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Elternzeit

Definition: Was bedeutet Elternzeit?

Unter Elternzeit versteht man einen Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer nach der Geburt eines Kindes von der Arbeit freigestellt ist. Beschäftigte haben das Recht, diesen freigestellten Zeitraum zu beantragen, wenn ein Kind erwartet wird. Die Elternzeit unterliegt länderspezifischen Regelungen. In Österreich wird der Begriff Karenz für diese Art der Freistellung verwendet.

 

 

Wozu dient die Elternzeit?

Grundsätzlich wird die Elternzeit dazu genutzt, das neugeborene Kind zu versorgen und zu erziehen. Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, ihren Arbeitsplatz auch bei einer längeren Abwesenheit zu behalten. Obwohl die im Arbeitsvertrag vereinbarten Pflichten des Arbeitnehmers während der Elternzeit ruhen, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Der Grund dafür liegt darin, dass Arbeitnehmer während der Elternzeit von einem Kündigungsschutz profitieren.

Wie wird die Elternzeit in Deutschland geregelt?

Die Elternzeit muss in Deutschland mindestens sieben Wochen im Voraus beantragt werden. Dies muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und eine Unterschrift beinhalten. Beide Elternteile haben einen Anspruch auf maximal 36 Monate Elternzeit, wobei zwölf Monate bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes verbraucht werden müssen. Die Mutterschutzfrist von acht Wochen wird der Elternzeit angerechnet. Die restlichen Monate können bis zum achten Lebensjahr des Kindes flexibel eingeteilt werden. Der Arbeitgeber muss dem zwar nicht zustimmen, jedoch muss diese Abwesenheit wieder im Voraus beantragt werden. Die Elternzeit kann flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann die Elternzeit auch verlängert werden.

Ist die Elternzeit vorbei, nimmt der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten und Pflichten wieder auf. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach der Elternzeit nicht benachteiligen darf, besonders nicht aus finanzieller Sicht. Sollte es gewünscht sein, darf der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis bei Ablauf der Elternzeit kündigen.

Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung. Das bedeutet, dass das Gehalt nur bis zum Ende der acht Wochen Mutterschutzfrist bezahlt wird. Danach wird den Eltern oder dem Elternteil Kindergeld und Elterngeld gewährt. Das übliche Gehalt wird wieder bezogen, sobald die beantragte Elternzeit vorüber ist und der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten wieder aufnimmt.

Welche Regelungen bzgl. der Elternzeit sieht die Schweiz vor?

In der Schweiz gibt es bis dato noch keine geregelte Elternzeit. Als Ersatz dafür dient der Mutterschaftsurlaub. Dieser dauert maximal 14 Wochen und wird mit 80 % des Gehalts entlohnt. Jedoch gibt es keine Regelung, die Mütter oder Väter nach Ablauf dieser Auszeit schützt. Im Gegensatz zum deutschen Recht gibt es kein Elterngeld und keinen Kündigungsschutz.

 


Quellen:

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