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Überstunden – die gesetzliche Regelung in Deutschland

von Gabriele Kaier, 13.11.2017

Welche Arbeitszeit zählt als Überstunden und wie sieht die gesetzliche Regelung der Überstunden in Deutschland aus? Kann man Mitarbeitern einfach Überstunden anordnen und müssen Überstunden ausgezahlt werden? Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die gesetzliche Regelung der Überstunden in Deutschland.

Laut Arbeitszeitmonitor 2017 gehören für rund 60% der ArbeitnehmerInnen Überstunden zum beruflichen Alltag. Je höher das Gehalt ist, desto mehr Überstunden sind die Regel. Wie das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung herausfand, wird aber nicht einmal jede zweite Überstunde vergütet.

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?

Im Arbeitsrecht wird zwischen Überstunden und Mehrarbeit begrifflich unterschieden. Überstunden: Unter Überstunden versteht man die Arbeitsstunden, die über die individuell geltende Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Diese Arbeitszeit ist im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt. Mehrarbeit: Bei Mehrarbeit überschreiten Mitarbeiter die allgemeinen gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen. Nach dem Arbeitszeitgesetz sind das generell 8 Stunden pro Werktag, Ausnahmen können etwa durch den Tarifvertrag möglich sein.

Überstunden und die gesetzliche Regelung in Deutschland

Überstunden können nicht einfach angeordnet werden. Etwas anderes kann sich jedoch aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag, aus einer Betriebsvereinbarung oder in besonderen Situationen ergeben. Tarifvertrag Wann und wie viele Überstunden der Arbeitgeber verlangen darf enthalten oft Regelungen im Tarifvertrag. Betriebsvereinbarung: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht beim Thema Überstunden (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Darin kann geregelt werden unter welchen Bedingungen der Arbeitgeber Überstunden anordnen darf. Die Zulässigkeit von Überstunden ergibt sich aus der Betriebsvereinbarung. Arbeitsvertrag: Eine Klausel im Arbeitsvertrag berechtigt den Arbeitgeber einseitig und nach seinem Ermessen Überstunden anzuordnen. Wirksam wird diese nur, wenn auch die im Höchstfall zu leistenden Überstunden darin festgelegt sind.

Wann können Überstunden angeordnet werden?

Keine einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber möglich: Arbeitgeber können Überstunden nicht einseitig anordnen. Hierfür genügt nicht das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer einseitig zu Überstunden zu verpflichten. Auf die Leistung von Überstunden müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen und diese gemeinsam vereinbaren. Ohne ausdrückliche Regelung ist der Arbeitnehmer also grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Im Einzelfall können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber verständigen, dass der Arbeitnehmer länger arbeitet. Dazu genügt eine mündliche oder auch stillschweigende Übereinkunft. Transparenter ist eine Regelung im Arbeitsvertrag! Ausnahmen: In Not- und Katastrophenfällen kann der Arbeitgeber, auch ohne vertragliche Regelung, die Mitarbeiter einseitig dazu verpflichten, Überstunden zu leisten. Das sind jedoch existenzgefährdende Ereignisse, die der Arbeitgeber nicht vorhersehen kann und die sich aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers ergeben können. Für leitende Angestellte gilt das Arbeitszeitgesetz nicht und der Arbeitgeber kann sich Überstunden erwarten (§ 18 Abs.1 Nr. 1 ArbZG). Leitend tätig ist, wer Mitarbeiter einstellen und entlassen kann, Handlungsvollmacht oder Prokura hat oder sonstige Aufgaben in unternehmerischer Funktion ausführt.

Muss der Arbeitgeber Überstunden auszahlen?

In der Regel muss der Arbeitnehmer für geleistete Überstunden bezahlt werden, da er eine quantitative Mehrleistung über die vertraglich geschuldete Leistung hinaus erbringt (§ 612 Abs. 1 BGB). Durch gesonderte Klauseln im Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber auch Freizeitausgleich gewähren. Beachten sollte der Arbeitgeber jedoch Klauseln, die die Überstunden mit der gewöhnlichen monatlichen Vergütung abgelten sollen: Diese Vereinbarungen sind nur wirksam bei einem im Verhältnis zur Tätigkeit ausreichend hohen Grundgehalt. Tarifverträge sehen auch oftmals eine Regelung zur Überstundenvergütung vor. Es ist zu beachten, dass es keinen Rechtsgrundsatz dafür gibt, dass Überstunden stets zu vergüten sind.

Wer hat Anspruch auf Überstundenzuschlag?

Wenn die Überstunden zugleich Nachtarbeit (§ 2 Abs. 3 ArbZG) sind, besteht gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG ein Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag. Der gesetzlich Anspruch besteht auf mindestens 25 Prozent des Bruttostundenlohns, soweit keine anderweitigen tarifvertraglichen Regeln im Unternehmen gelten.

Überstunden unbedingt genau erfassen!

Die Überstunden der Beschäftigten müssen richtig erfasst und Überstunden ausgeglichen oder entlohnt werden, wie gesetzlich vorgeschrieben oder tarifvertraglich vereinbart. Eine Zeiterfassung verhindert auch das Aufrunden der Arbeitsstunden, das meinst unbedacht passiert, aber oft zugunsten des Arbeitnehmers ausfällt und sich summieren kann.
Als erstes gilt es zu klären, wie das System zur Zeiterfassung ausgestattet sein sollte: Wie die Stunden erfasst werden sollen um die Anforderungen des Betriebes zu erfüllen. Beachten sollten Sie, dass die Daten ohne manuelle Übernahme in und aus anderen Systemen zur Weiterbearbeitung erfolgt und die Urlaubsplanung gleich mit unterstützt wird. Für besondere Rahmenbedingungen wie beispielsweise Mitarbeiter im Außendienst sollte die Zeiterfassung auch via App möglich sein. Überstunden können mit einer Menge Ärger und hohen Kosten verbunden sein. Das muss aber nicht so sein: Ein proaktives Management der Überstunden und genaues Erfassen können die Ausgaben und Schwierigkeiten vermeiden helfen. Mit der Arbeitszeiterfassung von TimeTac haben Sie und Vorgesetzte unternehmensweit und für jeden einzelnen Mitarbeiter den Überblick über die geleistete Arbeitszeit und natürlich zu den Überstunden. Schnelle Mitarbeiter-Auswertungen unterstützen Sie dabei zu ergründen, woran es liegt, dass ein Mitarbeiter Überstunden hat. Und Sie können die entsprechenden Regelungen dazu korrekt abbilden und diesen auf einfache Weise entsprechen. Kontaktieren Sie uns oder überzeugen Sie sich gleich selbst mit der kostenlosen Testversion von TimeTac.
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