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Mindestlohn

Definition: Was ist ein Mindestlohn?

Unter dem Begriff Mindestlohn versteht man ein festgelegtes Arbeitsentgelt, welches vom Staat oder von Gewerkschaften bestimmt wird. Dieses Minimalentgelt darf nicht unterschritten werden, damit auch Arbeitnehmer mit geringer Verhandlungsmacht vor Ausbeutung geschützt sind. Demnach bietet diese Regelung dem Arbeitnehmer die Sicherheit, seine Grundbedürfnisse decken zu können. Der Mindestlohn bezieht sich entweder auf einen Stundenlohn oder einen Monatslohn bei Vollbeschäftigung.

Wozu dient der Mindestlohn?

Wie bereits erwähnt, schützt der gesetzliche Mindestlohn den Arbeitnehmer vor Ausbeutung durch den Arbeitgeber. Es wird sichergestellt, dass niemand unfair vergütet wird. Dadurch soll Armut trotz bezahlter Arbeit, ein Phänomen namens “Working Poor”, bekämpft werden. Der Mindestlohn bietet den betroffenen Erwerbstätigen die Sicherheit, dass ein gewisser Lebensstandard erreicht werden kann, indem ein angemessener Lebensunterhalt gewährleistet wird.

Wie wird die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert?

Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer vom Erhalt des Mindestlohns abgehalten werden, werden Kontrollen im jeweiligen Staat durchgeführt. Beispielsweise werden diese Kontrollen in Österreich von der Finanzpolizei übernommen und in Deutschland vom Zoll. Im Falle eines Verstoßes wird Anzeige erstattet. Diese Maßnahme kann umgangen werden, wenn der Arbeitgeber das zustehende Entgelt nachbezahlt.

Im Falle einer Überprüfung muss in bestimmten Branchen und bei bestimmten Arbeitsverhältnissen, wie dem Minijob, eine Arbeitszeitaufzeichnung vorgewiesen werden. Das dient dazu zu beweisen, dass der Mindestlohn auch bei teilweise längeren Arbeitszeiten bezahlt wurde. Dabei wird das Gehalt durch die erfassten Arbeitsstunden in einem bestimmten Zeitraum dividiert. Diese Pflicht zur Zeiterfassung betrifft geringfügig Beschäftigte und Wirtschaftsbereiche, in welchen besondere Missbrauchsgefahr besteht, wie beispielsweise das Baugewerbe, Gastronomiebetriebe, Transportunternehmen und Gebäudereinigung. In diesen Fällen müssen für jeden Arbeitstag Arbeitsbeginn und -ende notiert werden, abzgl. der Pausen. Die Einhaltung dieser Pflicht wird einfacher, wenn eine Software zur Zeiterfassung oder Online-Arbeitszeiterfassung verwendet wird. Diese Methode wird als benutzerfreundlicher, zeitsparender, exakter und nachvollziehbarer angesehen als andere Zeiterfassungsmethoden, wie z.B. handschriftliche Aufzeichnungen.

Wie wird der Mindestlohn in Österreich geregelt?

In Österreich gibt es derzeit keinen einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn. Dieser ist nicht unbedingt notwendig, da 99 % der österreichischen Arbeitnehmer von den Kollektivverträgen erfasst werden. Die Kollektivverträge, meist nach Branchen gegliedert, sehen oft höhere Mindestlöhne für Arbeitnehmer einer Branche vor, als es ein Mindestlohn, welcher in ganz Österreich anwendbar ist, gewährleisten könnte.

Dennoch ist mit Ende des Jahres 2020 die Einführung eines Mindestlohns in Österreich geplant. Dieser sieht vor, dass die in den Kollektivverträgen vereinbarten Mindestlöhne 1.500 € Monatsgehalt nicht unterschreiten dürfen. Da in den Kollektivverträgen 14 Löhne pro Jahr vorgesehen sind, beläuft sich das Monatsgehalt eigentlich auf 1.750 € pro Monat.

Welche Regelungen bzgl. des Mindestlohns gibt es in Deutschland?

In Deutschland wurde der gesetzliche Mindestlohn erstmals im Jahr 2015 erlassen. Das neu eingeführte Mindestlohngesetz (MiLoG) forderte einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Dieses Gesetz kann jedoch regelmäßig abgeändert werden. Ab Januar 2024 wird der Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben.

Einige Personengruppen sind von der Regelung des gesetzlichen Mindestlohns ausgeschlossen, nämlich Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, Pflichtpraktikanten und freiwillige Praktikanten.

Welche Bestimmungen zum Mindestlohn sieht die Schweiz vor?

In der Schweiz gibt es, wie in Österreich, keinen einheitlichen Mindestlohn, der flächendeckend gültig ist. Anträge dafür wurden gestellt, bis dato jedoch abgelehnt. Einzelne schweizer Kantone haben jedoch einen regional gültigen Mindestlohn eingeführt. Dieser beläuft sich in Neuenburg und in Jura auf 20 Franken pro Stunde.

Zusätzlich werden branchenabhängige Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen geregelt. In diesen liegt der Mindestlohn zwischen 3.200 und 3.900 Franken pro Monat. Gesamtarbeitsverträge sind jedoch nicht für jede Branche verpflichtend, was den Abdeckungsgrad der Verträge niedrig hält. Das bedeutet, dass der Mindestlohn der Branche vielfach nicht gewährt wird, weil er nicht gewährt werden muss.


Quellen:

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