Urlaubsanspruch
Definition: Was ist der Urlaubsanspruch?
Der Urlaubsanspruch ist das Recht von Beschäftigten, für einen bestimmten Zeitraum bezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden. Der gesetzliche Mindestanspruch ist je Land unterschiedlich geregelt und hängt von Faktoren wie Beschäftigungsausmaß und Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. In der Schweiz spricht man vom Ferienanspruch.
Wie viel Urlaubsanspruch hat man in DACH?
Der gesetzliche Mindesturlaub unterscheidet sich je Land: In Österreich beträgt er in der Regel fünf Wochen pro Arbeitsjahr (mehr ab langer Betriebszugehörigkeit), geregelt im Urlaubsgesetz. In Deutschland liegt der Mindestanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)bei 24 Werktagen (6-Tage-Woche) bzw. 20 Tagen (5-Tage-Woche). In der Schweiz sind es mindestens vier Wochen. Vertraglich kann jeweils mehr vereinbart werden.
Wann entsteht der volle Urlaubsanspruch?
Der volle Jahresanspruch entsteht meist nach einer Wartezeit von sechs Monaten; davor besteht in der Regel ein anteiliger Anspruch. Den Urlaubszeitpunkt legt der Arbeitgebende unter Berücksichtigung der Wünsche der Beschäftigten fest und darf ihn nur bei triftigen Gründen (z. B. betrieblichen Engpässen) ablehnen.
Wie berechnen Sie den Urlaubsanspruch – und wann verfällt er?
Die genaue Berechnung nach Wochenarbeitstagen, Teilzeit und Eintrittsdatum zeigt der Beitrag Urlaubstage berechnen: So ermitteln Sie den Urlaubsanspruch. Wann nicht genommener Urlaub verfällt oder verjährt, lesen Sie unter Urlaubsverfall: Das gilt gesetzlich.
Wie behalten Sie den Urlaubsanspruch im Unternehmen im Blick?
Eine Software zur Zeiterfassung und Urlaubsverwaltung ermittelt den Urlaubsanspruch automatisch – auf Basis des Arbeitszeitmodells und der Art des Arbeitsverhältnisses (befristet oder unbefristet). So sehen Beschäftigte und Arbeitgebende jederzeit, wie viele Urlaubstage beantragt, verbraucht, übertragen oder noch offen sind.
Quellen:
- Österreich: Urlaubsgesetz (UrlG) – RIS
- Deutschland: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), § 3
- https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Urlaubsanspruch.html
- https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Urlaub/So_viel_Urlaub_bekommen_Sie.html