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Dienstplan
Definition: Was ist ein Dienstplan?
Ein Dienstplan ist ein Planungsinstrument der Personalwirtschaft. Er teilt Arbeitskräfte zeitlich und räumlich ein, um den quantitativen und qualitativen Personalbedarf zu decken. Zugleich hilft er dem Betrieb, den Überblick über die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu behalten – als Grundlage für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und als Nachweis im Rechtsfall. Er grenzt sich vom Schichtplan ab, der enger nur die Schichteinteilung meint.
Welchen gesetzlichen Bestimmungen unterliegt der Dienstplan?
Bei der Erstellung sind rechtliche Vorgaben zu beachten: Arbeitgebende müssen die Interessen der Beschäftigten berücksichtigen, und der Betriebsrat bzw. das zuständige Arbeitnehmervertretungsorgan hat ein Mitspracherecht. Einzuhalten sind zudem die Vorgaben des jeweiligen Arbeitszeitgesetzes – etwa zu Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Sonderregeln für bestimmte Gruppen (z. B. Jugendliche). Der Dienstplan muss nachvollziehbar sein, geplante und tatsächliche Zeiten samt Abweichungen erkennbar machen und innerhalb der geltenden Bekanntgabefrist übermittelt werden.
Was muss ein Dienstplan enthalten?
Ein aussagekräftiger Dienstplan weist die eingeteilten Mitarbeitenden mit Aufgabenbereich bzw. Qualifikation aus – so ist sichergestellt, dass jederzeit ausreichend qualifiziertes Personal vor Ort ist. Bei Schichtarbeit gehören Arbeitsbeginn und -ende je Person dazu, bei Gleitzeit genügen Arbeitstage, Soll- und Kernarbeitszeit. Ergänzt werden der Dienstplanzeitraum und das Erstellungsdatum.
Welche Form kann ein Dienstplan haben?
Ein Dienstplan kann handschriftlich, als Tabelle oder mithilfe einer Software geführt werden. Softwarelösungen übernehmen die Pflichtangaben automatisch und weisen auf gesetzliche Verstöße wie eine überschrittene Höchstarbeitszeit hin.
Quellen:
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstplänen: DE § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ; AT § 97 ArbVG
- Höchstarbeitszeit/Ruhezeiten: DE § 3 ArbZG ; AT AZG
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