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Mehrarbeit
Definition: Was bedeutet Mehrarbeit?
Mehrarbeit bezeichnet Arbeitszeit, die über die gesetzlich oder vertraglich festgelegte reguläre Arbeitszeit hinaus geleistet wird. Der genaue Bezugspunkt hängt vom nationalen Recht ab: Häufig meint Mehrarbeit die Überschreitung der gesetzlichen Höchst- oder Normalarbeitszeit, während sich Überstunden auf die individuell vereinbarte Arbeitszeit beziehen. Bei Teilzeitkräften bezeichnet sie die Stunden zwischen der vereinbarten Teilzeit und der Vollzeitgrenze.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?
Die Begriffe werden oft synonym verwendet, meinen juristisch aber nicht dasselbe. Überstunden überschreiten die individuell (im Arbeits- oder Kollektiv-/Tarifvertrag) vereinbarte Arbeitszeit. Mehrarbeit überschreitet die gesetzliche Höchst- bzw. Normalarbeitszeit – der Begriff ist besonders im Zusammenhang mit Teilzeit und mit besonderem Schutz (z. B. Schwerbehinderung) relevant. Die konkrete Abgrenzung und Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Arbeitsrecht.
Was gilt für Mehrarbeit bei Teilzeit?
Bei Teilzeitbeschäftigung ist Mehrarbeit die Arbeitszeit, die über die vereinbarte Stundenzahl hinausgeht, aber die reguläre Vollzeitarbeitszeit noch nicht erreicht. Ob und wie sie zuschlagspflichtig ist, hängt von Arbeits-, Kollektiv- oder Tarifvertrag ab (im öffentlichen Dienst etwa vom TVöD).
Dürfen schwerbehinderte Menschen zu Überstunden verpflichtet werden?
In allen DACH-Ländern genießen schwerbehinderte Beschäftigte besonderen Schutz, die Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch. In Deutschland sind sie auf ihr Verlangen von Mehrarbeit – also Arbeit über acht Stunden werktäglich hinaus – freizustellen. In Österreich und der Schweiz bestehen ebenfalls Schutzbestimmungen für begünstigte behinderte bzw. schwerbehinderte Personen, die zusätzliche Arbeit einschränken können. Maßgeblich ist jeweils das nationale Recht.
Wie werden Mehrarbeit und Überstunden berechnet und vergütet?
Das hängt von Gesetz, Kollektiv- oder Tarifvertrag ab. Die konkrete Berechnung von Zuschlägen und Auszahlung – mit Beispielen je Land – finden Sie im Ratgeber Überstunden und Zuschläge berechnen.
Quellen:
-
- Deutschland Höchstarbeitszeit: § 3 Arbeitszeitgesetz
- Deutschland – Teilzeit: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Deutschland – Schwerbehinderte: § 207 SGB
- Österreich – Arbeitszeit: § 6–9 Arbeitszeitgesetz (AZG)
- Österreich – Teilzeit-Mehrarbeit: § 19d AZG
- Schweiz – Überstunden/Arbeitszeit: Art. 321c OR · Art. 9 ff. Arbeitsgesetz (ArG)
- Teilzeitbeschäftigung & Mehrarbeit: WKO
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