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Zählt Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit?

von Gabriele Kaier, 16.05.2025

Der Bereitschaftsdienst spielt in vielen Branchen – besonders im Gesundheitswesen, in der IT oder im Notfalldienst – eine zentrale Rolle. Doch die rechtliche Einordnung und Abgrenzung zur Rufbereitschaft wirft regelmäßig Fragen auf. Wann liegt Bereitschaftsdienst vor? Zählt er zur Arbeitszeit? Und wie wird er vergütet? In diesem Beitrag finden Sie alle Antworten kompakt und verständlich aufbereitet.

Bereitschaftsdienst_Zeiterfassung

Was ist Bereitschaftsdienst? Definition, rechtliche Grundlagen und Abgrenzung zur Rufbereitschaft

Der Bereitschaftsdienst ist fester Bestandteil vieler Arbeitszeitmodelle – doch was bedeutet das konkret? Erfahren Sie, wie sich Bereitschaftsdienst von Rufbereitschaft unterscheidet, welche arbeitsrechtlichen Regelungen gelten und wie Vergütung, Dauer und Pflichten aussehen.

Was ist Bereitschaftsdienst?

Beim Bereitschaftsdienst handelt es sich um Zeiten, in denen ein Arbeitnehmender außerhalb seiner regulären Arbeitszeit zwar nicht aktiv arbeitet, aber dennoch verpflichtet ist, sich an einem vom Arbeitgebenden festgelegten Ort aufzuhalten – in der Regel im Betrieb oder in unmittelbarer Nähe. Dabei muss er jederzeit einsatzbereit sein, etwa um auf Notfälle oder technische Störungen zu reagieren.

Typisch ist, dass die Beschäftigten ihre Zeit im Bereitschaftsdienst relativ frei gestalten können (z. B. schlafen, lesen), solange sie jederzeit arbeitsfähig sind.

Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Aufenthaltsort

  • Bereitschaftsdienst: Der Aufenthaltsort wird vom Arbeitgebenden vorgegeben oder muss in dessen Nähe liegen.
  • Rufbereitschaft: Der Arbeitnehmende kann sich an einem Ort seiner Wahl aufhalten, muss aber erreichbar sein.

Arbeitszeitregelung

  • Bereitschaftsdienst: Gilt rechtlich vollumfänglich als Arbeitszeit, unabhängig davon, ob gearbeitet wird.
  • Rufbereitschaft: Wer nur in Rufbereitschaft ist, also nicht am Arbeitsort verweilen muss und seine Zeit frei gestalten kann, befindet sich nicht in Arbeitszeit. Nur der tatsächliche Arbeitseinsatz zählt als Arbeitszeit.

Rechtliche Grundlagen des Bereitschaftsdienstes

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten ist. Das bedeutet: Auch wenn der Arbeitnehmende während des Dienstes nicht aktiv tätig ist, muss die Zeit als vollwertige Arbeitszeit berücksichtigt werden – inklusive der Höchstarbeitszeitgrenzen gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Da man bei Rufbereitschaft nicht am Arbeitsort verweilen muss und seine Zeit frei gestalten kann, zählt diese Zeit nicht als Arbeitszeit.

Häufige Fragen rund um den Bereitschaftsdienst

Ist Bereitschaftsdienst im Arbeitsvertrag geregelt?

Der Arbeitgebende darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn dieser im Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Fehlt eine Regelung, kann der Dienst nicht einseitig verlangt werden.

Kann Bereitschaftsdienst vom Arbeitnehmenden abgelehnt werden?

Mitarbeitende dürfen Bereitschaftsdienst verweigern, wenn keine vertragliche Grundlage besteht oder gesundheitliche Gründe dagegensprechen. Der Arbeitgebende ist zudem verpflichtet, auf faire Verteilung und Belastung zu achten.

Bereitschaftsdienst & Arbeitszeit

Wie lange darf Bereitschaftsdienst dauern?

Da Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zählt, muss der Arbeitgebende die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einhalten, also auch die Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten.

Abweichungen sind nur zulässig, wenn tarifvertraglich erlaubt – und die Belastung durch tatsächliche Arbeit gering bleibt.

Vergütung beim Bereitschaftsdienst

Wie wird Bereitschaftsdienst bezahlt?

Grundsätzlich gilt: Unbezahlter Bereitschaftsdienst ist unzulässig. Die Bezahlung kann über

  • einen festen Stundenlohn (anteilig)
  • Pauschalen
  • oder den sogenannten Heranziehungsanteil (abhängig vom tatsächlichen Arbeitseinsatz) geregelt sein – je nach Vertrag oder Tarifvereinbarung.

Wichtig ist, dass mindestens der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird.

Fazit

Was Sie als Arbeitgebender oder Arbeitnehmender über Bereitschaftsdienst wissen sollten

Der Bereitschaftsdienst ist ein rechtlich klar definierter Bestandteil des Arbeitszeitrechts. Er unterscheidet sich deutlich von der Rufbereitschaft – vor allem hinsichtlich Aufenthaltsort, Vergütung und Arbeitszeitregelung. Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt sind und die Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt wird. Für Arbeitnehmende bedeutet das: Eine genaue vertragliche Klärung lohnt sich – ebenso wie eine faire Vergütung.

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Quelle: Verband deutscher Arbeitsrechts Anwälte

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