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Vertrauensarbeitszeit

Definition: Was versteht man unter Vertrauensarbeitszeit?

Der Begriff Vertrauensarbeitszeit steht für ein Arbeitszeitmodell, welches auf dem Vertrauen des Arbeitgebers basiert. Der Arbeitnehmer erledigt die vereinbarten Aufgaben, ohne dass dessen zeitliche Präsenz im Vordergrund steht, sprich Anwesenheitszeiten kontrolliert werden. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Erledigung der Aufgaben. Durch die Einführung der Vertrauensarbeitszeit soll eine höhere Eigenverantwortung und Produktivität erreicht werden.

 

 

Wie funktioniert Vertrauensarbeitszeit?

Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, vereinbarte Arbeitsaufgaben sorgfältig und zeitgerecht zu erledigen. Der Arbeitgeber kontrolliert hierbei jedoch nicht, wann und wie lange der Arbeitnehmer daran arbeitet. Für diesen zählt allein der Output des Mitarbeiters. Der Arbeitnehmer ist selbst für die Einteilung und Aufzeichnung seiner Arbeitszeiten verantwortlich. Dabei muss darauf geachtet werden, gesetzliche Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht zu verletzen. Die rechtliche Verantwortung über die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, Normalarbeitszeiten, Ruhezeiten etc. obliegt jedoch dem Arbeitgeber. Im Falle eines Verstoßes ist dieser strafbar.

Die Vertrauensarbeit verhindert es, dass Arbeitszeit bei niedrigem Arbeitsanfall “abgesessen” wird. Deshalb kann der Arbeitnehmer in solchen Fällen nach Hause gehen. Im Gegenzug dafür wird erwartet, dass der Mitarbeiter in Zeiten von hohem Arbeitsaufkommen Überstunden leistet. Eine Auszahlung der Überstunden bzw. ein Ausgleich durch Freizeit erfolgt in der Regel nicht.

Was sind Vor- und Nachteile der Vertrauensarbeitszeit aus Sicht der Arbeitnehmer?

Vorteile:

  • Flexible Einteilung der Arbeitszeiten
  • Förderung des unternehmerischen Denkens und der Eigenverantwortung
  • Keine Kontrolle der Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber

Nachteile:

  • Freizeit richtet sich nach Arbeitsaufwand und kann meist nicht selbst entschieden werden
  • Kein Ausgleich für Überstundenleistungen
  • Verschlechterung des Arbeitsklimas aufgrund von Leistungsdruck

Welche Vor- und Nachteile hat die Vertrauensarbeitszeit für Arbeitgeber?

Vorteile:

  • Ausgleich konjunktureller und saisonaler Schwankungen
  • Reduzierung der Personalkosten
  • Geringer Administrationsaufwand
  • Überstunden müssen nicht ausbezahlt werden

Nachteile:

  • Hohe Anforderungen an das Selbstmanagement der Mitarbeiter
  • Erfordert Vertrauenskultur
  • Verschlechterung des Arbeitsklimas

Welche Regelungen bzgl. der Vertrauensarbeitszeit gibt es in Österreich?

In Österreich wird das Modell der Vertrauensarbeitszeit häufig mit einem All-in Vertrag verknüpft, denn auch bei diesem Arbeitsvertrag wird vereinbart, dass Überstunden usw. nicht gesondert abgegolten werden.

Die Regelungen des österreichischen Arbeitszeitgesetz (AZG) gelten auch bei der Verwendung der Vertrauensarbeitszeit. Verstöße müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Ebenso gilt die Arbeitszeiterfassung als verpflichtend. Von dieser Pflicht sind nur leitende Angestellte ausgenommen. Aus diesem Grund wird Vertrauensarbeitszeit häufig bei leitenden Angestellten angewendet. Auf für die Einhaltung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung.

Wie ist die Vertrauensarbeitszeit in Deutschland geregelt?

In Deutschland erfordert die Vertrauensarbeitszeit eine Betriebsvereinbarung und eine gesonderte Zielvereinbarung mit dem Mitarbeiter, wobei Ziele, Zeitrahmen der Vertrauensarbeit, spezielle Aufgaben, Fristen etc. vereinbart werden.

Die Arbeitszeit muss in Deutschland aufgezeichnet werden, sobald eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden überschritten wird. Diese Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Wie in Österreich, muss das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eingehalten werden.

Welche Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit gelten in der Schweiz?

Die Vertrauensarbeitszeit unterliegt per se keinem schweizer Gesetz. Jedoch gilt es das Arbeitsgesetz (ArG) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzuhalten. In diesem sind Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhezeit etc. verankert, welche auch bei Vertrauensarbeit nicht verletzt werden dürfen. Ebenso legt das Gesetz fest, dass Arbeitszeiten verpflichtend erfasst und aufgezeichnet werden müssen. Demnach wird der Arbeitgeber eventuell über die Arbeitszeiten informiert werden. Kennt oder kontrolliert er diese, spricht man nicht mehr von Vertrauensarbeitszeit. Nur Angestellte in Top-Positionen, wie z.B. der CEO, sind vom Arbeitsgesetz ausgenommen. Bei Arbeitnehmern in dieser Position kann die Vertrauensarbeitszeit ohne Einschränkungen angewendet werden.

 


Quellen:

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