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Pausenregelung
Definition: Was ist eine Pausenregelung?
Eine Pausenregelung legt fest, wann und wie lange Beschäftigte während der Arbeitszeit Anspruch auf Ruhepausen haben. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich nach der Dauer der täglichen Arbeitszeit: Je länger der Arbeitstag, desto länger die vorgeschriebene Pause. Ruhepausen dienen der Erholung und dürfen nicht an den Anfang oder das Ende der Arbeitszeit gelegt werden.
Ist die Pausenregelung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) die Pausen verpflichtend, in Österreich das Arbeitszeitgesetz (§ 11 AZG) und in der Schweiz das Arbeitsgesetz (Art. 15 ArG). Die Pausenregelung ist damit kein freiwilliges Entgegenkommen des Arbeitgebers, sondern ein gesetzlicher Anspruch der Beschäftigten.
Wovon hängt die Dauer der Pause ab?
Grundsätzlich richtet sich die Länge der Pause nach der täglichen Arbeitszeit: Je länger gearbeitet wird, desto länger die gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause. Die Pause kann in mehrere Blöcke aufgeteilt werden und zählt in der Regel nicht als bezahlte Arbeitszeit. Von dieser Grundregel gibt es Ausnahmen: Im Bereitschaftsdienst können Pausen abweichend bewertet werden, und für Jugendliche gelten strengere Vorgaben nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Mehr dazu, was tatsächlich zur Arbeitszeit zählt, lesen Sie im Blogartikel Pausen, Wege, Dienstreisen: Was zählt wirklich zur Arbeitszeit.
Wo finde ich die konkreten Pausenzeiten für Deutschland?
Die genauen Mindestpausen nach Arbeitsstunden, die Sonderregeln für den öffentlichen Dienst (TVöD) sowie die Vorgaben für Jugendliche finden Sie im Detail in unserem Blogbeitrag Pausenregelungen in Deutschland.
Quellen:
-
- Deutschland: § 4 ArbZG
- Österreich: RIS – Arbeitszeitgesetz § 11 – Bundesrecht konsolidiert
- Schweiz: Art. 15 Arbeitsgesetz (ArG)
- Österreich (erläuternd): WKO Ruhepause
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