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Arbeitsrecht & Compliance

Mobiles Arbeiten: Definition, Recht und Betriebsvereinbarung für Unternehmen

Was gilt rechtlich als mobiles Arbeiten? Erfahren Sie, wie sich der Begriff vom Homeoffice abgrenzt und worauf Unternehmen bei einer Betriebsvereinbarung achten sollten.

Datum: 22. September 2026

Autor*in: Gabriele Kaier

Key Takeaways

  • Mobiles Arbeiten bedeutet, ortsunabhängig und ohne festen Arbeitsplatz zu arbeiten – zum Beispiel unterwegs, im Café oder in einem Coworking Space.
  • Anders als beim Homeoffice gibt es keinen fest eingerichteten Arbeitsplatz. Das wirkt sich vor allem auf die Pflichten beim Arbeitsschutz aus.
  • Das Arbeitszeitgesetz gilt auch beim mobilen Arbeiten uneingeschränkt – unabhängig davon, wo gearbeitet wird.
  • Eine Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten schafft klare Rahmenbedingungen für Umfang, Erreichbarkeit, Ausstattung und Kosten.
  • Eine sichere digitale Infrastruktur mit VPN, Cloud-Speicher und geeigneten Kommunikationskanälen ist eine wichtige Voraussetzung.
  • Unternehmen profitieren unter anderem beim Recruiting, bei den Kosten und bei der Mitarbeiterbindung. Damit das funktioniert, braucht es jedoch klare Regeln – besonders bei der Erreichbarkeit.

Was ist mobiles Arbeiten? Definition für Unternehmen

Mobiles Arbeiten bezeichnet eine Arbeitsform, bei der Mitarbeitende ihre Tätigkeit ortsunabhängig und ohne festen Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs ausüben. Je nachdem, was die jeweilige Tätigkeit erlaubt, kann das unterwegs, im Zug, im Café, im Hotel oder in einem Coworking Space sein.

Anders als beim Homeoffice gibt es beim mobilen Arbeiten keinen dauerhaft eingerichteten Arbeitsplatz in der Wohnung der Mitarbeitenden. Dieser Unterschied ist auch rechtlich relevant, etwa beim Arbeitsschutz und bei der Ausstattungspflicht des Arbeitgebenden.

Mobiles Arbeiten, Homeoffice und Telearbeit: der Unterschied auf einen Blick

Beim Homeoffice wird an einem festen Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung gearbeitet. Telearbeit ist der formal-rechtliche Oberbegriff dafür. Mobiles Arbeiten unterscheidet sich davon vor allem durch die fehlende Ortsbindung: Es gibt keinen festen Arbeitsplatz, sondern wechselnde Arbeitsorte.

Eine ausführliche Abgrenzung der drei Begriffe inklusive Vergleichstabelle finden Sie in unserem Zeiterfassungslexikon zu Telearbeit.

Mobiles Arbeiten und Gesetz: der rechtliche Rahmen im Überblick

Ein eigenes „Gesetz zum mobilen Arbeiten“ gibt es weder in Deutschland noch in Österreich oder der Schweiz. Bereits 2020 stellte der damalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil einen Entwurf für ein „Mobile-Arbeit-Gesetz“ vor. Vorgesehen war ein Anspruch auf mindestens 24 Tage mobiles Arbeiten oder Homeoffice pro Jahr. Der Vorstoß scheiterte jedoch am Widerstand im Bundeskabinett.

Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten wurde bis heute nicht eingeführt. Die arbeitsrechtlichen Vorgaben zu Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Datenschutz gelten aber unabhängig davon, wo gearbeitet wird. Eine ausführliche Übersicht für Deutschland, Österreich und die Schweiz finden Sie im Artikel Homeoffice-Regelungen im DACH-Raum.

Für Deutschland gibt es beim Arbeitsschutz eine wichtige Besonderheit: Die Arbeitsstättenverordnung mit ihren konkreten Vorgaben zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen gilt nur für fest eingerichtete Telearbeitsplätze nach § 2 Abs. 7 ArbStättV – nicht für mobiles Arbeiten.

Die allgemeine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bleibt jedoch bestehen. Beim mobilen Arbeiten erfolgt diese meist über eine vereinfachte Selbstauskunft oder Checkliste statt durch eine Prüfung vor Ort.

In Österreich fällt mobiles Arbeiten seit 2025 unter den weiter gefassten Telearbeitsbegriff des Telearbeitsgesetzes und damit ebenfalls unter die Vereinbarungspflicht. Weitere Informationen dazu finden Sie im Artikel Neues Telearbeitsgesetz: Was Sie unbedingt wissen sollten.

Betriebsvereinbarung mobiles Arbeiten: das gehört hinein

Eine Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten schafft verbindliche Standards für das gesamte Unternehmen und hilft, spätere Unklarheiten oder Konflikte zu vermeiden.

In Deutschland hat der Betriebsrat seit 2021 nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobilen Arbeitens. Ob mobiles Arbeiten grundsätzlich eingeführt wird, entscheidet dagegen allein das arbeitgebende Unternehmen.

Eine Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten sollte mindestens folgende Punkte regeln:

  • Umfang und Anspruch: Wie viele Tage pro Woche darf mobil gearbeitet werden und wer kann diese Möglichkeit nutzen?
  • Erreichbarkeit und Kernzeiten: Wann müssen Mitarbeitende erreichbar sein und wann gilt Nichterreichbarkeit?
  • Ausstattung und Kosten: Welche Arbeitsmittel stellt das Unternehmen zur Verfügung und wie wird mit privaten Geräten umgegangen?
  • Datenschutz und IT-Sicherheit: Welche Regeln gelten beim Zugriff auf Unternehmensdaten außerhalb des Betriebs?
  • Zeiterfassung: Wie wird die Arbeitszeit unabhängig vom jeweiligen Arbeitsort dokumentiert?
  • Beendigung: Unter welchen Voraussetzungen kann mobiles Arbeiten widerrufen oder beendet werden?

 

TimeTac Checkliste: Betriebsvereinbarung mobiles Arbeiten regelt Umfang und Anspruch, Erreichbarkeit und Kernzeiten, Ausstattung und Kosten, Datenschutz und IT-Sicherheit, Zeiterfassung sowie Beendigung

 

In Österreich ist eine entsprechende Vereinbarung, wie im vorherigen Abschnitt beschrieben, für Telearbeit einschließlich mobilem Arbeiten seit Inkrafttreten des Telearbeitsgesetzes verpflichtend. In Deutschland und der Schweiz empfiehlt sich eine schriftliche Regelung auch dann, wenn keine gesetzliche Pflicht dazu besteht.

Digitale Infrastruktur und Kommunikation für mobiles Arbeiten

Damit mobiles Arbeiten im Alltag funktioniert, braucht es eine zuverlässige digitale Infrastruktur. Dazu gehören mobile Endgeräte wie Laptops, ein sicherer VPN-Zugang zum Unternehmensnetzwerk und Cloud-Speicher für gemeinsam genutzte Dateien.

Auch die Kommunikation sollte an die mobile Zusammenarbeit angepasst sein. Statt alle Anliegen über einen einzigen Kanal abzuwickeln, bietet sich eine Kombination aus Chat, Videokonferenz und E-Mail an. Welcher Kanal am besten passt, hängt davon ab, wie dringend oder komplex ein Thema ist.

Ebenso wichtig sind klare Absprachen zur Erreichbarkeit. Wenn alle wissen, wann eine schnelle Antwort erwartet wird und wann nicht, entstehen weniger Missverständnisse und unnötiger Erwartungsdruck.

Besondere Aufmerksamkeit verdient außerdem die IT-Sicherheit. Beim mobilen Arbeiten werden Geräte und Internetverbindungen außerhalb des geschützten Firmennetzwerks genutzt. Arbeitgebende müssen deshalb geeignete Datenschutzmaßnahmen sicherstellen – etwa verschlüsselte Verbindungen, klar geregelte Zugriffsrechte und Vorgaben für den Umgang mit sensiblen Daten unterwegs.

Vorteile mobilen Arbeitens für Unternehmen

Mobiles Arbeiten erweitert den Kreis potenzieller Fachkräfte, weil Bewerbende nicht zwingend in Pendeldistanz zum Unternehmensstandort wohnen müssen. Gleichzeitig können Fixkosten für Büroflächen und Reisen sinken, wenn Teams seltener vor Ort zusammenkommen.

Für Mitarbeitende bringt mobiles Arbeiten vor allem mehr Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsorts. Das kann sich positiv auf Zufriedenheit und Mitarbeiterbindung auswirken.

Im Vergleich zum Homeoffice geht mobiles Arbeiten noch einen Schritt weiter, da der Arbeitsort nicht auf die eigene Wohnung beschränkt ist. Auch Reisezeiten lassen sich teilweise sinnvoll nutzen – beispielsweise für konzentriertes Arbeiten während einer Zugfahrt.

Mit klaren Rahmenbedingungen kann mobiles Arbeiten zudem dazu beitragen, Beruf und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren, ohne dass Produktivität oder notwendige Erreichbarkeit darunter leiden.

 

TimeTac Infografik: Vorteile mobilen Arbeitens für Unternehmen – größerer Talentpool, geringere Fixkosten, mehr Flexibilität und höhere Mitarbeiterbindung

 

So gelingt die Umsetzung im Unternehmen

Mobiles Arbeiten funktioniert auf Dauer besser mit klaren Rahmenbedingungen als mit losen Absprachen innerhalb einzelner Teams. Für die Einführung bieten sich fünf Schritte an:

  • Betriebsvereinbarung oder Richtlinie erstellen. Halten Sie Umfang, Erreichbarkeit, Ausstattung und Zeiterfassung schriftlich fest.
  • Zielgruppen und Rollen definieren. Nicht jede Tätigkeit eignet sich gleichermaßen für mobiles Arbeiten.
  • Technische Ausstattung sicherstellen. Laptop, VPN-Zugang und sichere Kommunikationskanäle bilden die technische Grundlage.
  • Pilotphase einplanen. Ein begrenzter Testzeitraum zeigt, welche Regeln in der Praxis funktionieren und wo noch Anpassungen notwendig sind.
  • Arbeitszeit transparent dokumentieren. So bleiben Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten auch bei wechselnden Arbeitsorten nachvollziehbar.

Herausforderungen: Erreichbarkeit und Grenzen zwischen Beruf und Privatleben

So flexibel mobiles Arbeiten sein kann, es kann die Trennung zwischen Arbeits- und Privatleben auch erschweren. Wenn der Arbeitsort wechselt und feste Grenzen fehlen, verschwimmen Arbeitszeit und Feierabend leichter.

Eine Capterra-Studie aus dem Jahr 2021 zum Work-Life-Blending zeigt: 53 Prozent der befragten Mitarbeitenden im Homeoffice beantworten berufliche Anrufe vor oder nach der offiziellen Arbeitszeit. 49 Prozent geben an, eine klare Trennung zwischen Beruf und Privatleben zu vermissen.

Fehlen eindeutige Regeln zu Erreichbarkeit und Nichterreichbarkeit, können dadurch unbemerkt Überstunden entstehen. Auch Verstöße gegen gesetzliche Ruhezeiten sind möglich.

Hinzu kommt, dass mobiles Arbeiten für Mitarbeitende zusätzliche Kosten verursachen kann, beispielsweise für mobiles Internet oder benötigte Ausstattung. Auch dieser Punkt sollte deshalb in einer Betriebsvereinbarung klar geregelt werden.

Mobile Zeiterfassung: So behalten Sie den Überblick

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt unabhängig davon, wo Mitarbeitende ihre Arbeit erledigen.

Mit der mobilen Zeiterfassung von TimeTac können Mitarbeitende ihre Arbeitszeit per App erfassen – egal, ob sie gerade im Zug, bei Kundinnen und Kunden oder in einem Coworking Space arbeiten.

Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden bleiben damit für Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen nachvollziehbar. Das schafft eine wichtige Grundlage für rechtssicheres mobiles Arbeiten.

Fazit

Mobiles Arbeiten kommt ohne festen Arbeitsplatz aus – aber nicht ohne klare Regeln. Unternehmen sollten deshalb eindeutig festlegen, in welchem Umfang mobil gearbeitet werden kann, welche Erreichbarkeit erwartet wird und wie Ausstattung, Datenschutz und Arbeitszeiterfassung geregelt sind.

Eine Betriebsvereinbarung schafft dafür einen verlässlichen Rahmen. In Kombination mit einer mobilen Zeiterfassung lassen sich die Vorteile flexibler Arbeitsorte nutzen, während Arbeitszeiten, Pausen und gesetzliche Vorgaben weiterhin nachvollziehbar bleiben.

So entsteht die nötige Flexibilität für mobiles Arbeiten, ohne dass Unternehmen oder Mitarbeitende den Überblick verlieren.

 

Rechtsgrundlagen speziell zum mobilen Arbeiten: Arbeitsschutzgesetz, § 5 (Gefährdungsbeurteilung) · Arbeitsstättenverordnung, § 2 Abs. 7 (Telearbeitsplätze – gilt nicht für mobiles Arbeiten) · Betriebsverfassungsgesetz, § 87 Abs. 1 Nr. 14 (Mitbestimmung mobile Arbeit, seit 18.06.2021). Weiterführende Rechtsgrundlagen zu Arbeitszeit, Homeoffice und Telearbeit im DACH-Raum: siehe Homeoffice-Regelungen im DACH-Raum.

Studie: Capterra, „Work-Life-Blending“ (2021)

Dieser Blogbeitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, stellt jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

Häufig gestellte Fragen.

Beim Homeoffice wird an einem festen Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung gearbeitet. Mobiles Arbeiten ist dagegen ortsunabhängig und kann an wechselnden Orten stattfinden – beispielsweise unterwegs oder in einem Coworking Space.
Die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben zu Arbeitszeit und Datenschutz gelten unabhängig vom Arbeitsort. Weitere Informationen dazu finden Sie im Artikel Homeoffice-Regelungen im DACH-Raum. Speziell für mobiles Arbeiten gilt in Deutschland: Die Arbeitsstättenverordnung findet keine Anwendung, die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz bleibt jedoch verpflichtend. In Österreich fällt mobiles Arbeiten unter das Telearbeitsgesetz.
In Deutschland ist eine Betriebsvereinbarung nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobilen Arbeitens. In Österreich ist eine schriftliche Vereinbarung nach dem Telearbeitsgesetz verpflichtend.
Mobiles Arbeiten erweitert den Talentpool, kann Fixkosten für Büroflächen und Reisen reduzieren und sich positiv auf Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung auswirken.
Zur Grundausstattung gehören mobile Endgeräte, ein sicherer VPN-Zugang, Cloud-Speicher für gemeinsam genutzte Dateien und geeignete Kommunikationskanäle wie Chat, Videokonferenz und E-Mail. Da Geräte außerhalb des Firmennetzwerks genutzt werden, sind außerdem Sicherheitslösungen und klare Datenschutzvorgaben wichtig.
Das hängt von der individuellen oder betrieblichen Vereinbarung ab. Einen pauschalen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Tagen gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht.

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