresanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres.
Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch in Deutschland?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt für Arbeitnehmer mit Vollzeitbeschäftigungen in Deutschland einen Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen im Jahr fest. Bei Teilzeit- sowie geringfügigen Beschäftigungen wird der Urlaubsanspruch auf Basis der Arbeitstagen pro Woche berechnet, indem diese Tagesanzahl mit vier multipliziert wird. Bei zwei Arbeitstagen pro Woche, zum Beispiel, beläuft sich der jährliche Urlaubsanspruch auf acht Tage. Diese Regelung beschreibt den Mindesturlaub. Demnach kann der tatsächliche Urlaubsanspruch höher ausfallen, sofern dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Der Urlaubszeitpunkt wird, wie in Österreich und der Schweiz, endgültig vom Arbeitgeber bestimmt. Dieser darf jedoch einen Urlaubsantrag nur ablehnen, wenn bestimmte Gründe, wie zum Beispiel ein Mitarbeiterengpass, vorliegen. Dem Arbeitnehmer müssen mindestens zwölf aufeinanderfolgende Urlaubstage gewährt werden, mit der Ausnahme, dass weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber von dieser Regelung profitieren.
Der volle Urlaubsanspruch wird gültig, sobald das Arbeitsverhältnis für eine Dauer von mindestens sechs Monaten geltend war.
Wie können Verstöße gegen den gesetzlichen Urlaubsanspruch vermieden werden?
Eine Software zur Zeiterfassung und/oder Urlaubsverwaltung stellt eine Möglichkeit dar, den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer zu berechnen. Dieser wird aufgrund des Arbeitszeitmodells und der Art des Arbeitsverhältnisses (befristet oder unbefristet) automatisch für jeden Mitarbeiter ermittelt. Somit haben Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einen Überblick über die Anzahl an Urlaubstagen, die konsumiert werden können. Zudem wird dieser Urlaubsanspruch durchgehend aktualisiert, was dazu führt, dass beantragte, konsumierte, übertragene, verjährte und verbleibende Urlaubstage ausgewiesen werden.
Quellen:
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