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Soll Pendeln zur Arbeitszeit zählen?

von Gabriele Kaier, 09.10.2018

Immer mehr Arbeitnehmer pendeln und nutzen diese Zeit mit Mobiltelefon und Laptop um zu arbeiten. Für die einen ist Pendeln eine gute Gelegenheit, die eigene Produktivität zu steigern und schon vor der Ankunft am Arbeitsplatz erste Aufgaben abzuarbeiten. Für die anderen bedeutet das Stress, verbunden mit einer Minderung des Wohlbefindens. Wo beginnt Arbeit und wo hört sie auf? Durch die Digitalisierung und Technik verschwimmen die Grenzen immer mehr. Soll Pendeln daher zur Arbeitszeit gezählt werden?

Aktuelle Studie

In einer aktuellen Studie der University of the West of England sollte festgestellt werden, ob ein besserer Zugang zu gratis Internet im Zug von den Reisenden genutzt wird. Dabei ist herausgekommen, dass der Großteil der Pendler nach London den Arbeitsweg zum Beantworten von beruflichen E-Mails nutzt. Das Forscherteam kommt daher zu dem Ergebnis und Vorschlag, die Pendelzeit als Arbeitszeit zu zählen.

Immer mehr Arbeitnehmer pendeln

Der Weg zur Arbeit wird europaweit immer länger, da die Mieten immer teurer werden und die Flexibilität im Job ansteigt. In der Page-Studie von 2016 wurden knapp 12.500 europäische Arbeitnehmer über ihren Weg zur Arbeit befragt. 39% der befragten Europäer benötigen mehr als 45 Minuten für den einfachen Arbeitsweg von Tür zu Tür. In Deutschland sind diese im Schnitt 43, in der Schweiz 40 und in Österreich 38 Minuten unterwegs.Für die einen ist das Pendeln eine gute Gelegenheit, die eigene Produktivität zu steigern und schon vor der Ankunft am Arbeitsplatz erste Aufgaben abzuarbeiten. Für die anderen ist Pendeln mit Stress und einer Minderung des Wohlbefindens verbunden.

Wenn Pendeln zur Arbeitszeit wird

Durch die Digitalisierung und Technik verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr. Das hat einerseits gesundheitliche Auswirkungen und auch immer mehr Menschen sind mit ihren langen Anfahrtszeiten und ihrer Work-Life-Balance unzufrieden. Das wirft die Frage auf, ob das Pendeln nicht zur Arbeitszeit zählen und somit auch honoriert werden sollte.

Das Pendeln von der privaten Wohnung zum Arbeitsplatz wird in der Judikatur bis dato als Wegzeit und nicht als Arbeitszeit bezeichnet. Somit muss der Arbeitgeber diese auch nicht bezahlen, denn es ist Sache des Arbeitnehmers, wie er zu seinem Arbeitsplatz kommt.

Würde das Pendeln als Arbeitszeit gerechnet, so hätte das auch soziale und wirtschaftliche Folgen, auch der Verkehr wäre betroffen. Einerseits könnte dieser Vorschlag die Stoßzeiten entlasten und auch Arbeitenden mehr Komfort und Flexibilität bei ihren Arbeitszeiten ermöglichen.

Andererseits hätte das aber auch die Folge, dass Dienstgeber die geleistete Arbeit auf dem Weg ins Büro genauer überwachen, um feststellen zu können, wie Reisende die Zeit in öffentlichen Verkehrsmitteln auch tatsächlich nutzen.

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