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Sonntagsarbeit

Definition: Was versteht man unter Sonntagsarbeit?

Der Begriff Sonntagsarbeit beschreibt Arbeitsleistungen, welche an einem Sonntag zwischen 0 und 24 Uhr stattfinden. Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem Sonntag untersagt. Jedoch gibt es zahlreiche Ausnahmen, da manche Betriebe bzw. Sektoren, wie z.B. der Gesundheitssektor und dessen Patienten auf eine ununterbrochene Arbeitsleistung angewiesen sind.

Welche Regelungen bzgl. Sonntagsarbeit sieht Österreich vor?

In Österreich dürfen Arbeitnehmer in Bereichen, wie z.B. Reinigung, Brandschutzarbeiten, gesundheitliche Betreuung und Personenbeförderung am Sonntag arbeiten. Ebenso können Mitarbeiter in dringenden, außergewöhnlichen Fällen am Sonntag beschäftigt werden, beispielsweise wenn eine Betriebsstörung vorliegt. Gesetzliche Verordnungen und Bestimmungen in Kollektivverträgen können das Arbeitsverbot am Sonntag ebenfalls aufheben. Das österreichische Mutterschutzgesetz schreibt ein Verbot von Sonntagsarbeit für werdende und stillende Mütter vor, wobei auch hier Ausnahmen geltend gemacht werden können.

Wird die Sonntagsarbeit aufgrund eines außergewöhnlichen Falles durchgeführt, muss der österreichischen Arbeitsinspektion Anzeige erstattet werden. Diese muss spätestens zehn Tage nach Beginn der Sonntagsarbeit eingereicht werden, wobei die Gründe für die außerordentliche Beschäftigung als auch die benötigte Anzahl an Arbeitnehmern angeführt werden muss.

Sonntagsarbeit wird grundsätzlich mit einem Zuschlag von 100 % abgegolten, wobei Kollektivverträge andere Zuschlagshöhen vorsehen können. Diese Zuschläge sind bis zu einem gewissen, monatlichen Betrag steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.

Wie ist Sonntagsarbeit in Deutschland geregelt?

Auch in Deutschland gibt es einige Ausnahmen vom Arbeitsverbot am Sonntag. Grundsätzlich gilt die Faustregel: Wenn eine Tätigkeit auch an Werktagen verrichtet werden kann, ist die Arbeit am Sonntag verboten. Konkrete Gewährungen der Sonntagsarbeit obliegen den einzelnen Bundesländern Deutschlands. Bei außergewöhnlichem Arbeitsbedarf darf der Arbeitgeber Sonntagsarbeit anordnen. Ähnlich wie in Österreich, sieht das Mutterschutzgesetz Arbeitsverbot am Sonntag für werdende und stillende Mütter vor. Auch hierbei gibt es Ausnahmen.

Als Ausgleich für Sonntagsarbeit erhalten viele Mitarbeiter einen Ersatzruhetag, welcher innerhalb der nächsten zwei Wochen genommen werden muss. Sonntagsarbeit wird auch durch Zuschläge abgegolten, deren Höhe in den Tarifverträgen festgelegt ist und deshalb in den verschiedenen Branchen variiert. Werden Zuschläge gewährt, sind diese steuerfrei.

Welche Regelungen zur Sonntagsarbeit müssen Arbeitnehmer in der Schweiz beachten?

In der Schweiz gilt das Arbeitsverbot am Sonntag von Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 Uhr. Bestimmte Branchen und Betriebe sind von diesem Verbot ausgenommen Ebenso kann Sonntagsarbeit genehmigt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. ein betrieblicher Notfall. In den Sonderbestimmungen des Arbeitsgesetzes (ArG) ist verankert, in welchen Fällen eine Bewilligung für Sonntagsarbeit vergeben wird und in welchen nicht. Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer nicht zur Sonntagsarbeit gezwungen werden, denn er muss seine ausdrückliche Zustimmung erteilen.

Ist Sonntagsarbeit von vorübergehendem Charakter (maximal an sechs Sonntagen pro Jahr), profitiert der Arbeitnehmer von einem Lohnzuschlag in der Höhe von 50 %. Zusätzlich wird dem Beschäftigten Freizeitausgleich oder ein Ersatzruhetag gewährt. Bei einer regelmäßigen Sonntagsarbeit, fällt der Lohnzuschlag weg und dem Arbeitnehmer wird lediglich ein Freizeitausgleich mittel einem Zeitzuschlag von 10 % gewährt.

Wie kann die Einhaltung der Regelungen zu Sonntagsarbeit erleichtert werden?

Mithilfe einer ordnungsgemäßen Zeiterfassung wird die Einhaltung dieser Regelungen vereinfacht, denn es werden die tatsächlichen Arbeitsstunden an Sonntagen sichtbar. Das stimmt besonders für Aufzeichnungsmedien wie einer Zeiterfassungssoftware. Dadurch wird ein sehr übersichtlicher und transparenter Einblick in die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer gewährt. Zudem werden die vorab definierten Zuschläge für Sonntagsarbeit automatisch von der Software auf Sonntagsarbeitszeiten aufgeschlagen. Dies muss in der Lohnabrechnung nicht gesondert durchgeführt werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer ordnungsgemäß vergütet wird.


Quellen:

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