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Ruhezeiten
Definition: Was sind Ruhezeiten?
Ruhezeiten sind die Zeiträume zwischen dem Arbeitsende und dem erneuten Arbeitsbeginn, die Beschäftigten uneingeschränkt für private Zwecke zur Verfügung stehen. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen der Erholung. Unterschieden werden tägliche, wöchentliche, Wochenend-, Feiertags- und Ersatzruhezeiten.
Wie sind Ruhezeiten in Österreich geregelt?
Ruhezeiten sind im österreichischen Arbeitsruhegesetz (ARG) und Arbeitszeitgesetz (AZG) verankert. Die tägliche Ruhezeit wird in Österreich mit mindestens elf Stunden festgelegt. Diese kann durch den Kollektivvertrag auf acht Stunden verkürzt werden. Kraftfahrzeuglenker profitieren in dieser Hinsicht von gesonderten Regelungen zur täglichen Ruhezeit.
Die Wochenendruhe muss mindestens 36 durchgehende Stunden umfassen und spätestens samstags um 13 Uhr beginnen. Wird während der Wochenend- oder Wochenruhe gearbeitet (z. B. im Krankenhaus), ist stattdessen Ersatzruhe zu gewähren.
Welche Bestimmungen zu Ruhezeiten gibt es in Deutschland?
In Deutschland werden die Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Die tägliche Ruhezeit beträgt, wie in Österreich, elf Stunden. In Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder Gaststätten kann sie um bis zu eine Stunde verkürzt werden, sofern dies innerhalb von vier Wochen durch eine verlängerte Ruhezeit ausgeglichen wird. Eine eigene wöchentliche Ruhezeit definiert das ArbZG nicht; dieser Rahmen ergibt sich aus den Höchstarbeitszeiten.
Wie regelt die Schweiz Ruhezeiten?
In der Schweiz sind Ruhezeiten im Arbeitsgesetz (ArG) geregelt. Die tägliche Ruhezeit beträgt ebenfalls elf Stunden und kann auf bis zu acht Stunden verkürzt werden, wenn im Durchschnitt von zwei Wochen elf Stunden erreicht werden. Zusätzlich steht Beschäftigten ein wöchentlicher Ruhetag von mindestens 35 Stunden inklusive des ganzen Sonntags zu. Wer mehr als fünf Tage pro Woche arbeitet, erhält zudem einen wöchentlichen freien Halbtag.
Wie stellen Sie die Einhaltung der Ruhezeiten sicher?
Eine Software zur Mitarbeiter-Zeiterfassung berechnet die Ruhezeiten automatisch aus den gebuchten Beginn- und Endzeiten und macht Unterschreitungen für Beschäftigte und Arbeitgebende sofort sichtbar – so lassen sich Verstöße frühzeitig ausgleichen.
Quellen:
- Österreich: Arbeitsruhegesetz (ARG) & Arbeitszeitgesetz (AZG)
- Deutschland: Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 5 (Ruhezeit)
- Schweiz: Arbeitsgesetz (ArG), Art. 15 f. / ArGV 1
- https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Taegliche_Ruhezeit.html
- https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/arbzg/
- https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a120-arbeitszeitgesetz.pdf?__blob=publicationFile
- https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitnehmerschutz/Arbeits-und-Ruhezeiten.html
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