Home > Ressourcen > Blog > Der 12-Stunden-Tag: Das gilt es zu beachten

Der 12-Stunden-Tag: Das gilt es zu beachten

von Gabriele Kaier, 28.11.2018

Bekanntlich sind die Neuerungen im österreichischen Arbeitszeitgesetz mit 1.9.2018 in Kraft getreten. Neu ist hierbei der 12-Stunden-Tag als auch gelockerte Regelungen der Ruhezeiten. Aufgrund der polarisierenden Meinungsäußerungen in den Medien, ist es schwierig einen Überblick über die tatsächlichen Auswirkungen zu bekommen. In unserem aktuellen Beitrag erhalten Sie die wichtigsten Fakten rund um den 12-Stunden-Tag.

Was sich bei den Höchstarbeitszeiten geändert hat

Die Änderung der Höchstarbeitszeiten hat den 12-Stunden-Tag hervorgerufen. Anstelle von 10 Stunden, die ein Arbeitnehmer maximal an einem Arbeitstag arbeiten durfte, liegt diese Grenze nun bei 12 Stunden. Das Arbeitszeitgesetz erneuert nicht nur die tägliche, sondern auch die wöchentliche Höchstarbeitszeit. Diese liegt infolge bei 60 anstatt der damaligen 50 Stunden pro Woche.

Ab wann entstehen an einem 12-Stunden-Tag Überstunden?

Die Änderung der Höchstarbeitszeiten hat keine Auswirkung auf die gesetzlichen Normalarbeitszeiten. Deshalb bleibt die Regelung, dass die 11. und 12. Arbeitsstunde als Überstunden anzusehen sind, bestehen. Dem Arbeitnehmer obliegt hierbei das Recht, angeordnete Überstunden ab der 10. Arbeitsstunde abzulehnen. Auch wenn die angeordnete Überstunde 50 Arbeitsstunden in der Woche überschreiten würde, gilt dieses Recht. Dabei muss der Arbeitnehmer keine Gründe angeben und darf aufgrund dieser Entscheidung nicht benachteiligt werden. Jedoch bietet das Gesetz dem Arbeitnehmer auch keinen Kündigungsschutz in dieser Angelegenheit. Willigt der Arbeitnehmer ein, kann dieser selbst entscheiden, ob der Arbeitgeber diese Überstunden finanziell oder durch Zeitausgleich abzugelten hat.

So wird der 12-Stunden-Tag gesetzlich eingeschränkt

Der Arbeitgeber wird einerseits durch das Mitbestimmungsrecht des Arbeitnehmers eingeschränkt, 12-Stunden-Tage zu verordnen. Andererseits, steht einer durchgängigen 12-Stunden-Arbeit eine zusätzliche Bestimmung entgegen. Der Arbeitnehmer darf nämlich nach wie vor die durchschnittliche Wochenstundenzahl von 48 Stunden in einem Zeitraum von 17 Wochen nicht überschreiten.

Das hat sich beim Gleitzeitmodell geändert

Die Einführung des 12-Stunden-Tages ruft Anpassungen der Gleitzeitregelung hervor. Zuvor durfte die tägliche Normalarbeitszeit bei Gleitzeit nämlich maximal 10 Stunden betragen und nun sind 12 Stunden möglich. Diese Verlängerung ist jedoch nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer das dadurch gewonnene Zeitguthaben ganztägig und in Zusammenhang mit dem Wochenende konsumieren darf. Zudem erfordert diese Ausdehnung die Zustimmung des Betriebsrats bzw. des betreffenden Arbeitnehmers, sollte kein Betriebsrat vorhanden sein.

Ab wann entstehen bei 12-stündiger Gleitzeitarbeit Überstunden?

Aufgrund der Verlängerung der Normalarbeitszeit fallen per se keine Überstunden an, sofern sie nicht außerhalb der Normalarbeitszeit angeordnet wurden. Diese werden dann auch nicht mit einem Zuschlag vergütet, sondern durch Zeitausgleich abgegolten. Der Arbeitnehmer kann die Ausdehnung der Normalarbeitszeit jedoch ablehnen und muss demnach nicht zwingend “zuschlagsfrei” arbeiten. Die Bestimmung, dass ein Mitarbeiter bei Gleitzeitarbeit keine mit Zuschlägen verbundenen Überstunden leistet, gab es abgesehen davon schon vor der Änderung des Gesetzes.

Was sich im Arbeitsruhegesetz geändert hat

Die Gesetzesänderung vom 1.9.2018 lockert die Regelungen bzgl. der Wochenend- und Feiertagsruhe. Denn nun können auch Betriebs- oder Einzelvereinbarungen Ausnahmen des Beschäftigungsverbots erreichen. Dem Gesetz zufolge dürfen Arbeitgeber Arbeitnehmer an bis zu vier Wochenenden oder Feiertagen im Jahr beschäftigen. Letzterem obliegt hierbei ein Recht zur Ablehnung. Zusätzlich kann die tägliche Ruhezeit in Gastronomiebetrieben von elf auf bis zu acht Stunden verkürzt werden. Diese Ausnahme setzt jedoch voraus, dass der Arbeitnehmer binnen vier Wochen oder dem Ende der Saison ein Ausgleich erhält.

Was passiert, wenn das neue Arbeitszeitgesetz mit Betriebsvereinbarungen bzw. Kollektivverträgen kollidiert?

Bei Widersprüchen gilt die günstigere Regelung für den Arbeitnehmer. Somit bleiben die Bestimmungen in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen von der Neuerung unberührt, sofern diese vorteilhafter für den Arbeitnehmer sind.

Fazit

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Auswirkungen des 12-Stunden-Tages für den Arbeitnehmer maßgeblich von dessen Situation, Kollektivvertrag und von Betriebsvereinbarungen abhängen. Der auslösende Faktor für die polarisierenden Meinungen könnte sein, dass Arbeitnehmer mit der Ablehnung des 12-Stunden-Tages ihren Arbeitsplatz gefährdet sehen. Somit hängt die Zufriedenheit der Arbeitnehmer mit dem 12-Stunden-Tag maßgeblich vom Arbeitgeber und dessen Umgang mit den neuen Regelungen ab. Um den 12-Stunden-Tag einzuführen, müssen Arbeitgeber jedoch ohnehin Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen beachten. Denn diese können die neue Grenze der Höchstarbeitszeit verhindern oder einschränken. Außerdem muss der Arbeitnehmer dieser betrieblichen Veränderung zustimmen.

So kann TimeTac den 12-Stunden-Tag abbilden

In der Online Zeiterfassung von TimeTac kann der 12-Stunden-Tag durch eine einfache Anpassung des Arbeitszeitmodells dargestellt werden. Um Sie vor Überschreitungen zu bewahren, werden die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten in unserem System hinterlegt. Das hat zur Folge, dass Ihr Mitarbeiter und auf Wunsch auch Sie eine Warnung zugesendet bekommen, sollte eine Zeitbuchung diese Grenze bald erreichen. Darüber hinaus können der jeweilige Arbeitnehmer und Sie Zeitüberschreitungen in der Stundenabrechnung in TimeTac einsehen.

30 Tage kostenlos testen

Jetzt testen!

Probieren Sie TimeTac kostenlos aus

So einfach und unkompliziert kann Zeiterfassung und Urlaubsverwaltung sein. Testen Sie TimeTac jetzt 30 Tage unverbindlich und überzeugen Sie sich von den Vorteilen der modernen TimeTac Online-Zeiterfassung. Keine Kreditkarte notwendig! Der Testaccount endet automatisch.

30 Tage kostenlos testen