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Gleitzeit und Kernzeit: Was ist der Unterschied?

von Gabriele Kaier, 15.11.2023

Freie Arbeitszeitgestaltung zählt für Arbeitnehmende über alle Generationen hinweg zu den wichtigsten Arbeitgeber-Benefits. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden daher gerne Gleitzeitregelungen. In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass Gleitzeit mit Kernarbeitszeit gleichgesetzt bzw. verwechselt wird. In diesem Blog werden wir uns daher die Unterschiede genauer ansehen.

Arbeitszeit voll oder teilweise selbstbestimmt

In der flexibelsten Ausprägung der Gleitzeit haben Mitarbeitende die Freiheit, zu kommen und zu gehen, wie es ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Allerdings legen die meisten Unternehmen aus betrieblichen Gründen eine Kernarbeitszeit fest, also einen bestimmten Zeitrahmen, in dem die Mitarbeitenden anwesend sein müssen.

Gleitzeit

Unter Gleitzeit versteht man ein flexibles Arbeitszeitmodell, dabei können Arbeitnehmende Arbeitsbeginn und -ende des Arbeitstages selbst entscheiden. Dieses Arbeitszeitmodell bildet quasi den Gegenpol zum starren 9-t-5-Job.

Das vereinbarte Stundenausmaß pro Tag muss allerdings erreicht werden. Das ermöglicht den Arbeitnehmenden eine hohe Flexibilität. Es gibt verschiedene Gleitzeitarten. Diese und die gesetzlichen Regelungen dazu, finden Sie in unserem Lexikon näher beschrieben.

Pro und Contra Gleitzeit Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vor- und Nachteile der Gleitzeit.

Kernarbeitszeit

Die gleitende Arbeitszeit kann von Arbeitgebenden durch eine Kernarbeitszeit ergänzt werden, in der die Anwesenheit für alle Angestellten obligatorisch ist.

Beispiel:

Die Gleitzeit ist von 7 bis 18 Uhr, die Kernarbeitszeit von 9 bis 15.30 Uhr. Das bedeutet, dass die Mitarbeitenden von 7 bis 9.30 Uhr kommen können (Eingleitphase). Von 9 bis 15.30 Uhr müssen alle anwesend sein (Kernarbeitszeit). Von 15 bis 18 Uhr können die Mitarbeitenden heimgehen (Ausgleitphase). Gleitzeitmodelle

Fazit

Zeit gehört für alle Generationen zu den wichtigsten Ressourcen im stressigen Arbeitsalltag. TimeTac unterstützt Sie bei der Umsetzung flexibler Arbeitszeiten, so auch bei Gleitzeit. Und das, ohne die Qualität der Arbeit oder der Zusammenarbeit zu beeinträchtigen. Unternehmen können sich auf Produktivität und Effizienz konzentrieren und gleichzeitig den Angestellten flexible Arbeitszeiten ermöglichen.

In der Software können Sie den Gleitzeitrahmen und die Kernarbeitszeiten hinterlegen. Alle Zeitbuchungen werden sauber dokumentiert und als Zeitguthaben oder -minus automatisch ausgewiesen. Mit TimeTac behalten Sie und Ihre Mitarbeitenden den Überblick über alle Arbeitszeiten.

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FAQs

Gleitzeit ohne Kernzeit bedeutet, dass Arbeitnehmende ihre Arbeitszeiten flexibel gestalten können, ohne dabei an bestimmte Kernzeiten gebunden zu sein. Das bedeutet, dass sie ihre Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens frei wählen und gegebenenfalls auch Mehrarbeit leisten können. Diese Form der Gleitzeit bietet den Mitarbeitenden mehr Freiheit und Flexibilität bei der Gestaltung ihres Arbeitsalltags.

Im Gegensatz zur Kernzeit gibt es bei Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit keine festgelegten Arbeitszeiten, zu denen Mitarbeitende anwesend sein müssen. Mitarbeitende können ihre Arbeit selbstständig planen und organisieren.

Für Unternehmen bietet Gleitzeit ohne Kernzeit den Vorteil, dass sie ihnen ermöglicht, auf schwankende Auftragslagen oder unvorhergesehene Ereignisse flexibler zu reagieren. Gleichzeitig kann dies jedoch auch eine Herausforderung darstellen, da eine effektive Planung der Mitarbeiterressourcen schwieriger wird.

Insgesamt kann Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit für beide Seiten eine attraktive Option sein: Für Mitarbeitende bietet sie mehr Freiheit und Flexibilität bei der Gestaltung ihres Arbeitsalltags, während Unternehmen von einer höheren Anpassungsfähigkeit profitieren können.

Die Kernarbeitszeit ist die Zeit, in der alle Mitarbeitenden verpflichtet sind, anwesend zu sein. Die maximale Dauer der Kernarbeitszeit wird durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt und beträgt in Deutschland und Österreich acht Stunden pro Tag.

Das bedeutet, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden nicht länger als acht Stunden am Tag zur Arbeit verpflichten dürfen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. In einigen Branchen wie beispielsweise im Gesundheitswesen oder in der Produktion kann die Kernarbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag ausgedehnt werden. Dies ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und muss durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein.

Darüber hinaus gibt es auch Regelungen für die maximale wöchentliche Arbeitszeit sowie für Pausen- und Ruhezeiten zwischen den Arbeitstagen. Diese sind ebenfalls im ArbZG festgelegt und dienen dem Schutz der Arbeitnehmenden vor Überlastung und Erschöpfung. Insgesamt ist die Dauer der Kernarbeitszeit also gesetzlich begrenzt, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende angemessen entlohnt werden und genügend Zeit für Erholung und Freizeitaktivitäten haben.

Die Kernarbeitszeit definiert die Zeitspanne, innerhalb derer alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens anwesend sein müssen. In der Regel handelt es sich dabei um die Zeit, in der die Produktivität am höchsten ist oder es am meisten Kundenanfragen gibt.

Die genaue Dauer der Kernarbeitszeit kann von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein und hängt oft von den Anforderungen des Geschäfts ab. In Deutschland und Österreich gibt es keine einheitliche Regelung für die Kernarbeitszeit. Jedes Unternehmen kann selbst festlegen, wann diese Zeit beginnt und endet. Allerdings müssen Arbeitgebende sicherstellen, dass die Kernarbeitszeit mit den Arbeitsverträgen und Tarifverträgen übereinstimmt und angemessen ist.

Die Kernarbeitszeit gilt in der Regel nur für Vollzeitbeschäftigte, während Teilzeitkräfte und Gleitzeitbeschäftigte oft flexiblere Arbeitszeiten haben. Es kann jedoch sein, dass auch sie innerhalb bestimmter Zeiträume anwesend sein müssen. Die Einhaltung der Kernarbeitszeit wird oft durch Arbeitszeiterfassungssysteme überprüft. Diese erfassen die Anwesenheitszeiten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eventuelle Abweichungen von der Kernarbeitszeit.

Insgesamt dient die Kernarbeitszeit dazu, einen reibungslosen Ablauf im Unternehmen zu gewährleisten und eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitenden zu ermöglichen.

Bei Gleitzeit gibt es keine festgelegte Anzahl von Stunden, die man arbeiten muss. Das bedeutet, dass man seine Arbeitszeit flexibel gestalten kann und somit auch Überstunden oder Unterstunden machen kann. Es hängt von den individuellen Vereinbarungen mit dem Arbeitgebenden ab, wie viele Stunden man arbeiten muss. In der Regel gibt es jedoch bestimmte Kernarbeitszeiten, in denen die Anwesenheit im Büro erforderlich ist. Diese Zeiten variieren je nach Unternehmen und Abteilung. Außerhalb dieser Kernarbeitszeiten kann man seine Arbeitszeit frei einteilen und zum Beispiel früher oder später anfangen.

Das Ziel von Gleitzeit ist es, eine bessere Work-Life-Balance zu schaffen und den Mitarbeitenden mehr Flexibilität zu ermöglichen. Man kann seine Arbeitszeit besser an private Verpflichtungen wie Kinderbetreuung oder Arzttermine anpassen. Es ist jedoch wichtig, dass man sich an bestimmte Regeln hält und die geleisteten Arbeitsstunden dokumentiert werden. Auch muss gewährleistet sein, dass die Arbeit trotz flexibler Arbeitszeiten erledigt wird und keine negativen Auswirkungen auf die Produktivität oder Qualität der Arbeit haben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei Gleitzeit keine festgelegten Stunden vorgegeben sind, sondern die Arbeitszeit flexibel gestaltet werden kann. Die genauen Regelungen hängen von den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden ab.

Dieser Inhalt wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet. Dieser Blogbeitrag stellt jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft dar!

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