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Arbeitsrecht 2026: Was sich für Arbeitgebende ändert und was jetzt wichtig wird

von Gabriele Kaier, 22.01.2026

Zum Jahreswechsel sind in Deutschland mehrere gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten, weitere Änderungen sind für 2026 bereits angekündigt oder geplant, die für Arbeitgebende relevant sind. Im Folgenden haben wir die aus unserer Sicht wichtigsten Anpassungen übersichtlich und kompakt für Sie zusammengefasst.

Key Takeaways

    • Es besteht Zeiterfassungspflicht, elektronische Erfassung ab 1. Halbjahr 2026 erwartet
    • Arbeitszeitgesetz-Reform geplant, Fokus auf Wochenhöchstarbeitszeit
    • Mindestlohn ab 1.1.2026: 13,90 €
    • Minijob-Grenze ab 2026: 603 €/Monat
    • EU-Entgelttransparenz ab Juni 2026, mehr Gehaltstransparenz
    • Kurzarbeitergeld bleibt: 24 Monate Bezugsdauer
    • Arbeitsmarktstärkungsgesetz geplant, steuerfreie Überstundenzuschläge und Aktivrente (2.000 € steuerfrei/Monat)

Arbeitszeiterfassung

Es besteht bereits seit 2022 eine Pflicht zur vollständigen und nachvollziehbare Arbeitszeiterfassung in Deutschland. Rechtsgrundlage ist das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung von 2019, der BAG-Beschluss zur Zeiterfassung von 2022 und das Arbeitszeitgesetz für den Schutz von Arbeitnehmenden. Für das 1. Halbjahr 2026 wird die gesetzliche Verpflichtung der elektronischen Zeiterfassung erwartet. Weitere Informationen zur Zeiterfassungspflicht in Deutschland.

Arbeitszeitgesetz-Reformen in Vorbereitung: Wochen- statt Tageshöchsarbeitszeit

Bereits politisch vereinbart sind weitergehende Reformen im Arbeitszeitgesetz, z B. die Einführung einer Wochen- statt Tageshöchstarbeitszeit und Flexibilisierung der Arbeitszeitobergrenzen. Diese Pläne orientieren sich an EU-Vorgaben, Details sind teilweise noch im parlamentarischen Prozess.

Mindestlohn und Minijobs

Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich der Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Gleichzeitig steigt die Verdienstgrenze für Minijobbende von 556 Euro auf 603 Euro. Weitere Infos zum Minijob 2026 finden Sie hier.

Umsetzung EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Das Entgelttransparenzgesetz (EntTranspG) wurde 2017 in Deutschland auf Initiative des Familienministeriums eingeführt. Ziel ist es, mehr Transparenz in Entgeltstrukturen zu schaffen und insbesondere Frauen dabei zu unterstützen, ihren Anspruch auf gleiche Bezahlung wie männliche Beschäftigte in vergleichbaren Positionen durchzusetzen. Damit soll die Entgeltdiskriminierung von Frauen reduziert werden. Im Juni 2026 tritt außerdem eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die europaweit gilt. Weitere Infos zur Entgelttransparenzrichtlinie

Kurzarbeitergeld: Maximale Bezugsdauer bleibt unverändert

Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld liegt weiterhin bei 24 Monaten. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Für betroffene Unternehmen bedeutet das Planungssicherheit bis zum Ende des kommenden Jahres. Mehr Infos zum Kurzarbeitergeld

Aktivrente und Überstunden steuerfrei – geplantes Arbeitsmarkstärkungsgesetz

Zu den Kernpunkten des geplanten Arbeitsmarktstärkungsgesetzes für 2026 zählen die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen bis zu 25 % des Grundlohns sowie die sogenannte Aktivrente. Diese ermöglicht es Rentnern, monatlich bis zu 2.000 € steuerfrei dazuzuverdienen. Damit sollen Anreize für zusätzliche Arbeitsstunden und eine längere Erwerbstätigkeit geschaffen werden, während steuerliche Entlastungen den Arbeitsmarkt insgesamt flexibler machen sollen.

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