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Betriebsvereinbarung
Definition: Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Diese Vereinbarungen gelten für alle Arbeitnehmer des betroffenen Betriebes. Betriebsvereinbarungen dürfen getroffen werden, wenn das Gesetz und die länderspezifischen Verträge (Kollektiv- oder Tarifvertrag) Spielraum für betriebsinterne Bestimmungen lassen. Betriebsvereinbarungen gibt es in Österreich und Deutschland. In der Schweiz wird der Begriff Betriebsordnung verwendet.
Inhaltsverzeichnis
- Für wen gilt eine Betriebsvereinbarung?
- Wozu dient eine Betriebsvereinbarung?
- Welche Arten von Betriebsvereinbarungen gibt es?
- Was bedeutet es, wenn eine Betriebsvereinbarung nachwirkt?
- Wie können Betriebsvereinbarungen in Österreich aufgehoben werden?
- Wie werden Betriebsvereinbarungen in Deutschland gekündigt?
- Wie werden Überschneidungen von Arbeits- oder Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen in Österreich geregelt?
- Was passiert, wenn es Kollisionen zwischen Arbeits- oder Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen in Deutschland gibt?
Für wen gilt eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung ist grundsätzlich für alle Arbeitnehmer eines Betriebes verpflichtend. Dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ist es jedoch auch möglich, die Bestimmung nur für einzelne Abteilungen oder Arbeitnehmergruppen zu erlassen. Eine Betriebsvereinbarung gilt nur in Schriftform. Ebenso muss eine beschlossene Vereinbarung unterschrieben werden.
Wozu dient eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung ist für Unternehmen vorteilhaft, da der Handlungsspielraum, den das Gesetz zulässt, genutzt werden kann. Individuelle und betriebsinterne Bestimmungen können erlassen werden. Um Arbeitnehmer nicht zu benachteiligen, erfordern die meisten Betriebsvereinbarungen die Zustimmung des Betriebsrats, der die Interessen der Mitarbeiter vertritt.
Welche Arten von Betriebsvereinbarungen gibt es?
Man unterscheidet zwischen erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen. Erzwingbare Betriebsvereinbarungen können vom Betriebsrat oder vom Arbeitgeber erzwungen werden. Das bedeutet, dass bei keiner Einigung der beiden Parteien eine Schlichtungsstelle in Österreich bzw. eine Einigungsstelle in Deutschland beauftragt wird, eine Entscheidung zu treffen. Diese Entscheidung ersetzt die Betriebsvereinbarung. Erzwingbare Betriebsvereinbarungen betreffen beispielsweise Angelegenheiten, wie betriebliche Ordnungsvorschriften oder die Einteilung der täglichen Arbeitszeit.
Unter freiwilligen Betriebsvereinbarungen versteht man Vereinbarungen, welche nur getroffen werden können, wenn beide Parteien sich auf Inhalt, Geltungsbereich und Inkrafttreten einigen. Freiwillige Betriebsvereinbarungen betreffen Angelegenheiten, wie die Einführung von leistungsbezogenen Prämien oder Grundsätze zum Urlaubsverbrauch.
Was bedeutet es, wenn eine Betriebsvereinbarung nachwirkt?
Eine Betriebsvereinbarung wirkt dann nach, wenn sie gekündigt wurde und keine neue Regelung beschlossen wurde. Die ehemalige Vereinbarung gilt in diesem Fall weiterhin, sie wirkt nach. Diesem Problem kann man jedoch ausweichen, indem man eine Regelung zur Unwirksamkeit der Nachwirkung einer bestimmten Betriebsvereinbarung erlässt.
Wie können Betriebsvereinbarungen in Österreich aufgehoben werden?
Betriebsvereinbarungen können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Befristete enden nach Ablauf der Frist und erfordern keine gesonderte Kündigung. Hierbei tritt keine Nachwirkung ein.
Die Auflösung einer Betriebsvereinbarung ohne Frist ist jederzeit möglich, wenn dies einvernehmlich und schriftlich entschieden wird. Auch hier tritt keine Nachwirkung in Kraft.
Unbefristete, freiwillige Betriebsvereinbarungen können unter Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Wird nach Ende dieser Frist keine neue Regelung gültig, wirkt die Betriebsvereinbarung nach. Gibt es eine Nachwirkung, gilt diese nicht für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach der Kündigung der Betriebsvereinbarung wirksam geworden ist.
Handelt es sich um eine unbefristete, erzwingbare Betriebsvereinbarung, kann diese nur unter Einvernehmlichkeit der beiden Parteien oder mithilfe der Schlichtungs- bzw. Einigungsstelle gekündigt werden. Eine Nachwirkung gibt es hier nicht.
Wie werden Betriebsvereinbarungen in Deutschland gekündigt?
Eine Betriebsvereinbarung kann in Deutschland durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung zum gleichen Thema aufgehoben werden. Ebenso kann diese unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist gekündigt werden. Befristete Betriebsvereinbarungen verfallen automatisch nach Ablauf der Frist. Wurde die Vereinbarung erzwingend geschlossen, wirkt diese nach der Kündigung nach, insofern keine andere Regelung zum gleichen Gegenstand erlassen wurde.
Wie werden Überschneidungen von Arbeits- oder Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen in Österreich geregelt?
In Österreich wird das Günstigkeitsprinzip angewendet, wenn Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen sich überschneiden. Somit ist die Betriebsvereinbarung nur gültig, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger als kollektivvertragliche Regelungen ist. Dasselbe gilt bei Einzelverträgen. Diese gelten nur, wenn die Betriebsvereinbarung nachteilig für den Arbeitnehmer ist.
Was passiert, wenn es Kollisionen zwischen Arbeits- oder Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen in Deutschland gibt?
Betriebsvereinbarungen sind für Arbeitnehmer normativ und verpflichtend. Eine abweichende Regelung im Arbeitsvertrag ist nur dann wirksam, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist. Im Regelfall sollte eine Betriebsvereinbarung dem Arbeitnehmer von Vorteil sein, da sie eine Sozialleistung des Arbeitgebers ist. Demnach ist zu prüfen, ob die Gesamtheit der Mitarbeiter durch die Betriebsvereinbarung nicht benachteiligt wird.
Eine Betriebsvereinbarung darf keine Angelegenheit behandeln, welche schon im Tarifvertrag behandelt wurde, außer der Tarifvertrag räumt dieses Recht durch eine sogenannte Öffnungsklausel ein. Bei Kollisionen ist die Betriebsvereinbarung unwirksam, auch wenn die Regelung im Tarifvertrag für den Arbeitnehmer ungünstiger ist.
Quellen:
- https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Betriebsvereinbarung.html
- https://www.arbeiterkammer.at/service/betriebsrat/rechteundpflichtendesbetriebsrates/Betriebsvereinbarungen.html
- https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsratsvorsitzender/betriebsvereinbarung
- https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsvereinbarung
- https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_5.1.a/1342540262913/betriebsratsservice/tipps-infos/welche-rechtswirkung-hat-eine-betriebsvereinbarung?d=Touch
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