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Bereitschaftsdienst
Definition: Was ist Bereitschaftsdienst?
Bereitschaftsdienst bezeichnet einen Zeitraum, in dem Beschäftigte keine durchgehende Arbeit leisten, sich aber an einem vom Arbeitgebenden bestimmten Ort bereithalten müssen, um bei Bedarf sofort tätig zu werden. Anders als bei der Rufbereitschaft ist der Aufenthaltsort also vorgegeben. Typisch ist Bereitschaftsdienst in Gesundheit, Pflege, bei Rettungs- und Notdiensten sowie in IT und Verkehr.
Zählt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit?
Ja. Nach europäischem Rahmen gilt Bereitschaftsdienst an einem vom Arbeitgebenden bestimmten Ort als Arbeitszeit – unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einem Einsatz kommt – und ist entsprechend zu vergüten. Dadurch sind Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten einzuhalten: Nach einem nächtlichen Bereitschaftsdienst darf die vorgeschriebene tägliche Ruhezeit nicht unterschritten werden.
Was ist der Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft?
Der zentrale Unterschied ist die Ortswahl: Beim Bereitschaftsdienst bestimmt der Arbeitgebende den Aufenthaltsort, weshalb er als Arbeitszeit zählt und in der Regel wie Vollarbeit vergütet wird. Bei der Rufbereitschaft wählen Beschäftigte den Ort selbst; sie gilt ohne Einsatz nicht als Arbeitszeit und wird meist pauschal abgegolten.
Wann zählt Bereitschaft als Arbeitszeit – und wie wird sie erfasst?
Die rechtlichen Details und die Vergütung erklärt der Beitrag Zählt Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit?.
Quellen:
- EU – Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit: EuGH, Urteil v. 03.10.2000, C-303/98 und v. 09.09.2003, C-151/02
- Deutschland – Arbeitszeit/Ruhezeit: § 2 & § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Österreich – Arbeitsbereitschaft/Ruhezeiten: Arbeitszeitgesetz (AZG) & Arbeitsruhegesetz (ARG)
- Schweiz – Pikettdienst: Art. 14–15 ArGV 1 (zum Arbeitsgesetz)
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