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Regelarbeitszeit

Definition: Was bedeutet Regelarbeitszeit?

Der Begriff Regelarbeitszeit beschreibt gesetzlich erlaubte, regelmäßige Arbeitszeiten, welche in Kollektiv-, Tarif- und Gesamtarbeitsverträgen für eine bestimmte Branche festgelegt sind. Eine Regelarbeitszeit bestimmt dabei, wie viele Arbeitsstunden pro Tag oder Woche gearbeitet werden dürfen. Ein Arbeitnehmer muss die Regelarbeitszeit nicht täglich einhalten, sondern der Durchschnitt der Arbeitsstunden in einem bestimmten Zeitraum darf die im Vertrag festgelegte Regelarbeitszeit nicht überschreiten.

Worin besteht der Unterschied zwischen Regel- und Normalarbeitszeit?

Auch die Normalarbeitszeit beschreibt die gesetzlichen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer. Diese kann beispielsweise acht Stunden am Tag betragen. Das bedeutet aber nicht, dass ein Arbeitnehmer an keinem Tag länger als acht Stunden arbeiten darf, sondern dass der Durchschnitt der Arbeitsstunden in einem bestimmten Zeitraum acht Stunden pro Tag nicht überschreiten darf. Der einzige Unterschied zwischen Regel- und Normalarbeitszeit ist, dass Regelarbeitszeiten in Kollektivvertrag, Tarifvertrag und Gesamtarbeitsverträgen verankert sind und meist nur für eine gewisse Branche gelten und die Normalarbeitszeit im nationalen Gesetz geregelt ist. In Österreich wäre das das AZG (Arbeitszeitgesetz) und in Deutschland das gleichnamige ArbZG (Arbeitszeitgesetz). In der Schweiz sind keine Normalarbeitszeiten definiert.

Das nationale Gesetz zur Normalarbeitszeit ist nur dann gültig, wenn keine individuelle Regelarbeitszeit im Kollektiv-, Tarif- und Gesamtarbeitsvertrag erlassen wurde. Demnach hat die Regelarbeitszeit Vorrang gegenüber der Normalarbeitszeit.

Wie kann die Einhaltung der Regelarbeitszeit sichergestellt werden?

Mithilfe einer Zeiterfassungssoftware können Arbeitszeiten komfortabel und zeitsparend erfasst und im Auge behalten werden. Arbeitsbeginn und -ende können per Knopfdruck verbucht werden, worauf das System die tatsächliche tägliche und wöchentliche Arbeitszeit berechnet. Auf Basis dieser Daten kann die Durchschnittsarbeitszeit pro Tag oder Woche berechnet werden. Dann gilt es nur noch diese mit der Regelarbeitszeit des Kollektiv-, Tarif- oder Gesamtarbeitsvertrags abzugleichen. Aufgrund der kumulierten Ausweisung der bisher geleisteten Arbeitsstunden, welche den Regelarbeitszeiten gegenübergestellt wird, kann frühzeitig erkannt werden, ob eine Überschreitung der Regelarbeitszeit bevorsteht.


Quellen:

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