Resturlaub

Definition: Was ist Resturlaub?

Als Resturlaub werden Urlaubstage bezeichnet, die bis zum Ende des Urlaubsjahres nicht verbraucht wurden und ins Folgejahr übertragen werden – sie erhöhen dort den Urlaubsanspruch. Dabei gelten Fristen, denn Resturlaub ist nicht unbegrenzt gültig. Die Regelungen unterscheiden sich in Österreich, Deutschland und der Schweiz (dort als Ferienanspruch).

Wie wird der Resturlaub in Österreich geregelt?

In Österreich kann Resturlaub noch zwei Jahre nach der Urlaubsübertragung genommen werden. Insgesamt ist Urlaub somit drei Jahre ab dem Zeitpunkt des Anspruchs gültig. Befinden sich Beschäftigte in Karenz, verlängert sich diese Frist entsprechend. Beim Verbrauch wird stets der älteste Anspruch zuerst herangezogen. Noch nicht verjährter Resturlaub wird automatisch übertragen – ohne gesonderte Bewilligung. Bei einer Kündigung ist nicht verjährter Urlaub auszubezahlen (Urlaubsersatzleistung), berechnet nach den offenen Urlaubstagen und der Höhe des Einkommens.

Welche Bestimmungen zum Resturlaub gibt es in Deutschland?

In Deutschland wird nicht genommener Urlaub nur in Ausnahmefällen ins nächste Kalenderjahr übertragen – etwa wenn er aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden konnte. Wird übertragen, muss der Resturlaub in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres verbraucht werden, sonst verfällt er. Bei einer Kündigung kann Resturlaub während der Kündigungsfrist genommen oder andernfalls ausbezahlt werden; während der Elternzeit bleibt er erhalten. Zur aktuellen Rechtslage beim Verfall – insbesondere den Hinweispflichten der Arbeitgebenden – lesen Sie Urlaubsverfall: Das gilt gesetzlich.

Welche Regelungen zum Resturlaub sieht die Schweiz vor?

In der Schweiz verjährt der Ferienanspruch erst nach fünf Jahren. Die Frist beginnt, sobald die Ferientage fällig werden (z. B. zum Jahresende). Getilgt werden stets die ältesten Ansprüche zuerst. Auch während der Kündigungsfrist besteht der Ferienanspruch fort, und übertragene Ferien können ausbezahlt werden. Für die Übertragung ist eine schriftliche Bestätigung mit ausgewiesenem Feriensaldo erforderlich.

Wie behalten Sie Resturlaub und Urlaubssaldo im Blick?

Einer Software zur Arbeitszeiterfassung und Urlaubsverwaltung weist den aktuellen Urlaubssaldo samt Resturlaub aus Vorperioden automatisch aus – meist als „Übertrag Vorperiode“. So sehen Beschäftigte und Arbeitgebende offene, übertragene und verbleibende Urlaubstage auf einen Blick.

Quellen:

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