Ressourcen > Lexikon > Kündigung
Kündigung
Definition: Was bedeutet Kündigung?
Der Begriff Kündigung beschreibt die Veranlassung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung kann einseitig, entweder von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer geltend gemacht werden, oder durch beide Parteien gemeinsam beschlossen werden. Nachdem eine Kündigung ausgesprochen wurde, muss ein bestimmter Zeitraum verstreichen bevor das Arbeitsverhältnis und der Arbeitsvertrag endgültig aufgelöst werden. Diesen Zeitraum nennt man Kündigungsfrist.
Inhaltsverzeichnis
Welche Arten von Kündigung gibt es?
In erster Instanz wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden. Die ordentliche, auch fristgerechte, Kündigung tritt am häufigsten auf. Der Arbeitgeber muss bei längerem Arbeitsverhältnis Gründe für die Kündigung angeben. Diese sind entweder betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt.
Bei der betriebsbedingten Kündigung ist die Wirtschaftslage des Unternehmens entscheidend. Beispielsweise muss eine Abteilung oder Filiale geschlossen werden. Charakteristisch für eine betriebsbedingte Kündigung ist, dass der Arbeitnehmer kein Fehlverhalten gezeigt hat, eine Umschulung nicht möglich/rentabel ist oder keine Wirtschaftlichkeit erzielt wird.
Die verhaltensbedingte Kündigung wird durch den Arbeitnehmer veranlasst. Wenn dieser seine Pflichten verletzt und auf Abmahnungen nicht reagiert, hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitnehmer zu kündigen.
Bei der personenbedingten Kündigung sind Leistungsmängel der Kündigungsgrund. Das kann einerseits bedeuten, dass der Arbeitnehmer nicht mehr imstande ist, die geforderten Tätigkeiten auszuführen (z.B. Führerscheinentzug) oder dass dieser die persönliche Leistungsfähigkeit nicht angemessen ausschöpft. Dieser Leistungsmangel hat negative Auswirkungen auf den betrieblichen Erfolg.
Von einer außergewöhnlichen, auch fristlosen, Kündigungsfrist spricht man, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne Berücksichtigung der Kündigungsfrist kündigt. Der Entscheid wird hierbei noch am selben Tag geltend. Fristlos kann jedoch nur aufgrund schwerwiegender Gründe gekündigt werden. Diese sind beispielsweise Störungen im Vertrauensbereich, Störungen im Leistungsbereich oder Störungen der betrieblichen Verbundenheit. Auch der Arbeitnehmer kann fristlos kündigen, jedoch wieder unter Vorbehalt eines wichtigen Grundes. Beispielsweise können Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, gesundheitsgefährdende Arbeitsplätze oder verspätete Lohnzahlungen als Grund genannt werden. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer, muss das kritische Thema jedoch zuerst mit dem Arbeitgeber besprochen worden sein.
Welche Regelungen bzgl. Kündigung gelten in Österreich?
In Österreich unterliegt die Kündigung keiner Formvorschrift, jedoch wird die Schriftform aus Beweisgründen empfohlen. Die Kündigungsfrist beträgt bei Angestellten in der Regel einen Monat, bei Arbeitern wird diese im Kollektivvertrag festgehalten. Wird die Kündigungsfrist seitens des Mitarbeiters nicht eingehalten, muss dieser mit negativen Folgen rechnen, denn beispielsweise könnte die Urlaubsersatzleistung gestrichen werden.
Wir ein Arbeitnehmer gekündigt und er erachtet dies als rechtswidrig, kann die Kündigung binnen zwei Wochen angefochten werden. Wird dem Arbeitnehmer vor Gericht Recht gegeben, bleibt dieser weiterhin im Betrieb beschäftigt.
Im Kündigungsfall hat der Arbeitnehmer das Recht auf Abfertigung, sofern dieser mindestens drei Jahre im Unternehmen tätig war. Die Höhe der Abfindung beläuft sich auf 1,53 % jeder Bruttogehaltszahlung, die der Arbeitnehmer in diesem Unternehmen bekommen hat.
Wie wird das Thema Kündigung in Deutschland geregelt?
In Deutschland muss eine Kündigung in Schriftform und unterschrieben übermittelt werden, um wirksam zu sein. Kündigungsfristen sind in Arbeits- oder Tarifverträgen bestimmt. Der Arbeitnehmer bedarf keines Grundes, um das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Der Arbeitgeber muss jedoch den Kündigungsschutz beachten. Hiervon sind beispielsweise werdende Mütter betroffen. Steht der betroffene Mitarbeiter unter Kündigungsschutz, darf der Arbeitgeber diesen nur wegen eines wichtigen Grundes kündigen.
Der Arbeitnehmer profitiert im Kündigungsfall von einer Abfindung. Die Höhe dieser orientiert sich an der Anzahl der Jahre des Arbeitsverhältnisses. Der Abfindungsanspruch beläuft sich nämlich auf die Hälfte des ehemaligen Monatsverdienstes für jedes Jahr, welches im Betrieb gearbeitet wurde.
Wie regelt die Schweiz das Thema Kündigung?
Grundsätzlich unterliegt die Kündigung keiner Formvorschrift und kann deshalb auch mündlich erfolgen. Schriftform bietet jedoch den Vorteil der Beweisfunktion. Kündigungsfristen sind meist im Arbeits- oder Gesamtarbeitsvertrag geregelt. Falls nicht, gelten folgende: Sieben Kalendertage in der Probezeit, ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate im zweiten bis neunten Dienstjahr und drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr. Wie in Deutschland muss der Arbeitnehmer für seine Kündigung keine Gründe angeben. Der Arbeitgeber jedoch, muss seine Entscheidung begründen.
Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, erhält dieser Anspruch auf Abfindung. Diese muss in einer angemessenen Höhe ausbezahlt werden. Angemessen bedeutet in diesem Fall verhältnismäßig zu den im Unternehmen erwachsenden Vorteilen durch den Arbeitnehmer.
Quellen:
- https://de.wikipedia.org/wiki/Kündigung
- https://www.advocado.de/ratgeber/arbeitsrecht/kuendigung/die-kuendigungsart.html
- https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Arbeitnehmer-Kuendigung.html
- https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Arbeitgeber-Kuendigung.html
- https://de.wikipedia.org/wiki/Kündigung_(deutsches_Arbeitsrecht)
- https://lohnspiegel.org/osterreich/arbeitsrecht/beschaftigungssicherheit/fristen-und-abfindungen
- https://www.ch.ch/de/kundigung-arbeitsvertrag/
- https://www.justlanded.com/deutsch/Schweiz/Artikel/Jobs/Kuendigung
- https://www.entlassungsabfindung.ch/hoehe
Nützliche Tipps aus unserem Blog zur Online-Zeiterfassung
Überstunden in der Schweiz: Alles, was Sie wissen müssen
Optimieren Sie Ihre Passwort-Policy
Der Jahresabschluss Ihrer Zeiterfassung
Jetzt testen!
Probieren Sie TimeTac kostenlos aus
So einfach und unkompliziert kann Zeiterfassung und Urlaubsverwaltung sein. Testen Sie TimeTac jetzt 30 Tage unverbindlich und überzeugen Sie sich von den Vorteilen der modernen TimeTac Online-Zeiterfassung. Keine Kreditkarte notwendig! Der Testaccount endet automatisch.
30 Tage kostenlos testen