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Urlaubsrückstellung

Wie definiert man eine Urlaubsrückstellung?

Eine Urlaubsrückstellung beschreibt die Erfassung und Verbuchung von nicht konsumiertem Urlaub. Ist das Geschäftsjahr zu Ende und der Arbeitnehmer hat nicht alle Urlaubstage eingelöst bzw. noch Überstunden oder Mehrarbeitsstunden auf dem Arbeitszeitkonto, müssen dafür Rückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungen werden in der Bilanz des Arbeitgebers vermerkt. Davor muss jedoch die Höhe der Rückstellung berechnet werden.

 

Warum werden Urlaubsrückstellungen gebildet?

Urlaubsrückstellungen dienen dazu, nicht konsumierte Urlaubstage zu vermerken. Das bietet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, diese Urlaubstage im nächsten Geschäftsjahr zu konsumieren oder einen Anspruch auf deren Auszahlung geltend zu machen. Somit wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer seinen rechtmäßigen Urlaubsanspruch noch verwirklichen kann.

Auch auf der Seite des Arbeitgebers hat die Urlaubsrückstellung einen Nutzen. Da die Rückstellung in dessen Bilanz gebildet wird, behält der Arbeitgeber den Überblick über nicht konsumierte Urlaubstage. Diese ziehen unter Umständen finanzielle Aufwendungen mit sich, sollte der Arbeitnehmer sich entscheiden, sich den Urlaub auszahlen zu lassen. Rückstellungen werden in der Regel gebildet, um zukünftige Verpflichtungen abzubilden und einzuplanen. Demnach hilft eine Urlaubsrückstellung dem Arbeitgeber dabei, unter Berücksichtigung von zukünftigen finanziellen Aufwendungen oder zukünftigen Abwesenheiten vorauszuplanen.

Wie wird der Rückstellungsbetrag berechnet?

Urlaubsrückstellungen müssen also gebildet werden, wenn eine Urlaubsübertragung stattfindet. Um einen realitätsnahen Rückstellungsbetrag ermitteln zu können, werden die übrig gebliebenen Urlaubstage in Arbeitsstunden umgerechnet. Dies erfolgt laut dem Arbeitszeitmodell. Die Stundenanzahl wird dann mit dem Brutto-Stundenlohn des Mitarbeiters bewertet. Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung o.Ä. werden dem zugezogen. Dadurch kann der Urlaubsrückstellung ein monetärer Wert zugeordnet werden.

Eine Urlaubsrückstellung ist dennoch eine Prognose, welcher der Vorhersageproblematik unterliegt. Das führt dazu, dass die Höhe der Urlaubsrückstellung von der Realität abweichen kann. Der Grund dafür liegt darin, dass es einen Unterschied macht, ob der Urlaub konsumiert oder ausbezahlt wird bzw. eine Urlaubsabgeltung wegen einer Beendigung des Dienstverhältnisses zu zahlen ist. Da der Arbeitgeber zu dem Zeitpunkt der Rückstellungsbildung nicht zu einer Entscheidung verpflichtet ist, kann dies nicht vorausgeplant werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer individuellen Berechnung und einer Durchschnittsberechnung?

Die Urlaubsrückstellung kann wie beschrieben berechnet werden. Verwendet man dafür mitarbeiterspezifische Stundenlöhne und Arbeitszeitmodelle, spricht man von der Individualberechnung der Urlaubsrückstellung. Dies ist in größeren Unternehmen jedoch sehr aufwendig und unwirtschaftlich. Deshalb wird oft auf die Methode der Durchschnittsberechnung zurückgegriffen. Hierbei werden Arbeitnehmer in Gruppen zusammengefasst und durchschnittliche Stundenlöhne und Arbeitszeitmodelle verwendet. Dies führt jedoch zu ungenauen Ergebnissen bzw. zu Unter- oder Überbewertungen. Die Methode, für welche ein Unternehmen sich entschieden hat, sollte in Zukunft beibehalten werden.

 


Quellen:

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