Ressourcen > Lexikon > Ferienanspruch
Ferienanspruch
Definition: Was ist Ferienanspruch?
Unter einem Ferienanspruch versteht man in der Schweiz das Recht eines Arbeitnehmers auf Befreiung von seiner Arbeitspflicht. Die freien Tage, auch Ferien genannt, werden meist in Absprache mit dem Arbeitgeber vereinbart und mit der gewöhnlichen Fortzahlung vergütet. In Österreich und Deutschland verwendet man für den Begriff Ferienanspruch, den BegriffUrlaubsanspruch.
Inhaltsverzeichnis
Wie viel Ferienanspruch ist in der Schweiz vorgesehen?
Der Ferienanspruch beträgt in der Schweiz fünf Wochen pro Jahr bis zum vollendeten 20. Lebensjahr und vier Wochen pro Jahr nach Überschreitung dieses Alters. Ab dem 50. Lebensjahr wird der Ferienanspruch meist um eine zusätzliche Woche erhöht. Teilzeitangestellte sowie geringfügig Angestellte haben Anspruch auf dieselbe Wochenanzahl Ferien pro Jahr, wobei eine Ferienwoche gleich viele Arbeitsstunden aufweist wie eine Arbeitswoche.
Wer entscheidet über den Zeitraum der Ferien?
Ähnlich dem österreichischen und deutschen Gesetz, wird die endgültige Entscheidung über den Ferienzeitraum vom Arbeitgeber bestimmt, wobei dieser verpflichtet ist, auf die Interessen der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen, sofern dies möglich ist. Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass mindestens zwei Ferienwochen zusammenhängend vergeben werden müssen.
Ab wann kann der Ferienanspruch geltend gemacht werden?
Der Anspruch auf Ferien beginnt in der Schweiz mit dem ersten Tag des Dienstverhältnisses.
Wie vermeidet man Verletzungen gegen den gesetzlichen Ferienanspruch?
Mit einer Software zur Zeiterfassung und/oder Urlaubsverwaltung kann man Ferienanspruch der Arbeitnehmer auf Basis des Arbeitszeitmodells und der Art des Arbeitsverhältnisses (befristet oder unbefristet) automatisch je Mitarbeiter berechnen. Sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer sind jederzeit über die Anzahl der Ferientage, die noch konsumiert werden können, informiert. Dieser Ferienanspruch ist stets am aktuellen Stand: beantragte, konsumierte, übertragene, verjährte und verbleibende Ferientage werden angezeigt.
Quellen:
Nützliche Tipps aus unserem Blog zur Online-Zeiterfassung
Urlaubsplanung 2025: Diese Tage sollten Sie sich unbedingt freinehmen
Betriebsrat und Betriebsrätin: Die Rolle bei der Einführung einer Zeiterfassung
Bauchgefühl adé: Deckungsbeitrag Ihres Projekts präzise ermitteln
Jetzt testen!
Probieren Sie TimeTac kostenlos aus
So einfach und unkompliziert kann Zeiterfassung und Urlaubsverwaltung sein. Testen Sie TimeTac jetzt 30 Tage unverbindlich und überzeugen Sie sich von den Vorteilen der modernen TimeTac Online-Zeiterfassung. Keine Kreditkarte notwendig! Der Testaccount endet automatisch.
30 Tage kostenlos testen