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Betriebsordnung

Definition: Was ist eine Betriebsordnung?

Eine Betriebsordnung ist eine Bestimmung über betriebliche Themen, wie z.B. Gesundheitsschutz und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb, in einem Unternehmen in der Schweiz. Dabei kann eine solche Betriebsordnung einseitig vom Arbeitgeber oder unter Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung erlassen werden. In Österreich und Deutschland wird diese Art der innerbetrieblichen Erlassung von Anordnungen als Betriebsvereinbarung bezeichnet.

 

 

Wozu wird eine Betriebsordnung erlassen?

Der Zweck einer Betriebsordnung ist es, die Arbeitnehmer über betriebsinterne Bestimmungen zu informieren und ihnen dabei einen gewissen Grad an Mitspracherecht zu bieten. Sie dient dazu, Regeln bzgl. Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und angemessenes Verhalten der Arbeitnehmer zu erlassen, welche infolge das Betriebsklima und den allgemeinen Arbeitsschutz verbessern sollen.

Wie kann eine Betriebsordnung aufgestellt werden?

Grundsätzlich muss eine Betriebsordnung erlassen werden, wenn es sich um einen industriellen Betrieb handelt. Ein nicht-industrieller Betrieb kann diese freiwillig bestimmen. Eine Betriebsordnung kann vom Arbeitgeber alleine oder in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung beschlossen werden. Gibt es im Unternehmen keine Arbeitnehmervertretung können frei gewählte Arbeitnehmer diese Rolle übernehmen. Entscheidet der Arbeitgeber selbstständig über die Erlassung einer neuen Betriebsordnung, muss diese gut sichtbar im Unternehmen ausgehängt werden. Nun haben die Arbeitnehmer vier Wochen Zeit, um ihre Meinung dazu zu äußern, entweder schriftlich oder mündlich. Wird der Entwurf des Arbeitgebers akzeptiert, wird die Betriebsordnung eingeführt. Der Arbeitgeber muss ebenso die kantonale Behörde über die neu vereinbarten Bestimmungen informieren.

Welche Inhaltsanforderungen muss eine Betriebsordnung erfüllen?

Eine Betriebsordnung muss eines der Themen Gesundheitsschutz, Unfallverhütung, Ordnung und Verhalten im Betrieb oder Sanktionen betreffen. Zum Teil können Betriebsordnungen auch Bestimmungen zu Arbeitsbeziehungen einbinden. Dabei werden meist Pflichten des Arbeitnehmers als auch bestimmte Vorgehensweise festgelegt. Diese Regelungen dürfen das Arbeitsgesetz (ArG) nicht verletzen. Wird der Punkt der Sanktionen behandelt, ist detailliert festzulegen, in welchen Fällen diese verhängt werden und in welchen nicht.

Welchen Platz in der Normenhierarchie hat eine Betriebsordnung verglichen mit anderen Gesetzen?

An erster Stelle der Normenhierarchie steht das Verfassungsrecht. Diesem gebührt somit uneingeschränkte Gültigkeit. Danach kommt das zwingende Recht, gefolgt vom Normalarbeitsvertrag und Gesamtarbeitsvertrag. An fünfter Stelle steht die Betriebsordnung. Das bedeutet, dass im Falle von Widersprüchen im Gesamtarbeitsvertrag und der Betriebsordnung, letztere ihre Gültigkeit verliert. Danach wird der Einzelarbeitsvertrag eingereiht. Diesem ist nicht Folge zu leisten, wenn die Betriebsordnung widersprüchliche Regelungen vorsieht.

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer gegen eine Betriebsordnung verstößt?

Verletzt ein Arbeitnehmer Regelungen der Betriebsordnung, wird dieser mit Sanktionen bestraft. Diese reichen von Ermahnungen und Verweisen bis zu Bußen, Versetzungen und Kündigungen.

 


Quellen:

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