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Resturlaub

Definition: Was versteht man unter Resturlaub?

Als Resturlaub werden Urlaubstage bezeichnet, welche bis zum Ende des Kalenderjahres nicht verbraucht wurden. Diese werden dann in das folgende Jahr übertragen und erhöhen somit den Urlaubsanspruch in der nächsten Periode. Hierbei müssen Verfallsfristen beachtet werden, denn der Resturlaub kann nicht unbegrenzt in Anspruch genommen werden. Die Regelungen des Resturlaubs variieren in Österreich, Deutschland und der Schweiz.

Wie wird der Resturlaub in Österreich geregelt?

In Österreich kann Resturlaub noch zwei Jahre nach der Urlaubsübertragung genommen werden. Insgesamt ist Urlaub somit drei Jahre ab dem Zeitpunkt des Anspruchs gültig. Befindet sich ein Arbeitnehmer in Karenz, wird diese Frist um die Dauer der Karenz verlängert. Wird Urlaub konsumiert, wird immer der älteste Urlaubsanspruch zuerst herangezogen.

Resturlaub, solange er noch nicht verjährt ist, wird automatisch auf die nächste Periode übertragen. Dabei ist keine gesonderte Bewilligung des Arbeitgebers oder Ähnliches notwendig.

Resturlaub kann, wie gewöhnlicher Urlaubsanspruch ausbezahlt werden. Auch im Falle einer Kündigung muss nicht verjährter Urlaub zur gänze ausbezahlt werden. Dies nennt sich Urlaubsersatzleistung und berechnet sich an der Anzahl der offenen Urlaubstage als auch der Höhe des Einkommens.

Welche Bestimmungen zum Resturlaub gibt es in Deutschland?

In Deutschland wird nicht konsumierter Urlaubsanspruch nur in Ausnahmefällen auf das nächste Kalenderjahr übertragen, beispielsweise wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht konsumieren konnte. Wird eine Urlaubsübertragung gewährt, muss der Resturlaub in den ersten drei Monaten des neuen Kalenderjahres verbraucht werden. Ansonsten verfällt der Anspruch.

Wird eine Kündigung ausgesprochen, hat der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist noch das Recht, den Resturlaub aufzubrauchen. Einzig die Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters kann diesem Recht entgegenstehen. Kann der Urlaub nicht mehr rechtzeitig konsumiert werden, wie auch im Falle einer fristlosen Kündigung, ist dieser auszubezahlen.

Einem Arbeitgeber muss nach der Elternzeit derselbe Urlaubsanspruch gewährt werden wie davor. Das bedeutet, dass Resturlaub während der Elternzeit nicht verfallen darf. Demnach wird die Frist um die Dauer der Elternzeit verlängert.

Welche Regelungen sieht die Schweiz vor?

Ferienansprüche in der Schweiz verfallen erst nach einer fünfjährigen Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Ferientage fällig werden, beispielsweise Ende des Kalenderjahres. Eine Tilgung des Ferienguthabens ist immer auf die ältesten Ansprüche anzurechnen. Auch während der Kündigungsfrist besteht derselbe Anspruch auf Ferien. Zusätzlich kann der übertragene Ferienanspruch ausbezahlt werden.

Eine Übertragung des Ferienanspruchs erfordert in der Schweiz einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers, wobei der aktuelle Feriensaldo ausgewiesen sein muss.

Wie kann der aktuelle Urlaubssaldo inkl. Resturlaub eingesehen werden?

Mithilfe einer Software zur Zeiterfassung und Urlaubsverwaltung ist es möglich den aktuellen Urlaubsanspruch direkt im eigenen Account zu überprüfen. Ebenso wird der Resturlaub aus vorherigen Kalenderjahren ausgewiesen, meist unter dem Punkt “Übertrag Vorperiode”. Somit ist der Urlaubssaldo und der Resturlaub auf einen Blick erkennbar, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.


Quellen:

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