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Überstunden und Zuschläge berechnen

von Gabriele Kaier, 03.05.2021

Damit Ihre Lohnsoftware die Lohnabrechnung erstellen kann, benötigen Sie alle Arbeitsstunden je Lohnart. Kein Problem beim typischen Nine-to-five-Job! Viel anspruchsvoller wird jedoch die Abrechnung, wenn Mitarbeiter nachts, an Wochenenden oder Feiertagen arbeiten. Denn für diese Arbeitszeiten als auch für die eine oder andere Überstunde gelten verschiedene Zuschlagsregelungen. Durch solche und andere Regelungen wird die Vorbereitung der Lohnabrechnung aufwändig und fehleranfällig. Was es hierbei zu beachten gibt und wie Ihnen TimeTac den Monatsabschluss erleichtern kann, erfahren Sie im 3. Teil unserer Überstunden-Serie.

Teil 3 der Blogserie: Zuschläge für Überstunden und bestimmte Wochentage korrekt berechnen

In Teil 3 unserer Überstunden-Serie beschäftigen wir uns mit der Berechnung von Zuschlägen aufgrund bestimmter Zeitperioden und Tage. In Teil 1 haben wir uns mit dem Thema Überstunden berechnen überblicksmäßig auseinandergesetzt und im 2. Teil ging es um Überstunden bei Überschreitung der Tages-/Wochenarbeitszeit. Den Abschluss der Serie werden die Überstundenregelungen Überstundenpauschale und All-In-Vereinbarung bilden.

Allgemein

Was sind Zuschläge?

Zuschläge bzw. Lohnzulagen sind Sonderzahlungen und werden einem Arbeitnehmer zusätzlich zum Grundlohn gezahlt. Diese kommen zum Tragen, wenn ein Arbeitnehmer Mehrarbeit leistet oder durch seine Tätigkeit eine bestimmte Gefahr auf sich nimmt. Als Teil des Arbeitslohns sind Zuschläge steuerpflichtig.

Welche Arten von Zuschlägen gibt es?

Zuschläge können beispielsweise für Überstunden (Mehrarbeitszuschlag) oder in schwierigen Arbeitssituationen wie Gefahren-, Schmutz- oder Erschwerniszulage gezahlt werden. Zudem gibt es in einigen Branchen sogenannte SFN-Zulagen. Das sind Zulagen an Sonn- und Feiertagen oder bei Nacht, die in der Regel steuerfrei sind.

Regelungen in den DACH-Ländern

Wie werden Zuschläge in Österreich geregelt?

Zuschläge bei Überschreitung der Normalarbeitszeit

Bei Überstunden aufgrund der Überschreitung der täglichen bzw. wöchentlichen Normalarbeitszeit sieht das Arbeitszeitgesetz in Österreich einen Zuschlag von 50% vor.

Zuschläge bei Nachtarbeit

In den meisten Kollektivverträgen fällt unter Nachtarbeit die Arbeitszeit zwischen 20 und 6 Uhr. Ob mit und in welcher Höhe oder ob ohne Zuschlag, ist je Kollektivvertrag unterschiedlich geregelt.

Zuschläge für Sonntagsarbeit

Diese sind in den einzelnen Kollektivverträgen geregelt und werden im Allgemeinen mit einem Zuschlag von 100% zum Grundlohn abgegolten.

Zuschläge für Feiertagsarbeit

Im Arbeitszeitgesetz ist für Feiertagsarbeit kein Zuschlag vorgesehen. In Kollektivverträgen gewährt man jedoch Arbeitnehmern oft einen Zuschlag in der Höhe von 100 %.

Zuschlagsregelungen in Deutschland

Überstundenzuschläge

Überstunden müssen in Deutschland nicht höher vergütet werden, es sei denn dies wurde im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vereinbart.

Nachtzuschläge

Ein Nachtzuschlag ist laut § 6 Abs. 5 ArbZG keine Pflicht, aber der Arbeitgeber muss entweder einen angemessenen Zuschlag zahlen oder bezahlte freie Tage als Ausgleich für Nachtarbeit gewähren. Es kann sich jedoch ein Anspruch aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Die Höhe der Nachtzulage beträgt in der Regel 25% und kann bis zu 40% des stündlichen Bruttolohns bei besonders schweren Tätigkeiten betragen. Die Arbeitszeit fällt unter Nachtarbeit, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig mindestens zwei Stunden während der Nachtzeit arbeitet (§ 2 Abs. 3 und 4 ArbZG).

Sonntagszuschläge

Grundsätzlich sorgt der Gesetzgeber nicht für einen Zuschlag am Sonntag. Aber Beschäftigte haben einen Anspruch auf Sonntagszuschlag

  • wenn dieser durch Klauseln in Arbeits- und Tarifvertrag zugesprochen wird
  • wenn der Arbeitgeber freiwillig über eine lange Zeit Zuschläge für Sonntage zahlt. Dann kommt es zu einer betrieblichen Übung und somit besteht ein Anrecht auf die Zulage
  • wenn in der Betriebsvereinbarung ein Zuschlag für Sonntag zugesagt ist

Feiertagszuschläge

Das deutsche Gesetz sieht keine Zuschläge für Feiertagsarbeit vor. In den Tarifverträgen wird hingegen meist ein Feiertagszuschlag vorgeschrieben.

Regelung von Zuschlägen in der Schweiz

Zuschläge aufgrund bestimmter Zeitperioden

In der Schweiz werden Überstunden monetär oder durch Freizeit ausgeglichen. Überstunden müssen in der Regel mit einem 25%-Zuschlag abgegolten werden. Der Zuschlag kann jedoch entfallen oder geringer ausfallen, wenn der Arbeitgeber das schriftlich, beispielsweise im Arbeitsvertrag, geregelt hat. Beim Zeitausgleich kommt kein Zuschlag hinzu, dieser wird mit der Stundenanzahl der Überstunden 1:1 abgegolten.

Nachtarbeitszuschläge

Der Arbeitgeber hat bei vorübergehender Nachtarbeit einen Lohnzuschlag von 25% zu bezahlen. Bei dauernder Nachtarbeit erhält er ab dem ersten Nachteinsatz eine Ausgleichsruhezeit in der Höhe von 10% der gearbeiteten Zeit in der Nacht. Unter Nachtarbeit fällt hierbei die Zeitspanne zwischen 23 Uhr und 6 Uhr am nächsten Morgen.

Sonntagszuschlag und Zuschläge für Feiertagsarbeit

Feiertage, die vom Bundesrecht anerkannt werden, werden Sonntagen gleichgestellt. Nach Art und Dauer der Sonntagsarbeit ist ein Ersatzruhetag oder Ersatzfreizeit zu gewähren und allenfalls 50% Lohnzuschlag zu bezahlen (Art. 20a Abs. 3 ArG).

Zuschläge bei der Lohnabrechnung im Griff haben

In TimeTac werden die Arbeitszeit- und Vergütungsregeln in der Software hinterlegt und für die Lohnvorbereitung automatisch berechnet. So sind Sie in der Lage, innerhalb kürzester Zeit, Ihren Monatsabschluss fehlerfrei durchzuführen.

Folgende Zuschlagsregelungen bilden wir gerne für Sie ab:

  • Uhrzeitabhängige Überstundenberechnungen wie beispielsweise Nachtzuschläge (zwischen HH:MM-HH:MM)
  • Berechnungen für bestimmte Wochentage, inklusive Einschränkung auf bestimmte Uhrzeiten
  • Überstunden an Feiertagen
  • Überstunden, die anfallen, wenn mehr als XX Stunden pro Periode (Tag/Woche/Monat/…) gearbeitet werden
  • Gesonderter Ausweis/Berechnung von Mehrstunden, Mehrarbeit, Reisezeiten, angeordneten Überstunden, etc.
  • Ggf. kann auch eine Saldierung der verschiedenen Überstunden erfolgen

Sie haben spezielle Anforderungen? Unsere Experten beraten Sie gerne, welche Einstellungen in TimeTac möglich sind und welche Informationen wir für die Umsetzung von Ihnen benötigen.


Quellen:


Der Inhalt wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet. Dieser Blogbeitrag stellt jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft dar!

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