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HR und New Work

Workation: Recht, Voraussetzungen & Umsetzung für Unternehmen

Workation rechtssicher anbieten: So klären Sie als HR Sozialversicherung, Steuer und Arbeitszeit und schaffen mit einer klaren Regelung Sicherheit, statt Workation zu verbieten.

Datum: 16. August 2026

Autor*in: Pia Birk

Key Takeaways

  • Workation bezeichnet temporäres, freiwilliges Arbeiten von einem anderen Ort aus, meist im Ausland und zeitlich befristet. Es ist kein Urlaub.
  • Die Risiken liegen im Recht, nicht im Reisen: Sozialversicherung, Steuer und Arbeitszeit entscheiden über den rechtssicheren Rahmen.
  • A1-Bescheinigung ist Pflicht bei Workation innerhalb der EU. Außerhalb der EU kommen Steuer-, Sozialversicherungs- und Visafragen hinzu.
  • Eine schriftliche Workation-Regelung grenzt Rollen, Länder und Dauer ein und macht jede Entscheidung nachvollziehbar.
  • Zeiterfassung sichert die Nachweispflicht: Die Arbeitszeiterfassungspflicht gilt auch im Ausland, unabhängig von Ort und Zeitzone.

 

Immer mehr Mitarbeitende möchten dort arbeiten, wo andere Urlaub machen. Für Unternehmen ist die Workation damit zum Recruiting-Argument geworden. Die Idee klingt unkompliziert: Laptop einpacken, ein paar Wochen vom Ferienhaus aus arbeiten. Rechtlich ist sie das nicht.

Ohne geklärte Sozialversicherung, Steuer und Arbeitszeit drohen Nachzahlungen, Bußgelder und schlimmstenfalls eine Betriebsstätte im Ausland. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Workation mit klaren Regeln anbieten, statt sie aus Unsicherheit zu verbieten.

Was ist eine Workation?

Bei einer Workation wird der Arbeitsplatz vorübergehend an einen anderen Ort verlegt – häufig an ein Reiseziel. Dabei wird regulär gearbeitet, auch wenn das Umfeld nach Urlaub aussieht. Mehr zur Definition und Bedeutung von Workation gibt es in unserem Zeiterfassungslexikon.

 

Definition von Workation als vorübergehendes Arbeiten an einem selbst gewählten Ort außerhalb des üblichen Arbeitsplatzes

 

Wichtig ist die Abgrenzung zu verwandten Modellen:

  • Homeoffice: Arbeit von einem festen Ort außerhalb des Büros, meist von zu Hause. Zur Einordnung dient unser Lexikoneintrag zum Homeoffice.
  • Mobiles Arbeiten: Arbeit von wechselnden Orten im Inland, etwa Café oder Bahn. Details im Artikel zum mobilen Arbeiten.
  • Bleisure: Verlängerung einer Dienstreise um private Freizeit, oft nur wenige Tage.
  • Workation: freiwillig, zeitlich befristet, häufig im Ausland und auf Wunsch der Beschäftigten.

Eine Workation ist damit die konsequente Erweiterung von hybridem Arbeiten in den Raum. Nicht das „ob“ ortsunabhängiger Arbeit steht zur Debatte, sondern das „wie weit“.

Warum Workation für Arbeitgebende relevant ist

Workation ist selten eine reine Wohlfühlfrage. Sie wirkt auf drei Ebenen, die für Unternehmen zählen.

  • Recruiting und Bindung. Ortsflexibilität ist für viele Fachkräfte ein Entscheidungskriterium geworden. Wer Workation strukturiert anbietet, hebt sich von Arbeitgebenden ab, die pauschal ablehnen. Das Angebot signalisiert Vertrauen, ohne dass Sie Gehaltsspielräume brauchen.
  • Motivation und Erholung. Ein Ortswechsel kann Konzentration und Zufriedenheit fördern, gerade in ortsunabhängigen Tätigkeiten. Belegen lässt sich das nicht pauschal, aber die Rückmeldungen aus vielen Unternehmen gehen in diese Richtung.
  • Employer Branding. Ein klar geregeltes Workation-Angebot ist ein konkreter Beweis für moderne Arbeitskultur. Konkret schlägt abstrakt: „bis zu 20 Arbeitstage pro Jahr im EU-Ausland“ überzeugt mehr als „New Work“.

Ebenso ehrlich gehört dazu: Workation passt nicht zu jeder Rolle, verursacht Verwaltungsaufwand und bringt rechtliche Pflichten mit sich. Genau deshalb lohnt sich eine saubere Vorbereitung. Wie Führung über Distanz gelingt, lesen Sie im Artikel Führen auf Distanz: So gelingt Remote Leadership.

Die rechtliche Seite: die fünf Knackpunkte

Der häufigste Irrtum ist, Workation sei vor allem eine Frage des Reisens. Die eigentlichen Fragen sind rechtlicher Natur. Sie entstehen in dem Moment, in dem jemand die Landesgrenze überschreitet und dort arbeitet.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Prüfen Sie konkrete Fälle mit Fachleuten für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht, idealerweise vor der ersten Zusage.

1. Sozialversicherung und A1-Bescheinigung

Beschäftigte sind grundsätzlich nur in einem Land sozialversichert. Arbeiten sie vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bleiben sie in der Regel im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes. Als Nachweis dient die A1-Bescheinigung. Sie bestätigt, welches Sozialversicherungsrecht für den jeweiligen Arbeitseinsatz gilt.

Für Workation innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz gilt: Die A1-Bescheinigung sollte vor der Abreise beantragt und mitgeführt werden. Fehlt sie bei einer Kontrolle, drohen Nachforderungen im Gastland. Der Antrag kostet nichts, braucht aber Vorlauf. Planen Sie ihn in Ihren Prozess ein.

Außerhalb der EU hängt alles vom jeweiligen Sozialversicherungsabkommen zwischen den Ländern ab. Gibt es keines, kann eine doppelte Beitragspflicht oder eine Lücke im Versicherungsschutz entstehen. Drittländer sollten Sie deshalb immer im Einzelfall prüfen.

2. Steuer: 183-Tage-Regel und Betriebsstätten-Risiko

Zwei steuerliche Themen sind zentral. Das erste betrifft die Beschäftigten, das zweite Ihr Unternehmen.

Die 183-Tage-Regel aus den Doppelbesteuerungsabkommen besagt vereinfacht: Bleibt jemand weniger als 183 Tage pro Jahr im Gastland und trägt kein dort ansässiges Unternehmen die Kosten, bleibt der Lohn im Heimatland steuerpflichtig. Kurze Workations bleiben meist innerhalb dieser Grenze. Bei mehreren Auslandsaufenthalten im Jahr müssen Sie die Tage jedoch zusammenrechnen. Steuerlich getrennt davon zu betrachten ist das Arbeiten im Inland: Wie sich Homeoffice-Tage in der DACH-Region absetzen lassen, zeigt unser Artikel zur Homeoffice-Pauschale im DACH-Raum.

Das Betriebsstätten-Risiko wird oft übersehen. Arbeitet eine Person mit Entscheidungs- oder Abschlussvollmacht dauerhaft vom Ausland aus, kann das Unternehmen dort ungewollt eine steuerpflichtige Betriebsstätte begründen. Das betrifft vor allem Führungskräfte und Vertriebsrollen. Die Folge wären Körperschaftsteuerpflichten im Gastland. Kurze Aufenthalte ohne Vertretungsmacht sind unkritischer, doch die Grenze verläuft nicht immer scharf.

3. Arbeitszeit: das Arbeitszeitgesetz gilt auch am Strand

Für Beschäftigte mit deutschem oder österreichischem Vertrag gilt das heimische Arbeitszeitrecht bei einer befristeten Workation weiter. Höchstarbeitszeiten, Pausen und die tägliche Ruhezeit von elf Stunden bleiben bindend, unabhängig vom Ort.

In der Praxis entstehen Konflikte vor allem durch Zeitzonen. Wer aus einer anderen Zeitzone an Meetings zur deutschen Kernzeit teilnimmt, gerät schnell in Konflikt mit der Ruhezeit. Legen Sie deshalb fest, in welchen Zeitzonen Workation zulässig ist und welche Erreichbarkeit erwartet wird.

Wichtig: Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 besteht in Deutschland die Pflicht, Arbeitszeit zu erfassen. Diese Aufzeichnungspflicht endet nicht an der Landesgrenze. Wie sich das im Alltag lösen lässt, lesen Sie weiter unten.

4. Arbeitsschutz und Unfallversicherung

Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgebende gilt auch im Ausland. Praktisch lässt sich ein Arbeitsplatz am Reiseort kaum prüfen. Halten Sie deshalb in der Regelung fest, dass Beschäftigte für einen geeigneten, sicheren Arbeitsplatz selbst sorgen.

Heikel ist der Unfallschutz. Ob die gesetzliche Unfallversicherung einen Arbeitsunfall im Ausland abdeckt, ist im Einzelfall unklar. Klären Sie den Versicherungsschutz vorab mit Ihrem Unfallversicherungsträger und prüfen Sie eine ergänzende private Absicherung.

5. Datenschutz, IT-Sicherheit und Aufenthaltsrecht

Innerhalb der EU bleibt der Datenschutz nach DSGVO unproblematisch. Bei Drittländern kommen Fragen der Datenübermittlung hinzu. Ungesicherte WLAN-Netze und der Zugriff auf Kundendaten sind ein reales Risiko. VPN-Pflicht, verschlüsselte Geräte und klare Regeln für den Datenzugriff gehören deshalb in jede Workation-Regelung.

Außerhalb der EU ist auch das Aufenthaltsrecht zu prüfen. Ein Touristenvisum erlaubt in vielen Ländern kein Arbeiten, selbst wenn nur remote für ein ausländisches Unternehmen gearbeitet wird. Einige Länder bieten inzwischen eigene Visa für digitale Nomadinnen und Nomaden an. Die Verantwortung für die Einreisebestimmungen sollten Beschäftigte übernehmen, die Prüfpflicht gehört in Ihren Prozess.

Voraussetzungen: für wen und wo Workation funktioniert

Nicht jede Tätigkeit und nicht jedes Land eignet sich. Drei Fragen grenzen den Rahmen ein:

  • Welche Rollen? Geeignet sind ortsunabhängige, digital erledigbare Tätigkeiten mit hohem Anteil an eigenständiger Arbeit. Kritischer sind Führungsrollen und Vertrieb wegen des Betriebsstätten-Risikos sowie standortgebundene Tätigkeiten, etwa in Produktion, Pflege oder Kundenempfang.
  • Welche Länder? EU, EWR und Schweiz bilden den klarsten Rahmen, weil Sozialversicherung und Datenschutz hier geregelt sind. Drittländer sind möglich, brauchen aber eine Einzelfallprüfung von Steuer, Sozialversicherung und Visum.
  • Wie lange? Kurze, klar befristete Zeiträume senken das Risiko. Eine gängige Faustregel begrenzt Workation auf 20 bis 30 Arbeitstage pro Jahr und bleibt damit deutlich unter der 183-Tage-Schwelle.

orkation-Ampel zur Bewertung rechtlicher Risiken nach Land, beruflicher Rolle und Aufenthaltsdauer

Drei Kriterien entscheiden über das Risiko: Land, Rolle und Dauer. Die Workation-Ampel oben fasst zusammen, wann eine Workation unkritisch ist und wann Sie genauer hinsehen sollten:

  • Land. Grünes Licht innerhalb von EU, EWR und der Schweiz. Genau prüfen bei Drittländern mit Sozialversicherungsabkommen. Kritisch bei Drittländern ohne Abkommen.
  • Rolle. Grünes Licht bei ortsunabhängigen, eigenständigen Tätigkeiten. Genau prüfen bei teilweise standortgebundenen Rollen. Kritisch bei Führung, Vertrieb und Produktion.
  • Dauer. Grünes Licht bei wenigen Wochen pro Jahr. Genau prüfen bei mehreren Aufenthalten mit hoher Gesamtsumme. Kritisch ab mehr als 183 Tagen im Gastland.

Die Workation-Regelung: Bausteine für Ihre Richtlinie

Eine schriftliche Regelung ist der wirksamste Schutz für beide Seiten. Sie macht Entscheidungen nachvollziehbar und nimmt Diskussionen aus dem Einzelfall. Diese Bausteine gehören hinein:

  • Geltungsbereich: Wer darf Workation nutzen, welche Rollen sind ausgenommen.
  • Erlaubte Länder: klare Liste oder Kriterien, getrennt nach EU und Drittland.
  • Maximale Dauer: Arbeitstage pro Jahr und maximale Dauer pro Aufenthalt.
  • Antrags- und Genehmigungsprozess: Vorlaufzeit, Zuständigkeit, Frist für die A1-Bescheinigung.
  • Arbeitszeit und Erreichbarkeit: zulässige Zeitzonen, Kernzeiten, Erfassungspflicht.
  • Kostenverteilung: Wer zahlt Reise, Unterkunft, Ausstattung und Versicherung.
  • Datenschutz und IT: VPN-Pflicht, Geräte, Umgang mit sensiblen Daten.
  • Verantwortung der Beschäftigten: Arbeitsplatz, Einreise, Steuerpflichten im Privatbereich.

Kein Rechtsanspruch entsteht dadurch. Workation bleibt ein freiwilliges Angebot, das Sie an Bedingungen knüpfen dürfen.

Arbeitszeit dokumentieren, auch auf Workation

Die Arbeitszeiterfassungspflicht gilt ortsunabhängig. Gerade auf Workation ist die Dokumentation aber anspruchsvoll: andere Zeitzonen, wechselnde Umgebungen, keine Stempeluhr. Ohne verlässliches System verschwimmen Arbeits- und Freizeit, und der Nachweis von Ruhezeiten wird zur Lücke.

Genau hier setzt eine digitale Zeiterfassung an. Mit TimeTac erfassen Beschäftigte ihre Arbeitszeit über Browser oder mobile App vom jeweiligen Ort, auch im Offline-Modus ohne stabile Verbindung. Die Zeiten laufen strukturiert zusammen, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten bleiben sichtbar. Als DSGVO-konforme Lösung mit EU-Servern und ISO-27001-Zertifizierung erfüllt das System die Anforderungen an den Datenschutz auch bei ortsunabhängiger Arbeit.

Der Nutzen für Sie: Sie weisen die Einhaltung der Arbeitszeit nach, ohne Beschäftigten hinterherzutelefonieren. Aus Vertrauen wird belastbare Struktur. Wie das im ortsunabhängigen Alltag aussieht, zeigt die Seite zur Zeiterfassung im Homeoffice.

Workation in Deutschland und der DACH-Region

Eine Workation im Inland ist deutlich unkomplizierter. Innerhalb Deutschlands entfallen A1-Bescheinigung und grenzüberschreitende Steuerfragen. Es gelten die vertraglichen Regeln zu mobilem Arbeiten. Wer den Einstieg sucht, kann Workation zunächst im Inland erproben, etwa an der Küste oder in den Bergen, bevor das Angebot auf das Ausland ausgeweitet wird.

Für Beschäftigte mit österreichischem Vertrag gilt sinngemäß dasselbe wie in Deutschland: Das österreichische Arbeitszeitgesetz und die Sozialversicherungsregeln bleiben bei befristeten Auslandsaufenthalten maßgeblich, die A1-Bescheinigung ist innerhalb der EU ebenso erforderlich. Auch in der Schweiz ist eine Entsendebescheinigung nötig.

Fazit

Workation ist ein starkes Signal für moderne Arbeit, aber kein Selbstläufer. Der Unterschied zwischen einem attraktiven Angebot und einem kostspieligen Risiko liegt in einer sorgfältigen Vorbereitung. Wer klare Rahmenbedingungen zu Rollen, Ländern und Aufenthaltsdauer definiert, eine schriftliche Vereinbarung trifft und die Arbeitszeit zuverlässig dokumentiert, kann Workations anbieten, ohne die Kontrolle zu verlieren.

So ist sichergestellt, dass sozialversicherungsrechtliche Anforderungen erfüllt sind und Arbeitszeiten transparent sowie nachvollziehbar erfasst werden. Aus einer guten Idee wird ein verlässliches Angebot, das sowohl Beschäftigten als auch Unternehmen Sicherheit bietet.

Häufig gestellte Fragen.

Rechtlich gibt es keine feste Obergrenze, aber praktische Schwellen. Unter 183 Tagen pro Jahr im Gastland bleibt die Steuerpflicht meist im Heimatland. Viele Unternehmen begrenzen Workation auf 20 bis 30 Arbeitstage jährlich, um Risiken gering zu halten.
Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Workation. Sie bleibt ein freiwilliges Angebot der Arbeitgebenden, das an Bedingungen geknüpft werden kann.
Grundsätzlich ja, sofern Dienststelle oder Arbeitgebende es gestatten und die Tätigkeit ortsunabhängig ist. Im öffentlichen Dienst sind die Vorgaben oft strenger, maßgeblich sind Dienstvereinbarungen und interne Richtlinien.
Homeoffice findet am festen Wohnsitz statt, Workation an einem frei gewählten, meist auswärtigen Ort. Beim Homeoffice fallen die grenzüberschreitenden Fragen zu Sozialversicherung, Steuer und Visum in der Regel weg.
Mobiles Arbeiten ermöglicht es, von verschiedenen Orten aus zu arbeiten. Eine Workation ist eine spezielle Form davon, bei der Beschäftigte ihre Arbeit mit einem zeitlich begrenzten Aufenthalt an einem meist touristischen Ort verbinden. Findet die Workation im Ausland statt, müssen zusätzlich rechtliche Aspekte wie Sozialversicherung, Steuern oder Visabestimmungen berücksichtigt werden.
Das legt die Workation-Regelung fest. Üblich ist, dass Beschäftigte Reise und Unterkunft selbst zahlen, während Arbeitgebende die Arbeitsmittel stellen. Die Aufteilung sollte vorab schriftlich geklärt sein.

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