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Pausenregelung

Definition: Was ist eine Pausenregelung?

Unter einer Pausenregelung versteht man die gesetzlichen Pausen, welche während des Arbeitstages eingehalten werden müssen. Eine Pause ist im betrieblichen Zusammenhang eine Arbeitsunterbrechung. Während dieser dürfen Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen, sondern sollten sich erholen. In den meisten Ländern ist es den Arbeitnehmern freigestellt, wann und wie diese ihre Pause einteilen.

Wozu dient eine Pausenregelung?

Die gesetzlichen Mindestpausen sind im Arbeitszeitgesetz verankert und dienen dazu, sicherzustellen, dass jedem Mitarbeiter eine adäquate Erholungszeit zur Verfügung gestellt wird. Um den Arbeitgeber vor Überanstrengung zu schützen, sind diese Regelungen verpflichtend einzuhalten. Die Einhaltung dieser obliegt der Verantwortung des Arbeitgebers. Ebenso sollte eine Pause Zeit bereitstellen, um eine Mahlzeit zu sich nehmen zu können. Pausenregelungen dienen zudem dazu, die Qualität der Arbeitsleistung der Arbeitnehmer auf einem adäquaten Level zu halten und einer Verschlechterung mittels Pausen zuvorzukommen.

Welche Pausenregelungen gibt es in Österreich?

In Österreich regelt das AZG (Arbeitszeitgesetz) die Ruhepausen. Ein Arbeitnehmer muss ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden eine 30-minütige Pause einlegen. Diese Pause darf aufgeteilt werden, wobei eine Teilpause mindestens zehn Minuten dauern muss. Ist es für den Betrieb erforderlich oder liegt es im Interesse des Arbeitnehmers, kann die Pause auf mindestens 15 Minuten gekürzt werden. Ab einer Arbeitsdauer von neun Stunden, muss eine Pause von mindestens 45 Minuten genommen werden.

Bei Schichtarbeit werden ebenso Kurzpausen von fünf Minuten gewährt. Diese Kurzpausen dienen dazu, Arbeitsunfälle zu vermeiden. Die Gesamtdauer dieser Kurzpausen muss mindestens 30 Minuten betragen. Nachtschwerarbeiter profitieren pro Nachtschicht von einer zusätzlichen 10-minütigen Pause.

An welche Pausenregelungen müssen sich Arbeitnehmer in Deutschland halten?

Die Pausenregelungen sind in Deutschland im ArbZG (Arbeitszeitgesetz) festgehalten. Diese räumen Arbeitnehmern einen Anspruch auf dieselben gesetzlichen Ruhepausen ein wie in Österreich. Demnach muss grundsätzlich nach sechs Stunden eine 30-minütige Pause und nach neun Stunden eine 45-minütige Pause genommen werden.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren mehr Pausen machen. Sie sind nämlich dazu verpflichtet, eine 30-minütige Pause ab einer Arbeitszeit von viereinhalb Stunden zu nehmen. Ab sechs Stunden muss die Pause mindestens eine Stunde dauern.

Wie in Österreich, werden bei Schichtarbeit, Nachtarbeit, Fließbandarbeit als auch bei anderen anspruchsvollen Tätigkeiten Kurzpausen eingeführt. Diese müssen mindestens fünf Minuten betragen und dürfen nicht zu einer größeren Pause hinzugezogen werden.

Welche Pausenregelungen sieht die Schweiz vor?

In der Schweiz werden die Pausenregelungen vom ArG (Arbeitsgesetz) bestimmt. Wie in Österreich und Deutschland, müssen auch Arbeitnehmer in der Schweiz ihren Arbeitsalltag unterbrechen. Bei einer Arbeitszeit von fünfeinhalb Stunden muss eine Viertelstunde Pause genommen werden, bei sieben Arbeitsstunden eine Pause von 30 Minuten. Werden mehr als neun Stunden an einem Tag gearbeitet, muss mindestens eine Stunde lang Pause gemacht werden. Pausen, die länger als 30 Minuten sind, können aufgeteilt werden.

Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Beeinträchtigungen wie schwangere Frauen, die eine stehende Tätigkeit ausführen, haben einen Anspruch auf eine 10-minütige Pause alle zwei Stunden. Diese Kurzpausen kommen zum gewöhnlichen Mindestanspruch auf Pausen hinzu.

Wodurch können Verletzungen gegen gesetzliche Pausenregelungen verhindert werden?

Eine Software zur Personalzeiterfassung macht es möglich, Verstöße gegen gesetzliche Pausenzeiten zu minimieren. Die nationalen Mindestpausen werden nämlich in das System integriert. Demnach können Unterschreitungen der Pausenzeiten ausgewiesen werden. Dieser Hinweis auf eine Pausenzeitverletzung ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber ersichtlich. Bei häufigen Verstößen kann auf Basis dieser Beweismittel das Mitarbeitergespräch gesucht werden.


Quellen:

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