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DSGVO

Definition: Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in jedem EU-Mitgliedstaat unmittelbar anzuwenden und sorgt dafür, dass personenbezogene Daten sensibel behandelt und vor Missbrauch geschützt werden. Das betrifft nicht nur Daten im Internet, sondern auch Konto-, Personal- und Krankenakten. Den einzelnen Ländern bleibt dabei ein gewisser Handlungsspielraum.

Wozu wurde die DSGVO erlassen?

Ziel ist ein einheitliches Datenschutzniveau: Wo zuvor nationale Gesetze teils stark voneinander abwichen, bildet die DSGVO nun eine gemeinsame Basis, die in allen Mitgliedstaaten gilt – damit jede Person dasselbe Recht auf Datenschutz hat. Für die Datenverarbeitung gelten Grundsätze wie Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht.

Was wird durch die DSGVO geregelt?

Zu den maßgeblichsten Inhalten der Datenschutz-Grundverordnung zählen der Beschäftigtendatenschutz (Daten von Beschäftigten), Pflichten für Unternehmen, internationale Datentransfers, Videoüberwachung, Auftragsverarbeitung, Datenschutz auf Websites sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten – mit besonderen Regelungen für Kinder und Jugendliche.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die DSGVO?

Die Einhaltung des Gesetzes wird von Aufsichtsbehörden kontrolliert. In erster Instanz wird von Abmahnungen Gebrauch gemacht. Verletzt man erneut die Bestimmungen der DSGVO, werden hohe Bußgeldvorschriften geltend. Je nach Ausmaß des Übertrittes werden Strafen verhängt, wobei die maximale Geldbuße 20 Millionen Euro beträgt. Dieser Geldbetrag wird abgeändert, wenn 4 % des weltweiten Umsatzes des Unternehmens die Strafe übertreffen, denn dann wird dieser Betrag herangezogen und verrechnet.

Was sind die Vor- und Nachteile der DSGVO?

Vorteile:
  • Vereinheitlichung des Datenschutzniveaus
  • Datenverarbeitung nur mit Einwilligung
  • Höhere Datensicherheit
  • Höhere Bußgelder
  • Löschung von persönlichen Daten kann veranlasst werden
Nachteile:
  • Aufwand für Unternehmen
  • Kleine Unternehmen durch strikte Vorgaben benachteiligt
  • Effizienzminimierung durch Vorschriften

Was gilt in Österreich, Deutschland und der Schweiz?

In Österreich ergänzen das Datenschutz-Anpassungs- und das Datenschutz-Deregulierungsgesetz die DSGVO (Öffnungsklauseln); Unternehmen müssen u. a. ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen und ggf. eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. In Deutschland wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als nationale Öffnungsklausel angepasst – etwa mit der Meldepflicht von Datenschutzverletzungen binnen 72 Stunden.

Die Schweiz ist teilweise betroffen: Unternehmen mit EU-Bezug müssen die DSGVO beachten; das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) wurde an das EU-Niveau angepasst.

Was bedeutet die DSGVO für die Zeiterfassung?

Da bei der Arbeitszeiterfassung personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss sie DSGVO-konform erfolgen – mit klarer Rechtsgrundlage, Datenminimierung und Zugriffsschutz. Worauf Unternehmen dabei konkret achten müssen, erklärt der Beitrag DSGVO und Zeiterfassung: Worauf Unternehmen achten müssen.

 


Quellen:

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