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Geringfügige Beschäftigung
Was ist eine geringfügige Beschäftigung?
Eine geringfügige Beschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis, dessen Verdienst unterhalb einer gesetzlichen Grenze liegt und das dadurch sozialversicherungs- und abgabenrechtlich begünstigt ist. In Deutschland ist sie umgangssprachlich als Minijob bekannt; in Österreich spricht man von geringfügiger Beschäftigung unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze.
Welche Arten der geringfügigen Beschäftigung gibt es?
In Deutschland wird zwischen der geringfügig entlohnten Beschäftigung (dauerhaft unter der Verdienstgrenze, „Minijob“) und der kurzfristigen Beschäftigung (zeitlich befristet) unterschieden. In Österreich gilt eine Beschäftigung als geringfügig, wenn das Entgelt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt.
Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze?
Die Geringfügigkeitsgrenze ist der monatliche Verdienst, bis zu dem eine Beschäftigung als geringfügig gilt – sie wird jährlich angepasst und unterscheidet sich zwischen den Ländern. In Deutschland ist sie an den Mindestlohn gekoppelt und beträgt 2026 603 Euro, in Österreich gilt ein eigener Wert (551,10 Euro).
Was ist bei der Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter zu beachten?
Auch für geringfügig Beschäftigte besteht eine Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit. Details dazu im Beitrag Aufzeichnungspflicht und Mindestlohn im Minijob.
Quellen:
-
- Deutschland – geringfügige Beschäftigung: § 8 SGB IV
- Deutschland – Minijob-Grenze/Regelungen: Minijob-Zentrale
- Österreich – Geringfügigkeitsgrenze: § 5 ASVG
- https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html
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