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Abfindung

Definition: Was versteht man unter einer Abfindung?

Abfindung bezeichnet eine einmalige Zahlung an den Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Begriff Abfindung existiert in Deutschland und der Schweiz. In Österreich wird diese Art der Entschädigung als Abfertigung bezeichnet. Ob Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung haben, entscheiden nationale Bestimmungen. Die Höhe der Abfindung hängt von zahlreichen Parametern ab, wie z.B. der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

 

 

Welche Bestimmungen zur Abfindung gibt es in Deutschland?

In Deutschland besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Abfindung. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen. Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Abfindung, wenn:

  • Die gesetzlichen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes gelten
  • Ein Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts fällt
  • Der Tarifvertrag oder der Sozialplan dies dem Dienstnehmer versprechen
  • Der Arbeitnehmer Anspruch auf Nachteilsausgleich hat
  • Es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet, wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug dafür die Frist der Kündigungsschutzklage verstreichen lässt

Obwohl der Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung hat, kann dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei handelt es sich jedoch um eine Sozialleistungen des Dienstgebers. So kann bei einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag eine Abfindungsvereinbarung getroffen werden.

Das deutsche Gesetz legt keine allgemeingültige Abfindungshöhe fest. Die endgültige Abfindung ist demnach Verhandlungssache. Regional unterschiedliche Wege zur Berechnung der Abfindungshöhe haben sich eingebürgert. Eine Faustregel gewährt dem Arbeitnehmer z.B. das halbe Bruttomonatseinkommen für jedes Jahr, welches dieser im Betrieb gearbeitet hat.

Der errechnete Betrag wird in der Regel mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Jedoch kann der Zeitpunkt der Fälligkeit individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden.

Einen Abfindungsrechner zur Berechnung der Abfindungshöhe findet Sie auf Fachanwalt.de.

Wie sind Abfindungen in der Schweiz geregelt?

Auch in der Schweiz gibt es kein grundsätzliches Recht auf Abfindung. Dieses muss nur Arbeitnehmern gewährt werden, welche älter als 50 Jahre sind und länger als 20 Jahre im Betrieb tätig waren. Hierbei wird dem Arbeitnehmer eine Abfindung zwischen zwei und acht Monatslöhnen gezahlt. Zusätzlich wird eine Abfindungszahlung möglich, wenn:

  • Ansprüche des Arbeitnehmers vertraglich festgelegt wurden
  • Der Arbeitgeber seine Anerkennung gegenüber der Leistungen des Arbeitnehmers ausdrücken möchte
  • Der Arbeitnehmer für das vorzeitige Ausscheiden entschädigt werden soll
  • Arbeitsstreitigkeiten vermieden werden sollen

Die Höhe der Abfindung orientiert sich in der Schweiz an mehreren Kriterien. Dazu zählen beispielsweise die Ursache der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Verdienste des Arbeitnehmers und die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus muss die Abfindungshöhe verhältnismäßig und angemessen sein.

 


Quellen:

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