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Home Office

Definition: Was bedeutet Home Office?

Der Begriff Home Office bedeutet, dass die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers teilweise oder vollständig von zu Hause aus erledigt wird. Im weiteren Sinne, versteht man unter Home Office einen Organisationsansatz zur Flexibilisierung der Arbeit, da der Arbeitnehmer in seinem privaten Umfeld arbeitet und selbst über die Zeiteinteilung entscheiden kann. Oft wird diese Arbeit mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien durchgeführt (z.B. Telefon, Internet).

 

 

Welche Voraussetzungen müssen für ein Home Office erfüllt sein?

Der Home-Office-Ansatz ist nicht für jeden Betrieb bzw. jede Abteilung geeignet. Beispielsweise kann ein Produktionsmitarbeiter oder ein Arzt seine Arbeitsleistung nicht von zuhause aus entrichten. Eher sind Bürojobs für das Home Office Modell günstig. Bevor jedoch von den Vorteilen eines Home Offices profitiert werden kann, müssen Details wie z.B. Kernarbeitszeiten, in welchen der Arbeitnehmer verfügbar sein muss, mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass das eigene Zuhause als Arbeitsplatz geeignet ist. Ein PC oder Laptop und eine stabile Internetverbindung sind hierbei von großer Bedeutung.

Welche Vor- und Nachteile hat das Home Office?

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Work-Life-Balance
  • Eigenständiges Arbeiten
  • Höhere Produktivität
  • Kein Arbeitsweg

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Verbesserung des Arbeitgeberimages
  • Förderung der Vertrauenskultur im Unternehmen
  • Kostenreduktion
  • Höhere Produktivität

Nachteile für den Arbeitnehmer:

  • Meist abhängig von einer Internetverbindung
  • Begrenztes Vertrauen des Arbeitgebers
  • Fehlender Kontakt zu Kollegen

Nachteile für den Arbeitgeber:

  • Schwierige Koordination
  • Erhöhter Organisationsaufwand
  • Negative Auswirkungen auf das Gemeinschaftsgefühl
  • Erschwerte Mitarbeiterkontrolle
  • Hohe Anforderungen an IT-Infrastruktur

Welchen gesetzlichen Regelungen unterliegt das Home Office in Österreich?

In Österreich muss der Wunsch, von zu Hause aus zu arbeiten, mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Stimmt der Vorgesetzte der Anfrage zu, sind sämtliche Nebenaspekte vorab vertraglich zu regeln, wie z.B. die Anzahl der Arbeitstage im Home Office. Ein Großteil der Entscheidungen betreffend Home Office werden individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beschlossen.

Die wenigen, gesetzlich geregelten Themenbereiche betreffen einerseits die Arbeitszeitaufzeichnung und andererseits die Betriebsmittelbereitstellung. Bezüglich ersteres, muss der Arbeitnehmer nur die Dauer seiner Tagesarbeitszeit dokumentieren, sollte er mehr als 50 % seiner Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten. Bei einem Stundenausmaß im Home Office unter dieser Grenze muss der Arbeitnehmer ebenso Arbeitsbeginn und -ende aufzeichnen und dem Arbeitgeber übermitteln. Dieser Aufzeichnungspflicht kann nur entgangen werden, wenn Arbeits- und Pausenzeiten vertraglich fixiert wurden. Bezüglich der Betriebsmittelbereitstellung sollte grundsätzlich der Arbeitgeber dafür aufkommen. Besitzt der Arbeitnehmer bereits erforderliche Mittel, hat dieser Anspruch auf Aufwandersatz, sofern er diese im Interesse des Unternehmens nutzt.

Schließlich gilt das Arbeitszeitgesetz auch in Bezug auf das Arbeiten zu Hause mit uneingeschränktem Inhalt. Das bedeutet, dass Höchstarbeitszeiten sowie Ruhezeiten und -pausen eingehalten werden müssen.

Wie wird das Home Office in Deutschland geregelt?

In Deutschland gibt es weder einen Anspruch noch eine Verpflichtung von zu Hause aus zu arbeiten. Folglich muss über diese Möglichkeit mit dem Arbeitgeber individuell entschieden werden. Vereinbarte Konditionen betreffend des Home Office müssen aus gesetzlicher Sicht nicht in Schriftform festgehalten werden, jedoch ist dies in den meisten Fällen empfehlenswert. Ebenso gibt es in der Arbeitszeiterfassung keine Dokumentationspflicht, insofern fixe Arbeitszeiten vereinbart wurden. Man bedient sich hier der sogenannten Vertrauensarbeitszeit. Wie in Österreich, gilt auch in Deutschland das Arbeitszeitgesetz, ob im Büro oder im Home Office.

Ebenso gilt das Arbeitsschutzgesetz im deutschen Home Office. Das bedeutet, dass der Vorgesetzte den Anspruch darauf hat, den Arbeitnehmer in seinem privaten Arbeitsumfeld zu besuchen. Das dient dem Zweck sicherzustellen, dass gesetzliche Regelungen bezüglich Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz eingehalten werden.

Des Weiteren gelten Vertrauenheitspflichten. Der Arbeitnehmer muss geschäftliche Unterlagen vor dem Einblick Dritter schützen.

Welche Regelungen bzgl. des Home Offices gibt es in der Schweiz?

Ähnlich Österreich und Deutschland, hat der Arbeitnehmer in der Schweiz keinen Anspruch auf ein Home Office. Nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers kann dies durchgeführt werden. Meist wird jedoch zusätzlich eine Regelung vereinbart, die den Arbeitgeber erlaubt das Home Office des Arbeitnehmers bei Bedarf wieder aufzulösen.

Zu beachten ist, dass sobald der Arbeitnehmer mehr als 25 % seiner Arbeitszeit zu Hause verbringt, der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge an den Wohnsitzstaat des Mitarbeiters abführen muss. Deshalb liegt des Arbeitgebers Interesse meist darin, das Home Office Pensum gering zu halten.

In der Schweiz, wie auch in Österreich und Deutschland, gilts das Arbeitszeitgesetz auch im Home Office. Höchstarbeitszeiten sowie Ruhepausen müssen strikt eingehalten werden.

Bezüglich der Betriebsmittelbereitstellung, hat der Arbeitnehmer nur Anspruch auf die anfallenden Kosten (z.B. Strom), wenn im Betrieb keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Technisches Material ist grundsätzlich vom Arbeitgeber anzuschaffen bzw. zu entschädigen, sofern nicht beidseitig anderes vereinbart wurde. Diese Produkte sind nach Vertragsbeendigung dem Arbeitgeber auszuhändigen.

Wie in Deutschland, muss auch ein Arbeitnehmer in der Schweiz seine Geheimhaltungspflichten wahren und Dokumente o.a. geschützt aufbewahren.

Wie kann ein flexibles Arbeitsmodell, wie das Home Office, übersichtlich verwaltet werden?

Da ein Arbeitnehmer im Home Office von Zuhause aus arbeitet, ist es schwierig Arbeitszeiten zentral zu erfassen bzw. zu verwalten als auch zu kontrollieren. Eine webbasierte Personalzeiterfassung ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine Arbeitszeiten trotz seiner Abwesenheit direkt im System zu erfassen, da die Software orts- und zeitunabhängig arbeitet. Somit erscheinen die Arbeitszeiten des Mitarbeiters im Home Office zeitgleich in der Zeiterfassungssoftware. Bei Arbeitstagen im Betrieb muss der Arbeitnehmer demnach keine Arbeitszeiten nachtragen.

 


Quellen:

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