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Homeoffice-Pauschale: Diese Regeln gelten aufgrund Corona

von Magdalena Fladl, 14.04.2021

Seit Corona arbeiten viele Arbeitnehmer im Homeoffice und das wirkt sich jetzt auch positiv auf die Steuererklärung aus. Egal ob dabei in der Küche, auf dem Balkon oder im improvisierten Heimbüro gearbeitet wird. Die Regierungen in Österreich und Deutschland führten eine Homeoffice-Pauschale für die Zeit während der Corona-Pandemie ein, um Arbeitnehmer steuerlich zu erleichtern. Wir geben Ihnen einen schnellen Überblick, welche Regelungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit in den DACH-Ländern gelten und worauf Sie als Arbeitgeber in Österreich besonders achten müssen.

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Homeoffice von der Steuer absetzen – ein schneller Überblick, was es dabei zu beachten gilt

Corona zwingt viele Arbeitnehmer ins Homeoffice und das ist steuerlich absetzbar. Wir möchten für Sie in einer Kurzfassung darstellen, was Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können und welche Regelungen für die Steuerentlastung im Homeoffice gelten. Bevor wir Ihnen eine Übersicht zu den Regelungen dazu im DACH-Raum geben, möchten wir Sie noch auf die neuen Home-Office Regelungen hinweisen, die wir im Februar in einem eigenen Blogpost vorgestellt haben.

Homeoffice-Pauschale in Österreich

Was kann man bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen?

Es gibt zwei Begrenzungen in der Homeoffice-Pauschale: Es dürfen nicht mehr als 100 Homeoffice-Tage jährlich und nicht mehr als 3 Euro pro Homeoffice-Tag berücksichtigt werden. Wobei der Höchstbetrag von € 300 nicht überschritten werden darf.

Was gilt als Homeoffice-Tag?

Jene Tage, an denen eine berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird, gelten als Homeoffice-Tage. Beinhaltet dieser Tag jedoch eine spätere Fahrt ins Büro oder eine Dienstreise, gilt dieser nicht mehr als Homeoffice-Tag. Wenn im Eigenheim, Nebenwohnsitz, oder auch die Wohnung einer/eines nahen Angehörigen oder Lebensgefährte/Lebensgefährtin gearbeitet wird, fällt dies unter Homeoffice. Achtung: Ein Kaffeehaus oder ein öffentlicher Coworking-Space zählt nicht zu einem Homeoffice-Arbeitsplatz!

Welche Vereinbarungen gibt es?

Es muss eine Vereinbarung über die Arbeitsleistung im Homeoffice geben. Der Höchstbetrag von € 300 darf nicht überschritten werden.

Wird die Homeoffice-Pauschale zugleich mit der Pendlerpauschale berücksichtigt?

Bis zum 30. Juni 2021 stehen dem Arbeitnehmer sowohl Pendlerpauschale als auch Homeoffice-Pauschale unabhängig voneinander zu.

Muss der Arbeitnehmer die Homeoffice-Tage selbst dokumentieren?

Nein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Zahl der geleisteten Homeoffice-Tage auf dem Jahreslohnzettel anzuführen. Dies liegt somit in der Verantwortung des Arbeitgebers.

Weitere Details, was steuerlich absetzbar ist, sind der Website des Bundesministeriums für Finanzen entnehmbar.

Wie TimeTac Sie bei der Homeoffice-Pauschale unterstützt

Als Arbeitgeber müssen Sie in Österreich ausweisen, wie viele Tage Ihre Mitarbeiter daheim gearbeitet haben. Mit der Arbeitszeiterfassung und Urlaubsverwaltung können Sie ganz einfach die Homeoffice-Tage auswerten.

Wenn Sie die Arbeitszeiterfassung in Kombination mit der Urlaubsverwaltung nutzen, ist die Umsetzungsmöglichkeit bereits als Standard vorhanden. Sie können sich die Abwesenheit “Homeoffice” ganz einfach selbst einrichten. In der Stundenabrechnung werden die Homeoffice-Tage übersichtlich dargestellt. Bei Bedarf richten wir Ihnen gerne ein, dass die Summen der Homeoffice-Tage in der Mitarbeiterauswertung angezeigt werden.

Wenn Sie nur die Arbeitszeiterfassung als Kunde nutzen, können Sie sich eine eigene Spalte zum Ausweis der Homeoffice-Tage einrichten lassen. Diese Spalte kann dann manuell durch den Mitarbeiter und Manager wie gewohnt beim Eintragen von Abwesenheitszeiten manuell editiert werden. Die Auswertung der Homeoffice-Tage erfolgt dann automatisch für Sie in der Mitarbeiter- und Abteilungsauswertung.

Für Konfigurations-Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an unser Support Team.

Homeoffice-Pauschale in Deutschland

Homeoffice-Pauschale: Was kann man bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen?

Arbeitnehmer im Homeoffice erhalten eine Steuerpauschale von fünf Euro pro Tag und maximal € 600 pro Jahr. Diese Pauschale zählt zu den Werbekosten dazu und ist zunächst für 2020 und 2021 befristet. Miete, Strom und Heizung können anteilig berechnet und berücksichtigt werden. Falls ein Teil der Arbeitszeit im Büro verbracht wird, kann höchstens eine Summe von € 1.250 pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Dabei handelt es sich um die Höchstgrenze und nicht um eine Pauschale.

Was gilt als Homeoffice-Tag?

Die Arbeit im Homeoffice erfolgt von zu Hause aus. In Deutschland gibt es zwei Arten von Homeoffice: “heimbasierte” Telearbeit, bei der man ausschließlich von zu Hause aus arbeitet, und alternierende Telearbeit, bei der man sowohl von zu Hause aus als auch im Unternehmen tätig ist.

Welche Vereinbarungen gibt es?

Für Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, ist ein zusätzlicher Vertrag notwendig. Diese Zusatzvereinbarung zum regulären Arbeitsvertrag regelt die Arbeitsbedingungen. Meist enthält eine Zusatzvereinbarung auch eine Datenschutzklausel.

Weitere Details zur Corona-Pauschale finden Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestages.

Homeoffice-Kosten von der Steuer absetzen in der Schweiz

Was ist steuerlich abzugsfähig?

Die abzugsfähigen Arbeitszimmerkosten sind je nach Kanton unterschiedlich. Einige Kantone haben sich entschieden, anstelle der Homeoffice-Kosten weiterhin Wege- und Verpflegungskosten anzuerkennen. Auch die Pauschale für übrige Berufskosten bleibt erhalten und kann zusätzlich geltend gemacht werden.

Was ist dabei die Voraussetzung?

Wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zum Arbeiten von zu Hause aus verpflichten, aufgrund der Forderung des Bundesrats in Bezug auf die Coronapandemie und diesen keinen Arbeitsplatz in der Betriebsstätte zur Verfügung stellen. Wenn der Arbeitnehmer ein separates Zimmer für die ausschließliche Nutzung als Homeoffice vorweisen kann, sind alle steuerlichen Voraussetzungen erfüllt.

Welche Vereinbarungen gibt es?

In der Schweiz sind die Steuerabzüge betreffend Corona in den Kantonen unterschiedlich streng geregelt. Es gibt vor allem Unterschiede bei den Abzügen für die Fahrtkosten des Arbeitswegs und auch die auswärtige Verplegung wird unterschiedlich behandelt.

Weitere Details, was genau absetzbar ist, kann man hier nachlesen. Die genauen kantonalen Bedingungen sind den meisten Webseiten der kantonalen Steuerämter entnehmbar.

  (Weitere Quellen: Österreichischer Gewerkschaftsbund, Arbeitsrechte.de ) Der Inhalt wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet. Dieser Blogbeitrag stellt jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft dar!
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