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Saisonarbeit

Definition: Was ist Saisonarbeit?

Als Saisonarbeit bezeichnet man Arbeitsleistungen, welche nur zu bestimmten Zeiten eines Jahres anfallen. Eine sogenannte Saison ist von Arbeitsspitzen und einem erhöhten Arbeitskräftebedarf gekennzeichnet. Saisonarbeit ist besonders bei agrarischen Wirtschaftszweigen, Tourismusbetrieben oder in der Gastronomie anzutreffen. Arbeitnehmer, welche Saisonarbeit leisten, werden Saisonarbeiter, Saisonniers oder befristete Beschäftigte genannt.

Wie ist Saisonarbeit in Österreich geregelt?

In Österreich werden Arbeitsverträge zur Saisonarbeit fast immer befristet abgeschlossen. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung automatisch endet. Vor der vereinbarten Beendigung des Vertrags kann von beiden Seiten keine Kündigung eingereicht werden. Das Arbeitsverhältnis kann nur dann vorzeitig beendet werden, wenn dies einvernehmlich geschieht.

Saisonniers in Österreich sind sozialversicherungspflichtig. Jedoch muss berücksichtigt werden, dass die häufigen und wiederkehrenden Arbeitslosigkeiten die Pensionsversicherung negativ beeinflussen. Die Arbeitslosenversicherung kann nur gewährt werden, wenn eine bestimmte Wochenanzahl an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten ein bis zwei Jahren stattgefunden hat. Urlaubsansprüche und Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld gebühren aliquot (anteilsmäßig).

Welche Regelungen bzgl. Saisonarbeit sieht Deutschland vor?

Wie in Österreich, kann ein befristeter Vertrag nicht einseitig gekündigt werden. Das bedeutet, dass der Vertrag bis zum Enddatum erfüllt werden muss, sofern keine einvernehmliche Lösung gefunden wird.

Seit der Einführung des Mindestlohns in Deutschland, gilt dieser auch für Saisonarbeiter. Ausnahmen existieren im Bereich der Erntehelfer, welche bis Ende 2018 noch laut einem Branchenlohn vergütet werden. Darüber hinaus steht Saisonarbeitnehmern ein Teilurlaub zu.

Grundsätzlich bezahlen Saisonarbeiter keine Sozialversicherung. Um nicht versicherungspflichtig zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beispielsweise muss es sich um einen befristeten Vertrag handeln und die Tätigkeit darf nur für eine bestimmte Dauer ausgeübt werden. Überschreitet die Beschäftigungsdauer jedoch zwei Monate oder 50 Arbeitstage, ist der Saisonarbeitnehmer sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, der Saisonnier profitiert von einer Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Welchen Regelungen unterliegt die Saisonarbeit in der Schweiz?

Grundsätzlich gelten für Saisonarbeiter die Regelungen, welche im entsprechenden Gesamtarbeitsvertrag festgelegt wurden. Dies betrifft beispielsweise Löhne, die mindestens bezahlt werden müssen.

Saisonarbeiter in der Schweiz sind ebenso abgabenpflichtig. Das bedeutet, dass Sozialabgaben und Steuern vom Lohn abgezogen werden.


Quellen:

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