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Pausenregelungen in Deutschland: Was gesetzlich vorgeschrieben ist

von Gabriele Kaier, 03.07.2025

Pausen sind nicht nur eine Wohltat im Arbeitsalltag – sie sind gesetzlich vorgeschrieben und essenziell für Gesundheit, Sicherheit und Produktivität. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Regelungen gelten und wie Sie diese rechtskonform umsetzen.

Warum regelmäßige Pausen so wichtig sind

Ob im Büro, in der Produktion oder im Außendienst – ohne regelmäßige Pausen sinken Konzentration und Leistungsfähigkeit. Doch wie lange müssen Pausen mindestens dauern? Was ist der Unterschied zu Ruhezeiten? Und worauf sollten Sie als Arbeitgebender achten?

Pausen fördern Gesundheit und Produktivität

Regelmäßige Erholungsphasen sind für Mitarbeitende unerlässlich. Sie senken das Unfallrisiko, reduzieren Stress und fördern die Leistungsfähigkeit. Mehr zum Thema: Warum regelmäßige Pausen wichtig sind.

Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet Arbeitgebende dazu, Pausen zu gewähren – denn wer dauerhaft überlastet ist, riskiert gesundheitliche Schäden und Leistungseinbußen.

Pausen vs. Ruhezeiten – das sollten Sie wissen

Zwischen Pausen und Ruhezeiten besteht ein klarer Unterschied:

  • Pausen sind Erholungszeiten während des Arbeitstages. Mindestpausen sind gesetzlich festgelegt, abhängig von der täglichen Arbeitszeit.
  • Ruhezeiten hingegen sind Erholungsphasen zwischen zwei Arbeitstagen – sie müssen laut Gesetz mindestens 11 Stunden betragen.

Beide Regelungen dienen dem Schutz der Mitarbeitenden und dürfen nicht unterschritten werden.

Gesetzliche Mindestpausen: Das gilt laut Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt folgende Mindestpausen vor:

  • Ab 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • Ab 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause
  • Die Pausen können in Blöcke von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Wichtig: Pausen gelten nicht als Arbeitszeit und müssen eingehalten werden. Ein Durcharbeiten ist gesetzlich nicht zulässig – selbst wenn es freiwillig geschieht. Mehr zum Thema: Was zählt wirklich zur Arbeitszeit.

Tarifverträge und betriebliche Regelungen

Viele Tarifverträge – etwa im öffentlichen Dienst (TVöD) – sehen zusätzliche oder abweichende Pausenregelungen vor. Diese dürfen über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, nicht jedoch darunter liegen. Auch Betriebsvereinbarungen können spezifische Pausenvorgaben enthalten, solange sie im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen.

Was sind die Konsequenzen bei der Nichteinhaltung?

Die Missachtung gesetzlicher Pausenregelungen kann für Arbeitgebende erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen empfindliche Bußgelder, deren Höhe sich nach dem Ausmaß und der Häufigkeit des Verstoßes richtet. Darüber hinaus können Beschäftigte rechtliche Ansprüche geltend machen, etwa auf Nachbesserung oder Schadensersatz – insbesondere bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch fehlende Erholungspausen.

Es ist daher im Interesse jedes Unternehmens, die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit und Pausenregelung konsequent umzusetzen – nicht nur zur rechtlichen Absicherung, sondern auch zur Förderung eines gesunden, vertrauensvollen und produktiven Arbeitsumfelds.

Wie müssen Pausen dokumentiert werden?

Seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts besteht eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – einschließlich der Dokumentation von Pausen, Fahrzeiten und Dienstgängen.

Da die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode in Deutschland eingeführt wird, empfiehlt es sich, frühzeitig auf digitale Lösungen umzusteigen.

Mit einer digitalen Zeiterfassung erfassen Sie Arbeits- und Pausenzeiten schnell, rechtskonform und manipulationssicher – mit nur einem Klick. Das spart Zeit, senkt den Verwaltungsaufwand und sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit im gesamten Team.

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