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Ruhezeiten
Definition: Was sind Ruhezeiten?
Ruhezeiten sind im betrieblichen Kontext die Zeiträumen, welche vom Arbeitsende eines Arbeitnehmers bis zum erneuten Arbeitsbeginn reichen. Dieser Zeitraum gilt nur dann als Ruhezeit, wenn dieser dem Mitarbeiter uneingeschränkt für private Zwecke zur Verfügung steht. Dies gilt ebenso für die Ruhezeit am Ende einer Arbeitswoche. Diese wird genauer Wochenendruhe genannt. Grundsätzlich wird zwischen täglichen, wöchentlichen, Wochenend-, Feiertags- und Ersatzruhezeiten unterschieden.
Inhaltsverzeichnis
Wie sind Ruhezeiten in Österreich geregelt?
Ruhezeiten sind im österreichischen Arbeitsruhegesetz (ARG) und Arbeitszeitgesetz (AZG) verankert. Die tägliche Ruhezeit wird in Österreich mit mindestens elf Stunden festgelegt. Diese kann durch den Kollektivvertrag auf acht Stunden verkürzt werden. Kraftfahrzeuglenker profitieren in dieser Hinsicht von gesonderten Regelungen zur täglichen Ruhezeit.
Die Wochenendruhe muss mindestens 36 durchgehende Stunden betragen und spätestens am Samstag um 13 Uhr beginnen. Arbeitet ein Arbeitnehmer am Wochenende (beispielsweise in einem Krankenhaus), muss anstelle der Wochenendruhe eine wöchentliche Ruhezeit von gleicher Höhe gewährt werden. Diese muss in jedem Fall einen gesamten Tag beinhalten.
Sollte es aufgrund betrieblichen Erfordernissen notwendig sein, dass ein Arbeitnehmer während seiner vereinbarten Wochenendruhe oder wöchentlichen Ruhezeit arbeitet, muss ihm Ersatzruhe gewährt werden. Das bedeutet, dass er einen Ersatz, grundsätzlich vor dem nächsten Arbeitsbeginn, für die durchgearbeitete Ruhezeit bekommen muss.
Welche Bestimmungen zu Ruhezeiten gibt es in Deutschland?
In Deutschland werden die Ruhezeiten im ArbZG (Arbeitszeitgesetz) festgelegt. Die tägliche Ruhezeit beträgt, wie in Österreich, elf Stunden. In Einrichtungen zur Pflege, wie z.b. Krankenhäusern, oder Gaststätten kann die Ruhezeit bis um eine Stunde verkürzt werden. Dem vorausgesetzt ist jedoch, dass die Kürzung innerhalb von vier Wochen durch eine Verlängerung einer anderen täglichen Ruhezeit ausgeglichen wird.
Im deutschen Arbeitszeitgesetz werden keine wöchentlichen Ruhezeiten definiert. Dieser Umstand wird durch die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten eingedämmt.
Wie regelt die Schweiz Ruhezeiten?
In der Schweiz werden Ruhezeiten im Arbeitsgesetz (ArG) geregelt. Dabei wird von derselben täglichen Ruhezeit wie in Österreich und Deutschland Gebrauch gemacht, nämlich elf Stunden. Diese Ruhezeit kann auf bis zu acht Stunden verkürzt werden, wenn durchschnittlich eine Ruhezeit von elf Stunden in einem Durchrechnungszeitraum von zwei Wochen erreicht wird.
Zudem muss dem Arbeitnehmer ein wöchentlicher Ruhetag gewährt werden. Dieser Freizeitraum muss mindestens 35 Stunden betragen und den ganzen Sonntag (bis 23 Uhr) einschließen.
Arbeitnehmer, welche mehr als fünf Tage pro Woche arbeiten, profitieren zusätzlich von einem wöchentlichen, freien Halbtag. Dieser wird unmittelbar acht Stunden vor oder nach der täglichen Ruhezeit eingeplant. Diese Halbtage können, unter Einverständnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, für vier Wochen zusammengelegt werden.
Welche Hilfsmittel gibt es, die die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten erleichtern?
Eine Software zur Mitarbeiter Zeiterfassung kann beispielsweise dabei helfen, einen Überblick über die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu gewinnen. Daraufhin können die Ruhezeiten aufgrund der gebuchten Beginn- und Endzeiten berechnet werden. Diese Berechnung wird meist von der Software selbst erledigt. Bei Unterschreitungen der Ruhezeiten werden für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im System ersichtlich. Infolgedessen können Maßnahmen getroffen werden, sodass diese Unterschreitung zeitnah ausgeglichen wird.
Quellen:
- https://www.karriere.at/c/arbeitszeitgesetz
- https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Taegliche_Ruhezeit.html
- https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/arbzg/
- https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a120-arbeitszeitgesetz.pdf?__blob=publicationFile
- https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitnehmerschutz/Arbeits-und-Ruhezeiten.html
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