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Geringfügige Beschäftigung

Was ist eine geringfügige Beschäftigung?

Eine geringfügige Beschäftigung ist eine Beschäftigungsform, bei welcher nur eine geringe Anzahl an Wochenstunden gearbeitet wird, wie z.B. acht oder zehn Stunden in der Woche. Das Entgelt, welches aus dieser Beschäftigung hervorgeht, sollte die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten, denn sonst ist man sozialversicherungspflichtig. In Deutschland ist eine geringfügige Beschäftigung ebenfalls unter dem Begriff Minijob bekannt.

 


Wie werden geringfügige Beschäftigungen in Österreich geregelt?

Das Stundenausmaß einer geringfügigen Beschäftigung ist in Österreich nicht begrenzt, denn vielmehr geht es um das monatliche Einkommen. Dieses darf ab dem Jahr 2018 438,05 € pro Monat nicht übersteigen. Diese Geringfügigkeitsgrenze wird jedes Jahr neu bestimmt. Überschreitet man diese Grenze, ist man verpflichtet 14,62 % dieses Einkommens an die Sozialversicherung nachzubezahlen. Steuern muss ein geringfügig angestellter Beschäftigte in Österreich nur abgeben, wenn die jährliche Steuergrenze von 12.000 € überschritten wird, beispielsweise durch eine weitere Beschäftigung.

Grundsätzlich muss ein geringfügig Beschäftigter angemeldet werden. Man profitiert dadurch von einer Unfallversicherung. Eine Pensions- und Krankenversicherung kann bei einer geringfügigen Beschäftigung gesondert abgeschlossen werden. Diese kostet 61,83 € monatlich, vorausgesetzt, dass die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wurde.

Welche Gesetze gelten in Deutschland?

In Deutschland gilt ein Arbeitnehmer als geringfügig beschäftigt, wenn das Einkommen regelmäßig maximal 538 € pro Monat beträgt (ab 01. Januar 2024). Der Beschäftigte ist krankenversichert und profitiert ebenso vom vollen Leistungsspektrum der Rentenversicherung. Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen demnach Beiträge zur Rentenversicherung. Der geringfügig Beschäftigte kann sich jedoch, durch einen Antrag beim Arbeitgeber, von diesen Beiträgen zur Rentenversicherung befreien lassen. Dann hat dieser aber nur mehr Anspruch auf Vorteile in Form eines Zuschlags an Entgeltpunkten. Zusätzlich ist der Arbeitnehmer bei einer geringfügigen Beschäftigung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Hierbei trägt allein der Arbeitgeber die Beitragslast für die Unfallversicherung. Geringfügig Beschäftigte müssen auch keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung leisten.

Welche Regelungen bzgl. einer geringfügigen Beschäftigung sind in der Schweiz vorgesehen?

In der Schweiz wird, wie in Österreich, auch von einer geringfügigen Beschäftigung gesprochen. Hierbei ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer die Grenze von 2.300 Franken pro Jahr nicht überschreitet, um als geringfügiger Beschäftigter eingeordnet zu werden. Diese Grenze kann jedoch angepasst werden.

Der Arbeitgeber muss bei einer geringfügigen Beschäftigung keine Versicherungsbeiträge zahlen, außer der Arbeitnehmer verlangt dies. Diese Regelung nennt man Versicherungsfreiheit.

 


Quellen:

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