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Kernarbeitszeit
Definition: Was bedeutet Kernarbeitszeit?
Als Kernarbeitszeit (auch Kernzeit) bezeichnet man einen festgelegten Zeitraum, in dem für Beschäftigte Anwesenheitspflicht besteht. Sie wird bei Gleitzeitmodellen zwischen Arbeitgebenden und Beschäftigten vereinbart, damit zu einer bestimmten Tageszeit alle vor Ort sind. Die Kernzeit ist dabei kürzer als die tägliche Normalarbeitszeit.
Wozu dient die Kernarbeitszeit?
Die Kernzeit schafft einen verlässlichen Zeitrahmen, in dem alle anwesend sind – etwa für Meetings, Abstimmungen und Kundentermine – und verbindet so gemeinsame mit flexiblen Arbeitszeiten. Gegenüber starr fixierten Arbeitszeiten bietet ein Gleitzeitmodell mit Kernzeit den Beschäftigten mehr Flexibilität, was sich positiv auf die Zufriedenheit auswirkt.
Was sind Vor- und Nachteile der Kernarbeitszeit?
Vorteile für Beschäftigte:
- Hohe Flexibilität im Gegensatz zu starren Arbeitszeitmodellen
- Reibungslose Zusammenarbeit mit Kollegen
- Bessere Work-Life-Balance
Nachteile für den Beschäftigte:
- Eingeschränktere Arbeitszeiten als z.B. bei Vertrauensarbeitszeit
Vorteile für den Arbeitgebende:
- Stoßzeiten durch Kernzeiten meistern
- Hohe Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität
- Verzicht auf Telekommunikationsmittel in der Kernzeit
- Höheres Wir-Gefühl
Nachteile für Arbeitgebende:
- Technisches Equipment muss in der Kernzeit für jeden Mitarbeiter vorhanden sein
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Kernarbeitszeit?
Wer ohne triftigen Grund während der Kernzeit nicht anwesend ist, muss mit Konsequenzen rechnen – meist zunächst eine Ermahnung, bei Wiederholung eine Abmahnung und im Extremfall eine Kündigung; bei gestörtem Betriebsablauf ist auch eine vertraglich vereinbarte Strafe möglich. Bei unverschuldeten Einzelfällen (Zugverspätung, Stau, Unfall) bleiben Sanktionen in der Regel aus. Wichtig: Ein Verstoß lässt sich nicht durch Überstunden ausgleichen, da die Anwesenheitspflicht unabhängig von der Gesamtstundenzahl besteht.
Was ist der Unterschied zwischen Kernarbeitszeit und Gleitzeit?
Kernarbeitszeit und Gleitzeit werden oft verwechselt: Die Gleitzeit regelt die flexible Arbeitszeit insgesamt, die Kernzeit den verpflichtenden Anwesenheitskern darin (Gleitzeit ist auch ganz ohne Kernzeit möglich). Den ausführlichen Vergleich mit Beispiel lesen Sie im Beitrag Gleitzeit und Kernarbeitszeit: Was ist der Unterschied?.
Quellen:
- Mitbestimmung bei Arbeitszeitlage (DE): § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Österreich – Gleitzeitvereinbarung/Kernzeit: § 4b Arbeitszeitgesetz (AZG)
- https://www.arbeitsrechte.de/kernarbeitszeit/
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