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Abfertigung

Definition: Was ist eine Abfertigung?

Der Begriff Abfertigung bezeichnet eine einmalige Zahlung an den Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Abfertigung wird im österreichischen Arbeitsrecht geregelt, wobei zwei verschiedene Systeme zu unterscheiden sind: Das alte und das neue Abfertigungssystem. Letzteres wurde im Jahr 2003 eingeführt. In Deutschland und der Schweiz wird dieser Sachverhalt als Abfindung bezeichnet.

Welche Regelungen beinhaltet das alte Abfertigungsmodell?

Dieses Modell wurde nach dem Ersten Weltkrieg in Österreich eingeführt. Dabei wurden dem Arbeitnehmer Abfertigungen in der Höhe von einem Monatsgehalt bis zu zwölf Monatsgehältern gewährt. Die Berechnung der Abfertigung orientierte sich maßgeblich an der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bei einer Beschäftigung von drei Jahren wurde beispielsweise ein Monatsgehalt ausbezahlt. Eine Abfertigung in der Höhe von zwölf Gehältern wurde ab einer Beschäftigung von 25 Jahren gewährt. Wichtig anzumerken ist, dass auf diese Weise nur Dienstjahre beim gleichen Dienstgeber abgegolten wurden. Die “Abfertigung alt” wurde zu einem sehr geringen, fixen Steuersatz besteuert.

Dieses Modell gilt für Arbeitsverhältnisse, welche bis zum 31. Dezember 2002 geschlossen wurden. Das aktuelle System kann hierbei nur gelten, wenn der Arbeitnehmer freiwillig auf dieses umsteigt.

Das System wurde geändert, weil dieses Abfertigungsrecht inflexibel war. Denn Arbeitnehmer, welche den Arbeitgeber vor Erreichen der drei Dienstjahre wechselten, verloren ihren Anspruch. Zudem wurde die Abfertigung nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ausbezahlt.

Wie funktioniert die neue Abfertigung?

Am 1. Jänner 2003 wurde in Österreich eine Mitarbeitervorsorgekasse eingeführt. Diese verpflichtet Arbeitgeber, 1,53 % des Monatsgehalts eines Arbeitnehmers in die Kasse einzuzahlen. Dieser angesparte Betrag ist nun die Abfertigung für den Mitarbeiter. Sie kann bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden oder auch bei einem Arbeitgeberwechsel übernommen werden. Bei der Auszahlung wird der Betrag mit einem begünstigten Steuersatz versteuert.

Im Gegensatz zur “Abfertigung alt” wird die Abfertigung beim neuen System auch in anderen Fällen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend. Somit kann diese ebenso am Ende einer befristeten Beschäftigung oder bei einem altersbedingten Ausstieg gewährt werden.

Auch bei Abwesenheiten muss der Arbeitgeber Abfertigungsbeiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse einzahlen. Dazu zählen beispielsweise Abwesenheiten aufgrund von Bildungskarenz, Zivildienst, Mutterschutz, Krankenstand, Altersteilzeit oder Pflegekarenz.

Wie kann die Höhe der Abfertigung berechnet werden?

Die Höhe des Abfertigungsbetrags hängt vom Monatsgehalt des Arbeitnehmers ab. Zusätzlich beeinflussen die Zinsen, welche die Veranlagung einbringt, den Betrag. Von der Abfertigung werden Verwaltungskosten (1 – 3,5 %) abgezogen. Im letzten Schritt wird der ausbezahlte Betrag mit 6 % versteuert.


Quellen:

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