Ressourcen > Lexikon > Vertrauensarbeitszeit
Vertrauensarbeitszeit
Definition: Was ist Vertrauensarbeitszeit?
Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem Beschäftigte ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen und nicht an feste Anwesenheitszeiten gebunden sind. Der Arbeitgebende verzichtet auf die Vorgabe fester Zeiten und vertraut darauf, dass die vereinbarten Aufgaben erledigt werden. Maßgeblich ist das Ergebnis, nicht die Anwesenheit.
Wie funktioniert Vertrauensarbeitszeit?
Beschäftigte erledigen die vereinbarten Aufgaben sorgfältig und termingerecht, während der Arbeitgebende nicht kontrolliert, wann und wie lange daran gearbeitet wird – entscheidend ist das Ergebnis. Die Einteilung und Aufzeichnung der Arbeitszeit liegt bei den Beschäftigten; die Verantwortung für die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, Normalarbeitszeiten und Ruhezeiten trägt jedoch der Arbeitgebende. Fällt vorübergehend weniger Arbeit an, können Beschäftigte ihre Tätigkeit früher beenden. Im Gegenzug wird erwartet, dass Mitarbeitende in Zeiten hohen Arbeitsaufkommens Überstunden leisten. Im Vordergrund steht die Erfüllung der vereinbarten Aufgaben, nicht die exakte Balance einzelner Arbeitstage. Ob und wie diese ausgeglichen oder vergütet werden, richtet sich nach den arbeitsvertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Regelungen.
Welche Vor- und Nachteile hat Vertrauensarbeitszeit?
Die Vor- und Nachteile fallen für beide Seiten unterschiedlich aus.
Für Beschäftigte:
- Vorteile: flexible Zeiteinteilung, mehr Eigenverantwortung, keine Zeitkontrolle
- Nachteile: Freizeit richtet sich stark nach dem Arbeitsaufwand, meist kein Ausgleich für Überstunden, möglicher Leistungsdruck
Für Arbeitgebende:
- Vorteile: Ausgleich konjunktureller und saisonaler Schwankungen, geringere Personalkosten, weniger Administrationsaufwand
- Nachteile: hohe Anforderungen an das Selbstmanagement der Mitarbeitenden, erfordert eine echte Vertrauenskultur
Muss bei Vertrauensarbeitszeit die Arbeitszeit erfasst werden?
Ja. Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeiterfassung schließen sich nicht aus. In allen DACH-Ländern gelten die jeweiligen Arbeitszeitgesetze weiter, und die Arbeitszeit ist grundsätzlich aufzuzeichnen – die freie Einteilung bleibt dabei erhalten. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist der Arbeitgebende verantwortlich.
Wie ist Vertrauensarbeitszeit in Österreich, Deutschland und der Schweiz geregelt?
In Österreich wird das Modell häufig mit einem All-in-Vertrag verknüpft; das AZG gilt, die Arbeitszeiterfassung ist verpflichtend (ausgenommen leitende Angestellte). In Deutschland setzt Vertrauensarbeitszeit in der Regel eine Betriebs- und Zielvereinbarung voraus; das ArbZG ist einzuhalten und die Arbeitszeit aufzuzeichnen. In der Schweiz kennt das Gesetz den Begriff nicht eigens, doch das ArG mit seinen Vorgaben zu Höchstarbeits- und Ruhezeiten sowie zur Zeiterfassung gilt; ausgenommen sind nur Top-Positionen wie die Geschäftsleitung.
Wohin entwickelt sich die Vertrauensarbeitszeit?
Welche Auswirkungen die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auf die Vertrauensarbeitszeit haben könnte, erfahren Sie im Blogartikel Steht die Vertrauensarbeitszeit in Deutschland vor dem Aus?.
Quellen:
Nützliche Tipps aus unserem Blog zur Online-Zeiterfassung

Workation: Recht, Voraussetzungen & Umsetzung für Unternehmen

Hybrides Arbeiten: Der neue Standard zwischen Büro und Homeoffice

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verwalten: So behalten Sie den Überblick

Jetzt testen!
Probieren Sie TimeTac kostenlos aus
So einfach und unkompliziert kann Zeiterfassung und Urlaubsverwaltung sein. Testen Sie TimeTac jetzt 30 Tage unverbindlich und überzeugen Sie sich von den Vorteilen der modernen TimeTac Online-Zeiterfassung. Keine Kreditkarte notwendig! Der Testaccount endet automatisch.
30 Tage kostenlos testen